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SCHIFFSFONDS

    Schiffsfonds in der Krise
    Geschlossene Schiffsfonds im Fokus

    Schiffsfonds: Ausstieg und Schadenersatz
    Schiffsfonds

    „Wo du dein Vertrauen gelassen hast, dort sollst du es suchen.“

    Schiffsfonds in Kürze:

    • Schiffsfondsanleger droht der Totalverlußt ihrer Einlagen.
    • Rückforderung von Ausschüttungen durch Insolvenzverwalter
    • Sie sollten vor Eintritt der 10 jährigen Verjährung Schadenersatzansprüche gegen die Berater oder Vermittler (meist Banken) geltend machen.
    • Wir bieten kostenfreie Erstberatung vom Fachanwalt und Klärung der Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung

    Was sind geschlossene Schiffsbeteiligungen?

    Im Portfolio von geschlossenen Fonds befinden sich häufig auch sog. geschlossene Schiffsfonds.
    Dieses Anlagesegment hat seine Ursprünge im Deutschland der siebziger Jahre. Damals mit dem Hauptziel, möglichst hohe Steuereinsparungen zu generieren.

    Schiffsbeteiligungen sind in den meisten Fällen in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft strukturiert. Als Handelswährung dient wie bei den meisten gängigen Handelswaren der US-Dollar. Bei einer Zeichnung eines Schiffsfonds in Euro ist das Investment trotzdem i.d.R. als dollarbasiert anzusehen. Durch die Beteiligung als Kommanditist an einer Schiffsbeteiligung wird der Privatanleger also direkt zum (Mit-) Unternehmer und partizipiert somit ab dem Tag seines Beitritts von der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens Schiff.

    Wesentliche Erfolgsfaktoren für das Gelingen des Schiffsfond sind somit der Einkaufspreis des Schiffes oder der Schiffe, die Dauer sowie die Konditionen der meist zu Beginn fest abgeschlossenen Charterverträge, die Kosten des laufenden Betriebes sowie die Auslastung und schlussendlich der Verkaufserlös bei Ablauf des Schiffsfonds.
    Das eingesetzte Kapital der Anleger wird für den Bau bzw. Erwerb der Schiffe verwendet. Der Ertrag für den einzelnen Anleger soll in einer nachgeschalteten Nutzungsphase der Schiffe erwirtschaftet werden.

    Welche Schiffsfonds – Anlageformen gibt es?

    Der Anleger kann in verschiedene Formen des Schiffsverkehrs investieren. Am gängigsten sind hier sog. Containerschiffe. Dabei handelt es sich um kleinere Zubringer die zwischen 500 TEU und 8.000 TEU transportieren können.
    Aber auch Tanker waren lange Zeit im Visier der Anleger. Insbesondere als die alten Einhüllentanker durch zeitgemäße Doppelhüllentanker ersetzt werden mussten.
    Bulker hingegen sind Massengutschiffe die trockene Massengüter befördern.

    Schiffsfonds in der Krise: Bei diesen u.a. Fonds kennen wir uns aus

    • MS Santa R Schiffe
    • Briese Schiffsfonds
    • Lloyd Schiffsfonds
    • HT-Twinfonds
    • MS Katharina S
    • Schiffsfonds Orange Ocean
    • MS Conti Tansanit
    • Nordkontor MS Victoria Grader
    • Nordcapital Bulkerflotte
    • HCI MS Hammonia Berolina
    • HCI Schiffsfonds
    • HS Bach und HS Mozart 
    • GEBAB MT Arctic Bridge
    • MS Santa Giuliana
    • ConRendit Containerfonds
    • MPC Fonds Reefer-Flottenfonds
    • MPC Fonds
    • König & Cie. Produktentanker-Fonds
    • BBC Colorado 
    • DS Rendite Fonds, Dr. Peters Schiffsfonds
    • Reefer-Flottenfonds
    • Atlantic Flottenfonds

    Der Schiffsfonds als Geldanlage

    Das angesparte Geld kann auf verschiedene Weisen angelegt werden. Neben dem Kauf von Aktien oder Gold besteht u.a. die Möglichkeit der Beteiligung an einem Fonds und im spe-zielleren an einem Schiffsfonds. Ein sog. Schiffsfond investiert das eingesammelte Kapital in den Bau und/oder Erwerb von Seeschiffen. Schiffsfonds stellen grundsätzlich eine GmbH  & CO. KG dar, wobei die Geschäftsführung grundsätzlich der GmbH zusteht und die Anleger sich regelmäßig als Kommanditisten beteiligen. Im Optimalfall erwartet die Anleger nach einer längerfristigen Zeit eine hohe Gewinnausschüttung durch laufende Chartereinnahmen und  dem Verkauf des Schiffes nach Beendigung der Laufzeit des Schiffsfonds.

    Schiffsfonds als Steuersparmodell:

    Wie sich gezeigt hat, stimmen diese Parameter häufig nicht mit der versprochenen, prospektierten Rendite überein. Ein zu hoher Kaufpreis, Fehler in der Berechnung der laufenden Kosten usw.
    Neben den hohen Renditen wird vielen Anlegern der Erwerb zudem als sog. Steuersparmodell vermittelt. Bei vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen soll die Tonnagesteuer zu einer erheblichen Vergünstigung des zu versteuernden Einkommens führen.
    Wie uns die jüngste Vergangenheit jedoch zeigte, gelten solche Anpreisungen jedoch nur, wenn die wachstumsorientierte Entwicklung der Weltwirtschaft anhält. Bei stagnierender oder rückläufiger Weltwirtschaft können und konnten die Versprechungen nicht mehr eingehalten werden. Die aktuellen Charterzahlen belegen diese Entwicklung.

    Risiken, insbesondere Insolvenz und Pleite

    Zu beachten ist indes, dass Schiffsfonds sog. geschlossene Fonds darstellen und somit zum grauen Kapitalmarkt angehören. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass er nicht der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt. Ein Beitritt in einen geschlossenen Fonds hat somit zur Folge, dass der Anleger eine unternehmerische Stellung zuteil wird. Er profitiert nicht nur, sondern trägt auch in einem nicht unerheblichen Teil die Risiken der Gesellschaft. Derartige Risiken stellen u.a. die Reduzierung bzw. Einstellung der Gewinnausschüttungen, der Totalverlust der gesamten Einlage und die Insolvenz der Gesellschaft dar. Auch fordern die Fondsgesellschaften in finanziellen Engpässen die ausgezahlten Ausschüt-tungen zurück, um neues Kapital in die Gesellschaft einfließen zu lassen.
    Die größten Risiken bestehen für Anleger vor allem beim Einkaufspreis des Schiffes und dessen Ablieferung. Auch die für die Nutzungsphase geschlossenen Charterverträge stellen ein unüberschaubares Problem dar.

    Schiffsfonds und Nachschusszahlungen im Sanierungsfall:

    Etliche Anleger haben daher seit Zeichnung der Anlage keine Gewinne erhalten und nicht selten steuert der Fonds auf eine Insolvenz zu. Die Gesellschaften versuchen diese zumeist noch durch Nachschusszahlungen zu verhindern. Oft fordern die Emissionshäuer ihre Zeichner auch zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf.

    Die Anleger erfahren in diesem Zeitpunkt allzu oft das erste Mal von solchen Pflichten. Welche genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihre Beteiligung gelten wurde nie bzw. nur am Rande erwähnt.
    Als Anleger beteiligen sie sich mit Eigenkapital an der Gesellschaft. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen und Risiken. Sie nehmen an dem wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft teil.

    Rückforderung von Ausschüttungen durch Insolvenzverwalter

    BGH: gewinnunabhängige Ausschüttungen können nur zurückgefordert werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und verständlich geregelt ist.

    Im März 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nicht ohne weiteres zurückverlangt werden können (Az. II ZR 73/11 und II ZR 74/11). Dies sei nach Auffassung des BGH nur dann möglich, wenn die Rückforderung der Ausschüttungen eindeutig und verständlich im Gesellschaftsvertrag geregelt sei.

    Ansprüche der Anleger gegen Banken und Schiffsfonds

    Sie als Anleger müssen jedoch nicht tatenlos zusehen, wie Ihre Investition in den Schiffsfonds einfach verloren geht. Vielmehr haben Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank, welche Ihnen zum Einstieg in den Fonds geraten hat, wegen Falschberatung. Überdies müssen Sie die Rückforderung der bereits ausgezahlten Gewinnausschüttungen durch die Gesellschaft nicht dulden. Vielmehr hat der Bundesgerichtshof schon regelmäßig entschieden, dass eine solche Rückforderung unberechtigt ist. Eine Durchsicht bzw. Überprüfung des Gesellschaftsvertrages durch einen Fachanwalt ist dabei regelmäßig ratsam.

    Urteile zu Schiffsfondsbeteiligungen:

    Hier finden Sie eine Übersicht zu Urteilen des BGH, der Oberlandesgerichte und Landgerichte zu Rückabwicklung, Schadenersatz und Nachschusspllichten bei Schiffsfondsbeteiligungen.

    Schiffsfonds gezeichnet? Was können wir für Sie tun?

    Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut derzeit eine Vielzahl von Anlegern solcher gescheiterten Schiffsfonds. Erstes Ziel ist es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung zu finden. Gerne beraten wir sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten.

    Dazu werden wir zunächst ihren Anlagevertrag prüfen, um die genaue Art der Beteiligung zu ermitteln. In einem zweiten Schritt das dem Verkauf zugrundeliegende Verkaufsgespräch analysiert. Denn nur, wenn sie über die konkreten Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden erfolgte die Beratung anlagegerecht.
    Dazu gehört auch, dass zugrundeliegende Prospekt auf etwaige Fehler zu überprüfen. Hierbei insbesondere, alle darin aufgeführten Kosten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

    Schließlich werden wir auch ihren Anlagehorizont ermitteln. Sollte ihnen z.B. die Beteiligung als Altersvorsorge empfohlen worden sein, ist eine Falschberatung naheliegend. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligungsform ist diese nämlich für diesen Zweck gänzlich ungeeignet.
    Ihnen zustehende Ansprüche können dabei grundsätzlich gegen den Berater/Vermittler; die Gesellschaft und/oder die finanzierende Bank gerichtet werden.

    FAQ: Fragen und Antworten zu Schiffsfonds

    Was ist ein Schiffsfond?

    Bei Schiffsfonds werden Schiffe in Auftrag gegeben, gekauft oder Anteile an den Schiffsfonds erworben. Zur Finanzierung wurden den Anlegern Beteiligungen an Schiffsfonds oder Einschiffsgesellschaften angeboten. War die Investitionssumme oder die Frist zur Zeichnung erreicht, wurden die Fonds geschlossen, d.h. es konnten weiteren Gesellschafter beitreten. Vielfach wurden Schiffsfonds auch als Dachfonds konstruiert, wobei sich die Fondsgesellschaft an mehreren Schiffsgesellschaften gleichzeitig beteiligt.
    Mit dem Erwerb der Fondsanteile werden die Anleger in aller Regel zu Mitgesellschaftern und damit stehen sie ein Unternehmer im Risiko. Das kann am Ende zum Totalverlust der Einlage und Nachschusspflichten führen.

    Wann bin ich falsch beraten worden?

    Anleger haben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das bedeutet, dass der Bank- bzw. Anlageberater die Risikobereitschaft und Erfahrung des Anlegers genau erfragen und berücksichtigen muss. Zu dem “Risikoprofil” zählen u.a. die finanziellen Verhältnisse, die Erfahrung in Geldgeschäften, die Anlageziele und insbesondere die Risikobereitschaft. In zweiter Stufe muss dass die empfohlene Geldanlage zu dem Profil des Anlegers passen. (BGH, Urt. v. 11.12.2014 – III ZR 365/13, Rn. 13). Eine hoch spekulative Kapitalanlage wie die Beteiligung an einem Schiffsfonds ist daher in der Regel für sicherheitsorientierte Anleger, die beispielsweise in die Altersvorsorge investieren wollen nicht geeignet.
    Weiter gibt es eine Vielzahl von Aufklärungspflichten und Beratungsppflichten, die der Bank- oder Finanzberater beachten muss.
    Diese sind z.B.:
    1. Aufklärung über die allgemeinen und speziellen Risiken (s.u.) der Schiffsfondsbeteiligung
    2. Kick-Back: Pflicht zur Aufklärung über erhaltene Vermittlungsprovisionen (Offenlegung des Eigeninteresses des Beraters)
    3. Übergabe des Anlageprospekte (Exposee) rechtzeitig vor der Unterzeichnung des Zeichnungsscheins.

    Welche Pflichten und Risiken gibt es bei Schiffsfonds?

    1. Hohe Verlußtrisiken bei Unternehmensbeteiligung bis hin zum Totalverlußt der Einlagen
    2. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung beim Erhalt von Ausschüttungen
    3. Insolvenzrisiko, ebenfalls mit Rückforderung von Ausschüttungen und Zinsen
    4. Zins- und Währungsrisiken bei Fondsdarlehen und Fremdwährungsdarlehen
    5. Richtigkeit und Vollständigkeit des Anlageprospekts (Prospekthaftung)
    5. steuerliche Risiken

    Wann verjähren Schadenersatzansprüche bei Schiffsfonds?

    Verjährung: Schiffsfonds-Anleger können aus unterschiedlichen Gründen Schadensersatzansprüche haben. Allerdings unterliegen die Forderungen Verjährungsfristen. Zu unterscheiden ist zwischen der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist und der zehnjährigen kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist.
    Dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist
    Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Anleger Kenntnis von der Falschberatung und den einzelnen Beratungsfehlern erlangt hat oder hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB).
    Für jeden einzelnen konkreten Beratungsfehler muss die Verjährungsfrist gesondert bestimmt werden.
    Die dreijährige Spezialverjährung des § 37 WpHG spielt in der Regel kaum mehr eine Rolle und wird überwiegend bei Schiffsfondsbeteiligungen abgelehnt.
    Kenntnisunabhängige oder absolute zehnjährige Verjährungsfrist
    Unabhängig von der Kenntnis verjähren alle Schadensersatzansprüche auf den Tag genau 10 Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Auf die Kenntnis des Anlegers von dem Beratungsfehler kommt es dabei nicht an.
    Hemmung der Verjährung
    Drohen Schadensersatzansprüche in Kürze zu verjähren, sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen eingelegt werden. Dies kann entweder durch Klageerhebung beim Gericht oder einen sogenannten Schlichtungsantrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle geschehen.
    Damit Forderungen nicht verjähren, ist es ratsam, frühzeitig zu handeln.

    JUSTUS rät:

    Aus diesem Grund sollte jeder Anleger spätestens, wenn Auszahlungen ausbleiben bzw. Nachschüsse gefordert werden die zugrundeliegenden Verträge durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

    kostenfreie Erstberatung

    Kostenfreie Erstberatung vom Fachanwalt für Schiffsfonds Anleger:

    Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
    Die Erstberatung ist kostenfrei. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
    Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


    Autor:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Ansprechpartner:
    Michael Kraft
    Rechtsanwalt
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

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    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
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    Re Wo
    Re Wo
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    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
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    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
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    Ben S.
    Ben S.
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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