Insolvenzanmeldung bei der „HS Bach“ und „HS Mozart“ – welche Möglichkeiten haben Anleger?
HS Bach und HS Mozart – vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Am 25. April 2016 hat das Amtsgericht Lüneburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaften “HS BACH” mbH & Co.KG (Az.: 46 IN 41/16) und “HS MOZART” mbH & Co.KG (Az.: 46 IN 42/16) eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Sven-Holger Undritz bestellt.
„HS Bach“ und HS Mozart –
Bei beiden Vollcontainerschiffen handelt es sich um sogenannte Ein-Schiff-Fonds, die 2004 bzw. 2008 aufgelegt worden sind. Bei der „HS Mozart“ wurden in 2012 Ausschüttungen in Höhe von 28 Prozent ausgezahlt. Hiervon wurden bereits in 2013 durch die Hansa Treuhand 20 Prozent wieder zurück gefordert. Auch bei der „HS Bach“ wurden 12 von 17 Prozent der Ausschüttungen wieder zurück gefordert. Klar war insoweit spätestens seit 2013, dass beide Fonds sich in finanziellen Schwierigkeiten befanden. Aufgrund der andauernden Spätfolgen auf dem Schiffsfondsmarkt konnte leider auch diese Krise nicht bewältigt werden.
„HS Bach“ ist Beteiligungsgegenstand des „HT-Twinfonds“
Der in 2008 aufgelegte HT-Twinfonds besteht aus zwei Ein-Schiff-Gesellschaften, der Schiffahrts-Gesellschaft „HS Bach“ mbH & Co. KG und der Schiffahrts-Gesellschaft „HS Bizet“ mbH & Co. KG. Die Beteiligungsquote sieht hierbei eine Aufteilung von jeweils 50 Prozent der Einlagensumme vor. Beide Vollcontainerschiffe der Panamax-Klasse sollten für die Anleger hohe Renditen erzielen. Laut Prognoseberechnungen im Prospekt waren bis zum Jahr 2026 Ausschüttungen in Höhe von 181% zzgl. Veräußerungserlös und somit ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 229 % an die Anleger vorgesehen. Die Ausschüttungen blieben bereits mehrfach hinter den Prognosen zurück und wurden in 2013 bereits teilweise zurück gefordert. Nunmehr ist klar, dass die Prognosen aufgrund der insolventen „HS Bach“ auch nicht mehr erreicht werden können. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die „HS Bach“ wirkt sich insoweit stark auf den Beteiligungsfonds „HT-Twinfonds“ aus. Anleger müssen insoweit zumindest mit Verlusten rechnen, die im schlimmsten Fall bis hin zum Totalverlust reichen können.
JUSTUS rät:
Anleger der „HS BACH”, der “HS MOZART” und des „HT-Twinfonds“ sollten unbedingt einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen und ihre Ansprüche prüfen lassen.
In Betracht kommen Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. das Beratungsunternehmen. Diese klären Anleger regelmäßig nicht vollständig über die bestehenden Risiken und die für die Beratung/Vermittlung anfallenden Provisionen auf, so dass Anleger auch heute noch die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen können.
Zudem gehen wir davon aus, dass der vorläufige Insolvenzverwalter Anleger auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch nehmen wird. Ein Rückzahlungsanspruch besteht jedoch nicht ohne weiteres und sollte deshalb nicht ungeprüft nachgekommen werden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de
[Bank-und-Kapitalmarktrecht]