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KOSTEN

    “Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich,
    obwohl die Kosten oft beschwerlich.”

    – Wilhelm Busch –

    Rechtsanwaltskosten, Gebühren, Kosten

    Lassen Sie sich daher vor Mandantierung – Unterschreiben der Vollmachtserklärung – immer genau und lieber schriftlich über die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und das Kostenrisiko einer Klage aufklären.
    Wir sprechen mit Ihnen gern auch über alternative Möglichkeiten wie zum Beispiel:

    • Vereinbarung eines Erfolgshonorars
    • Honorarvereinbarung
    • Prozesskostenfinanzierung
    • Prozesskostenhilfe
    • Beratungshilfe

    Prozesskostenfinanzierung:

    Sie haben kein Kapital für den Rechtsstreit, scheuen das Prozessrisiko und keine Rechtsschutzversicherung?

    Unser Partner iubel. übernimmt das Prozesskostenrisiko.

    Dies tatsächlich schnell und einfach, zumindest in unseren Standartfällen.
    Mit dem Sofort-Rechtsschutz bietet Ihnen der Hamburger Prozessfinanzierer iubel. an, das Verfahren vorzufinanzieren und das Prozesskostenrisiko (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) zu übernehmen. Sie zahlen keinen Cent und tragen kein Kostenrisiko. Sprechen Sie uns hierauf an.

    Prozesskostenrechner:

    Hier können die Kosten einer zivilrechtlichenen Klage, der aussergerichtlichen Beauftragung oder das Prozesskostenrisiko einer Berufung einfach selbst berechnen.

    Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

    Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht verschiedene Gebührentatbestände vor, also z.B. eine Gebühr für das aussergerichtliche Tätigwerden (Geschäftsgebühr), eine Gebühr für die Vertretung in einem Gerichtstermin (Terminsgebühr) oder Abschluss eines Vergleichs (Vergleichsgebühr).

    Die Höhe der jeweiligen Gebühr richtet sich dann nach dem sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert ihres Rechtsstreits. Wollen Sie z.B. eine Forderung enklagen oder werden auf Zahlung verklagt, so ist dieser Betrag ihr Streitwert.

    Wie bereche ich den Streitwert?

    Die Grundsätze der Streitwertberechnung sind recht komplex. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, ob es um eine Geldforderung, einen Gegenstand oder wiederkehrende Leistungen geht. Es existiert eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen und umfangreiche Rechtsprechung zu dem Thema. Manchmal muss auch geschätzt werden.

    Berechnung Streitwert oder Gegenstandswert  in Einzelfällen:

    • Für wiederkehrende Leistungen wie Schadensersatzrenten nach § 823 BGB, Unterhaltsforderungen gegen Eltern etc. ist für die Gerichtskosten/Anwaltsgebühren der 5-fache Betrag des einjährigen Bezugs maßgebend, wenn der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen nicht geringer ist (§ 42 Abs. 1 GKG).
    • Werden Mieterhöhungen für Wohnraum geltend gemacht oder geht es um den Bestand eines Mietvertrags über Wohnraum oder die Räumung von Wohnraum ist maximal der Jahresbetrag der Miete der Streitwert (§ 41 Abs. 1 uns Abs. 2 GKG) für die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren.
    • Für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten gilt § 42 Abs. 3 GKG. Die Bekanntgabe des Rechtsmittelstreitwerts im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteil hindert nicht die Festsetzung des Gegenstandswerts nach § 33 RVG bzw. des Gebührenstreitwerts nach § 63 GKG. Das erstinstanzliche Gericht muss auf anwaltlichen Antrag tätig werden und die Gegenstandswertfestsetzung vornehmen (LAG Köln, Beschluss v. 12.5.2011, 2 Ta 87/11).
    • In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen (§ 52 Abs. 1 GKG).
    • Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist ein Streitwert von 5.000 EUR anzunehmen (§ 52 Abs. 2 GKG). Der sog. Unbestimmte Streitwert.
    • Betrifft der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt, ist deren Höhe maßgebend (§ 52 Abs. 3 GKG).

    JUSTUS rät:

    Bezahlen Sie Ihren Anwalt gut aber nicht nach Aufwand. Dieser Rat ergibt sich aus der Incentive-Superresponse-Tendenz ( Aureizsensitivität). Sie beschreibt die banale Tatsache, dass Menschen auf Anreize reagieren. Bezahlen Sie nach Aufwand wird der Berater möglichst viel Aufwand generieren.

    Wir rechnen in der Regel nach den Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

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    JUSTUS Rechtsanwälte,
    Steffan und Kollegen
    Kastanienallee 61
    10119 Berlin

    Telefon 030-440 449 66
    Telefax 030-440 449 56
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

    Rechtsschutzversicherung beim Widerspruch oder Widerruf

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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
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    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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