Zahlungsaufforderungen der MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG – fehlerhaft berechnet und verjährt?
Die Anleger der MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG werden durch den Insolvenzverwalter des Schiffsfonds Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert, die diese aus der Zeichnung des Schiffsfonds MS Santa R Schiffe mbH & Co. KG seit dem Jahr 2003 erhalten haben.

Insolvenz der MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG
Seit 2014 befindet sich die MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG in der Insolvenz (AG Niebüll 5 IN 104/13). Davon betroffen sind auch die Schiffsgesellschaften MS „Santa Rafaela“, MS „Santa Rebecca“, MS „Santa Ricarda“, MS „Santa Roberta“, MS „Santa Romana“, MS „Santa Rosanna“ und MS „Santa Rufina“.
Verluste bei den vorgenommenen Abschreibungen
Die durch die Gesellschaft in den Jahren 2003 bis 2008 geleisteten Ausschüttungen belaufen sich in Höhe von 53 % der Nominaleinlagen der Anleger. Trotz der Möglichkeit der MS Santa R Schiffe mbH & Co. KG, durch ihre Tätigkeit einen Überschuss zu erzielen, sind bei den vorgenommenen Abschreibungen Verluste entstanden. Eine Rückzahlung dieser Ausschüttungen könnte für die Anleger auch einen Totalverlust bedeuten. Sie sollte zudem binnen kürzester Zeit erfolgen und sogar aus Geldern, die die Anleger für Gewinne aus ihrer Beteiligung an der MS Santa R Schiffe mbH & Co. KG behalten durften.
Die Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters der MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG – überhaupt durchsetzbar?
Die Anleger der MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG sollten beachten, dass das Sanierungskonzept 2011 durch den Insolvenzverwalter des Schiffsfonds nicht berücksichtigt wurde, durch welches die Rückzahlung von Ausschüttungen von mehr als 900 Anleger stattfand. Daher ist der Rückforderungsbetrag nach unserer Ansicht falsch berechnet worden. Außerdem dürfte die Rückforderung in vielen Fällen verjährt und somit nicht durchsetzbar sein.
Klagen des Insolvenzverwalters Diepenbrick und der Kanzlei Bonse Berta Geiseler-Bonse
Uns liegen inzwischen einige Klagen des Insolvenzverwalters gegen die Schiffsfond Anleger auf Rückzahlung der Ausschüttungen der Beteiligungsgesellschaft MS Santa-R Schiffe vor. Wir gehen davon aus, dass die Klagen ganz oder teilweise unbegründet sind und raten allen betroffenen Anlegern sich zu verteidigen. Bitte beachten sie, dass Sie sofort nach Zusendung der Klage einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen sollten. Denn Sie haben nur 2 Wochen nach Zustellung Zeit für die sogenannte Verteidigungsanzeige, die vor Landgerichten durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss.
Zu prüfen ist nun im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Rückforderung von Ausschüttungen gegeben sind. Die Kommanditisten müssen Ausschüttungen i.d.R. zurückzahlen, wenn folgende Tatsachen vorliegen:
- Die Gesellschaft ist in der Insolvenz, nicht nur in finanziellen Schwierigkeiten.
- Die Ausschüttungen sind nicht durch Gewinne des Unternehmens gedeckt. Die erwirtschafteten Gewinne der MPC Santa R Schiffe in den ersten Jahren könnten allerdings die Ausschüttungen gedeckt haben.
- Die Rückzahlung dient der Befriedigung der Gläubiger. Der Insolvenzverwalter ist jedoch dazu verpflichtet, jede Forderung einzeln darzulegen und zu begründen.
- Der Anspruch auf Rückzahlung ist noch nicht verjährt. Hierzu äußerte sich der BGH, dass die Verjährung bereits zu dem Zeitpunkt der Feststellung der Illiquidität, was deutlich vor Insolvenzeröffnung sein kann, begonnen haben könnte.
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Justus rät:
Eine Rückzahlung der Ausschüttungen seitens der Anleger ist derzeit nicht ratsam. Sollten Sie auch als Anleger des Schiffsfonds der MS „SANTA-R Schiffe“ mbH & Co. KG von den Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters betroffen sein, können Sie sich sofort mit uns unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon in Verbindung setzen, damit Sie im Rahmen einer Erstberatung die Ihnen zustehenden Abwehrmöglichkeiten erfahren. Die Erstberatung in Sachen Schiffsfonds ist kostenfrei.
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⇒ kostenfreie Erstberatung
Für die kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular und geben den Sachverhalt möglichst genau an und laden die wesentlichen Unterlagen gleich hoch. Gern können Sie uns auch eine Email senden.Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56