Lloyd Schiffsfonds: Falschberatung von Steuerberater

Lloyd Schiffsfonds: Falschberatung von Steuerberater

Ein Steuerberater wurde vom LG Tübingen zum Schadensersatz sowie  zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligungen an den geschlossenen Schiffsfonds Lloyd Fonds 71 MS “LLOYD PARSIFAL”, Lloyd Fonds 75 MS “ALMATHEA” und Zweite Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG – Best of Shipping II verurteilt.

Falschberatung durch Steuerberater foto:FotografieLink/pixabay

Steuerberater nahm hohe Provisionen

Im vorliegenden Fall wurde den Klägern von ihrem Steuerberater zu der  Investition in drei Schifffonds geraten. Obwohl sich die Kläger gezielt nachfragten, wurden sie nichtüber das erhebliche Provisionsinteresse des Steuerberaters aufgeklärt. Durch sein Schweigen verletze er seine Aufklärungspflichten aus dem geschlossenen Steuerberatungsvertrag.

Die Entscheidung des Landgerichts – Schadensersatz

Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen verurteilte den Steuerberater zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rückübertragung der Beteiligungen, da er seine Mandanten nicht über die vereinnahmte Provisionen aufgeklärt hatte. Somit verletze er seine Offenbarungspflicht aus dem geschlossenen Steuerberatungsvertrag, welche besagt, dass er alle Umstände offenbaren muss, die Grund für eine mögliche Interessenkollision sein könnten. Da sich die Mandanten sogar gezielt nach seiner Provision erkundigten, war die Kausalität laut dem LG hier ebenfalls kein Problem.

Wir helfen betroffenen Anlegern

Erstes Ziel ist es, für unsere Mandanten eine wirtschaftlich und rechtlich sinnvolle Lösung zu finden. Gerne beraten wir sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten

Kostenfreie Erstberatung:

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.

Die Erstberatung ist kostenfrei. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.

Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Please follow and like us: