Einstweilige Verfügung nach Phishing Betrug: Sofort Geld zurück

Die Einstweilige Verfügung ist bei Phishing Fällen inzwischen ein gute prozessuale Möglichkeit das verlorene Geld sehr schnell wieder auf dem Konto zur Verfügung zu haben. Denn nach dem aktuellen Anträgen der Generalanwälte des EuGH hat die Bank nach einer unautorisierten Überweisung den Schaden sofort wieder dem Konto gutzuschreiben. Eventuelle Einreden oder eigene Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit des Kunden muss Sie später, in einem gesonderten Prozess geltend machen.

Die einstweilige Verfügung als Schnellverfahren

Eine einstweilige Verfügung ist eine schnelle gerichtliche Eilentscheidung zur vorläufigen Sicherung von Rechten, ohne ein langwieriges Hauptsacheverfahren abwarten zu müssen. Sie dient dazu, streitige Zustände vorläufig zu regeln oder verbotene Handlungen (z. B. im Wettbewerbsrecht oder bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen) sofort zu unterbinden.

Die zwei Voraussetzungen müssen vorliegen für einen schnellen Zahlungsbeschluss:

  • Verfügungsanspruch: Der eigentliche rechtliche Anspruch liegt hier in einer nicht autorisierten Überweisung oder Transaktion, § 675 u BGB
  • Verfügungsgrund: Die besondere Dringlichkeit. Sie müssen glaubhaft gemacht werden, dass eine sofortige Entscheidung notwendig ist, da andernfalls schwere Nachteile oder Rechtsverluste drohen. Dies kann in drohender Existenznot bei Nichtzahlung von Miete, Versicherungen, etc, vorliegen; wenn z.B. nur ein Konto existiert oder eben alle Konten leergeräumt sind.

Einstweilige Verfügung und Geld zurück:

Ist das Girokonto oder Kreditkartenkonto erstmal leergeräumt, kommt man oft sofort in finanzielle Schwierigkeiten. Regelmäßige Lastschriften wie Miete, Versicherungen, Strom, Telefon werden nicht mehr abgebucht und durch den Dipokredit fallen hohe Zinsen an.

Geld zurück mit einstweiliger Verfügung
Einstweilige Verfügung nach Phishing

Hier hilft nur eine schnelle einstweilige Verfügung die vor dem zuständigen Gericht beantragt werden muss, wenn die Bank nicht unverzüglich das Konto wieder auf den Stand vor dem Phishing Betrug zurück bringt.

Der Richter entscheidet dann im Eilverfahren in der Regel binnen einer Woche und der Beschluss auf Zahlung wird der Bank sofort zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Anspruch aus § 675 u BGB besteht, also die Überweisungen oder Transaktionen nicht vom Bankkunden autoriseirt (getätigt) worden sind. Ferner muss er ohne die sofortige Zahlung in existenzielle Schwierigkeiten kommen und dies nachweisen.

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