Die weltweite Finanzkrise hat auch die Schifffahrtsbranche, insbesondere der Containerschiffe, getroffen. Viele Schiffsfonds sind insolvent und immer mehr Anleger müssen um ihr Geld bangen. Nun folgt das Geständnis von Nils Stolberg. Er hat Rechnungen und Auftragsbücher fälschen lassen, um seine Reederei (Belag Shipping) durch die Krise zu bringen.
Um weitere Verluste aus ihrer Anlage zu vermeiden, sollten Anleger von Schiffsfonds der Emissionshäuser HCI Capital, Oltmann, Elbe, Ownership und Nordkontor an die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Anlageberater denken. Wurden Anleger bei der Zeichnung des Gesellschaftsvertrags nicht ordnungsgemäß über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt, vor allem, dass auch ein Totalverlustrisiko besteht, stellt dies ein Beratungsfehler dar, der zum Schadensersatz führt.

Vorgeschichte der Beluga Shipping GmbH
Beluga Shipping GmbH war eine deutsche Reederei mit Sitz in Bremen. Im März 2011 wurde eine Finanzkrise bei Beluga bekannt. Daraufhin übernahm die US-amerikanische Investmentgesellschaft Oaktree Capital Management die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe und löste den Unternehmensgründer und bisherigen Geschäftsführer, Niels Stolberg, ab. Am 16. März 2011 beantragte zunächst ein Teilbereich der Reederei-Gruppe, die Beluga Chartering GmbH, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Inzwischen befinden sich die Beluga Shipping und andere Tochtergesellschaften in Insolvenz. Die Insolvenz trifft nicht nur das Unternehmen selbst, sondern vor allem auch ca. 15 000 Anleger, die über Schiffsfonds ca. 300 Millionen Euro bei Beluga investiert haben sollen. Mehr als 30 geschlossene Schiffsfonds von mindestens 5 Emissionshäusern haben ihre Frachtschiffe an die Beluga Reederei verchartert und sind somit von einer Insolvenz der Beluga direkt betroffen, da somit Charterraten in großer Höhe ausfallen.
Nils Stolbergs Revision vor dem BGH scheiterte – Verurteilung rechtskräftig
Das Landgericht Bremen (Urteil vom 15. März 2019 – 32 KLs 1/14 ) hatte Nils Stolberg wegen Kreditbetrugs in 18 Fällen, Untreue in besonders schwerem Fall und der Fälschung von Bilanzen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der BGH (Beschluss vom 14. November 2019 – 5 StR 76/19 ) folgt nun dieser Entscheidung. Demnach hat Stolberg in der Zeit von August 2006 bis November 2010 gegenüber seinen Kreditgebern, darunter an erster Stelle die ehemalige Bremer Landesbank, höhere Kosten vorgetäuscht, als für den Bau der Beluga-Schiffe tatsächlich veranschlagt waren. So kam er an Darlehen, die er sonst nicht bekommen hätte, weil Banken bei Finanzierungen auf eine angemessene Quote von Eigenkapital bestehen.
Weiterhin unterzeichnete er den Konzernjahresabschluss der Beluga Shipping GmbH für das Geschäftsjahr 2009 und den Jahresabschluss einer Tochtergesellschaft obwohl er wusste, dass in den Abschlüssen jeweils ca. 35,8 Mio. Euro Umsatzerlöse enthalten waren, denen mit Scheinrechnungen fingierte Leistungen zugrunde lagen. Beide Jahresabschlüsse wurden einem Finanzinvestor neben weiteren Geschäftsunterlagen mit unzutreffenden Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Beluga-Unternehmensgruppe 2010 vor Abschluss eines Rahmenkreditvertrages über 165 Mio. Euro vorgelegt. Zudem verwendete der Angeklagte die im August 2010 von einem stillen Gesellschafter einer Tochtergesellschaft geleistete Einlage in Höhe von fünf Mio. Euro pflichtwidrig.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts nach einer Abänderung des Konkurrenzverhältnisses im Schuldspruch als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bremen ist mit dieser Maßgabe rechtskräftig.
Schadensersatz für Anleger – Geld zurück durch Beraterhaftung
Wurden Anleger bei der Zeichnung der Schiffsfonds nicht ordnungsgemäß über die speziellen Risiken dieser Produkte aufgeklärt, so vor allem, dass ein Totalverlustrisiko der Einlage besteht, stellt dies eine Verletzung ihrer Beratungspflichten dar, welche mithin zu einem Schadenersatzanspruch führt.
Schadensersatzansprüche der Anleger wegen Falschberatung richten sich nicht gegen Beluga, sondern gegen die verantwortlichen Berater. Die Banken und Finanzvermittler müssten also ihren Kunden den Schaden regulieren, wenn sie in regresspflichtiger Weise falsch beraten haben.
Urteil des LG Bremen : Schadensersatz für Fondsanleger
Das LG Bremen sprach auch schon im Beluga Fall einem Anlageopfer im Zusammenhang mit der Beluga-Schiffsfondskrise Schadensersatz zu. Das Landgericht Bremen hatte die Commerzbank AG verurteilt, an den Anleger 18.924 Euro zu zahlen. Im Gegenzug hat der Anleger die ihm verkaufte Schiffsfondsanlage an die Bank zu übertragen (LG Bremen – Urteil vom 15. November 2012 – Az. 2 O 1420/11).
Pflichtwidrig unterlassene Aufklärung über hohe Vermittlungsprovisionen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Commerzbank AG ihre Pflicht aus dem Beratungsvertrag zum Schaden des Bankkunden objektiv verletzt hat. Diese Pflichtverletzung liebt darin begründet, dass die Bank ihren Kunden nicht hinreichend über die ihr zugeflossenen Rückvergütungen aufgeklärt hatte. Nach der Kick-Back-Rechtsprechung muss die Bank über Rückvergütungen, also Provisionen, die sie für die Fondsvermittlung an ihren Kunden erhält, aufklären. Andernfalls macht sich die Bank schadensersatzpflichtig.
Auch andere Gerichte entscheiden bei Beratungsfehlern bzgl. Schiffonds für die Anleger. Das Landgericht Erfurt verurteilte am 22. Februar 2019 einen P&R-Vermittler (Aktenzeichen: 9 O 736/18) zur Zahlung von Schadenersatz von mehr als 120.000 Euro. Das Gericht stellte klar, dass ein Vermittler von P&R-Kapitalanlagen auf das Totalverlustrisiko und Nachschussrisiko hinweisen musste.
Wenn Sie mehr über erfolgreiche Klagen gegen die Banken auf Schadenersatz bei der Vermittlung von Schiffsfondsbeteiligungen lesen wollen, klicken Sie hier.
Ob eine ordnungsgemäße Beratung erfolgte, muss im Einzelfall geprüft werden.
JUSTUS rät:
Von einer möglichen Insolvenz der Beluga betroffene Schiffsfondsanleger der Emissionshäuser HCI Capital, Oltmann, Elbe, Ownership und Nordkontor sollten ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.
Bei allen geschlossenen Fondsbeteiligungen gilt dabei die dreijährige Verjährungsfrist, welche nicht mit dem Beitritt zur Fondsgesellschaft bzw. dem Kauf des Fondsanteils beginnt, sondern erst ab der Kenntnisnahme von Problemen.
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