Erste Lloyd Fonds TradeOn fordert durch White&Case Insolvenz GbR Ausschüttungen zurück
Viele Anleger von insolventen Schiffsfonds werden immer noch zur Rückzahlung ihrer erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Für Anleger ein Albtraum – nach dem Totalverlust ihres Geldes folgt die Aufforderung sie müssen früher gezahlte Ausschüttungen zurückzahlen. Teilweise liegen diese Auszahlung mehrere Jahre zurück, wurden daher schon ausgegeben und betragen dazu oft auch große Summen.

Grund für das Rückzahlungsverlangen
Bei der Beteiligung an geschlossenen Fonds wie z.B. Schiffsfonds werden Anleger zu Mitgesellschaftern und haften somit auch für Verluste der Gesellschaft.
Trotzdem sind die Rückforderungen der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter nicht immer gerechtfertigt. Dafür ist ausschlaggebend, auf welcher rechtlichen Grundlage der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen überhaupt zurückfordert.
Rückzahlungsverlangen ungerechtfertigt
Laut dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. März 2013 – Az. II ZR 73/11 und Urteil vom 16. Februar 2016 – Az. II ZR 348/14) sind Rückforderungen von Ausschüttungen ausgeschlossenen Beteiligungen durch die jeweilige Fondsgesellschaft nur dann möglich, wenn dies durch eine entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag geregelt ist. Wenn keine Klausel im Gesellschaftsvertrag vorhanden ist, kann man sich gegen die Forderung wehren.
Auch Anleger, welche diese Zahlungen bereits geleistet haben, sollten dies tun, denn wenn die Rückzahlung ungerechtfertigt war finden die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB Anwendung, wonach sich die Fondsgesellschaft ohne rechtliche Grundlage bereichert hätte.
Ausschüttungen möglicherweise durch Gewinne gedeckt
Insolvenzverwalter berufen sich außerdem häufig auf § 172 Abs. 4 HGB. Danach sind Ausschüttungen zurückzuzahlen sind, wenn sie nicht durch Gewinne gedeckt sind. Um dies festzustellen müsste man jedoch genau die Bilanzen der Gesellschaft prüfen, denn gerade in den ersten Jahren können Ausschüttungen durchaus durch Gewinne gedeckt gewesen sein.
Schadensersatzanspruch
Anleger der Lloyd Fonds TradeOn können auch ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen, welche oft durch fehlerhafte Anlageberatung entstehen. Dies ist der Fall, wenn man zum Beispiel nicht über das eingetretene Totalverlustrisiko oder wie hier das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgeklärt worden ist.
Justus rät
Sollten Sie ebenfalls zur Rückzahlung der an Sie erstatteten Ausschüttungen aufgefordert worden sein und haben Sie im Rahmen Ihrer Beteiligung hohe Verluste erlitten, zögern Sie sich nicht, mit uns so schnell wie möglich in Kontakt zu treten. Für unsere kostenfreien Erstberatung nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns gleich an!
Aufgrund der drohenden Verjährung bieten wir Anlegern außerdem ein schnelles und kostengünstiges Schlichtungsverfahren an, da oftmals eine schlüssige Klage in der Zeit nicht mehr möglich ist. Hierdurch wird die Verjährung gehemmt und ggf. auch schon eine Einigung erzielt.
⇒ Kontakt
Für ihre kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns bitte eine Email.
Foto: © Alex Dutemps/pixabay.com
Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


"Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt
Susanne Störmer, Rechtsanwältin
Stephanie Schulze, Rechtsanwältin
Knud J. Steffan, 