Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Berlin, Potsdam und Wittstock
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Es umfasst auch die Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Die Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In diesen Verträgen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen.
Rechtsnormen des Privatversicherungsrechts
Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. spielen das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) auch eine wichtigste Rolle.
Sie können uns hierzu in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.
Die Risikolebensversicherungen hingegen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen der versicherten Person im Todesfall.
Die Kapitallebensversicherung dient sowohl als Altersvorsorge sowie als Absicherung der Familie im Todesfall. Zum Vertragsende wird der angesparte Betrag mit Zinsen ausgezahlt.
Rentenversicherungen dienen ebenfalls der Altersvorsorge und werden teilweise auch als Steuermodell verkauft. Sie gehören in den Bereich der Sozialversicherungsrechts. Gerade aber bei Kündigungen oder Widerruf von Rentenversicherungen vertreten wir Sie gern.
Die BU-Versicherung oder BUZ garantiert die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit. Versichert ist die berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Nicht selten kommt es dabei zu Rechtsstreitigkeiten, denn von Seiten der Versicherer wird genauestens untersucht, ob tatsächlich eine Zahlungsverpflichtung vorliegt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient letzlich dem Schutz vor Armut, falls man nicht mehr in der Lage ist, am Erwerbsleben teilzunehmen.
Wann zahlt die Unfallversicherung und wann nicht? Nicht so einfach zu beantworten, denn die Versicherungsleistungen sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.
Als reine Sachversicherung schützt die Hausratversicherung die Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände des Haushalts vor Feuer- und Wasserschäden oder Einbruch. Darüber hinaus sind die möglichen Reparatur- und Aufräumkosten auch ersatzfähig.
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder verkehrsteilnehmende Fahrzeuginhaber zwingend abschließen muss, gibt es auch Teilkasko– und Vollkaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug z.B. aus Unfällen oder durch Unwetter erstatten.
Sozialversicherungen und Sozial – Versicherungsrecht
Krankenversicherungen und Rentenversicherungen fallen in den Bereich des Sozialrechts. Bei Streitigkeiten im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht kooperieren wir deshalb mit einem erfahrenen Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall. Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu einer Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Deshalb lohnt es sich oft einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.
FAQ – Versicherungsrecht
Was regelt das Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Es umfasst auch die Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht).
Was mache ich, wenn meine BU nicht leistet?
In so einer Situation muss man sich an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wenden. Der Versicherer muss bei dem Ausfall der Arbeitskraft eine Berufsunfähigkeitsrente zahlen. Die Höhe dieser Rente, der Grad der Erwerbsbeeinträchtigung und die Dauer sind vertraglich vereinbart. Leistet der Versicherer die Rente jedoch nicht, ist der bisherigen Lebensstandard bedroht. Um eine Situation zu vermeiden, in der man die Beiträge vertragsgemäß einzahlt, beim Eintritt der BU aber keine Rente bekommt, sollten sich Versicherte genau informieren, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Was unterscheidet einen Fachanwalt für Versicherungsrecht vom Rechtsanwalt?
Die Bezeichnung “Fachanwalt” gilt als Nachweis der Qualifikation eines Anwalts. Damit ein Rechtsanwalt den Titel führen darf, muss er mit dem jeweiligen Fachgebiet vertraut sein. Der Rechtsanwalt muss spezielle theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen können. Die theoretische Ausbildung dauert in der Regel 120 Stunden. Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt den Beruf seit mindestens 3 Jahren aktiv ausgeübt haben und sich auch mit einer Mindestanzahl von Fällen im Rechtsbereich beschäftigt haben. Zu den Voraussetzungen für die Verleihung des Titels gehören auch fünfstündige schriftliche Prüfungen. Ferner sieht die FAO jährliche Pflicht-Fortbildungen vor. Wenn ein Rechtsanwalt also einen Fachanwaltstitel führt, kann man mit Sicherheit sagen, dass er auf Expertenniveau angekommen ist.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei „Justus“ sind seit mehreren Jahren im Bereich Versicherungsrecht tätig. Unsere Erfahrungen und Erfolge gelten als Nachweis für die Qualität der Arbeit.
Gibt es im Rechtsstreit mit Versicherungen eine Schiedsstelle oder einen Ombudsmann?
Ja. Für das Versicherungswesen gibt es einen Ombudsmann. Die Teilnahme am Ombudsmannverfahren ist für die Verbraucher/ Versicherungsnehmer kostenfrei und freiwillig. Ein Ombudsmanverfahren kann insbesondere auch bei der Hemmung von Verjährungen hilfreich sein.
Der Versicherungsombudsmann ist als eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle dafür zuständig, Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten beizulegen. Da sich die Versicherungsnehmer in einer wirtschaftlich schwächeren Position befinden als die Versicherer, kümmert sich der Ombudsmann um die Interessen der Versicherten. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Situation so schnell und neutral wie möglich und ohne unnötige Bürokratie zu prüfen.
Die Entscheidungen eines Ombudsmannes sind aber nur bis zu einer Grenze von 10.000,- € rechtlich verbindlich. Das heißt – übersteigt der Gegenstandswert (z.B. bei dem Widerspruch einer Versicherung der Rückabwicklungswert) 10.000,- €, muss der Versicherer nicht leisten oder den Schiedsspruch anerkennen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung in Streitigkeiten gegen eine Versicherung?
In den meisten Fällen – ja. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie uns Ihrer Unterlagen zur Erstberatung schicken. Wir kümmern uns dann auch um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Habe ich überhaupt eine Chance mit einer Klage gegen eine Versicherung?
Ja. Unserer Erfahrung nach haben Versicherungsnehmer oft gute Chance zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Denn durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes vom 1.01.2008 sind viele verbraucherfreundliche Normen und Aufklärungs- und Hinweispflichten für Versicherungen eingeführt worden.
Insbesondere beim Widerruf/Widerspruch/Rücktritt einer Lebens- oder Rentenversicherung, die zw. 1994 und 2007 abgeschlossen wurde, könnte der Widerrufsjoker eine Rolle spielen. Aufgrund fehlender oder fehlerhaften Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsbelehrung besteht für viele Versicherungsnehmer noch heute die Möglichkeit, sich rückwirkend vom Vertrag zu lösen.
Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung für Sie an. Sind Sie mit Ihrer Versicherung nicht zufrieden und möchten Sie wissen, ob für Sie die Möglichkeit besteht, den Vertrag wirtschaftlich günstig zu beenden – nehmen Sie das kostenlose und unverbindliche Angebot zur Prüfung an.
Kann ich meine Lebens- oder Rentenversicherung auch nach der Kündigung noch widerrufen?
Ja, die Rückabwicklung ist auch nach der Kündigung und Abrechnung möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Bei der Kündigung der Versicherung bekommen Sie nur den sog. Rückkaufswert zurück. Dieser Wert ist jedoch deutlich niedriger als der Auszahlungsanspruch nach Widerruf.
Wenn Sie den Widerruf/Widerspruch/Rücktritt jedoch selbst erklären, lehnt die Versicherungsgesellschaft den Anspruch fast immer ab. Die Begründung ist u.a. die mögliche Verwirkung des Anspruchesauf Rückabwicklung. Es ist daher ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht mit der Erklärung des gewünschten Widerspruchs/Widerrufs/Rücktritts gegen die Versicherungsgesellschaft zu beauftragen.
Mehr zum Thema lesen sie auf unsere Webseite oder speziell zur Kündigung lessen sie hier.
Was muss ich als Unterlagen zur Verfügung stellen ?
Wenn Sie die Rückabwicklungsmöglichkeiten Ihrer Versicherung prüfen lassen möchten, schicken Sie uns Ihren Versicherungsantrag, Ihre Originalpolice und das Anschreiben, mit dem Ihnen die Police zugestellt wurde. Wir überprüfen die Rechtslage und fertigen eine Erstberatung für Sie an. Zu diesem Zeitpunkt entstehen für Sie keine Kosten. Wenn nach unserer Rechtsauffassung für Sie die Chance besteht, die Versicherung erfolgreich rückabzuwickeln, können Sie uns durch Übersendung der mit der Erstberatung beigefügten Vollmacht beauftragen.
Warum Justus Rechtsanwälte für Versicherungsrecht ?
JUSTUS Rechtsanwälte sind spezialisiert auf das Versicherungsrecht. Zudem sind wir u.a. von Finanztip für die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen empfohlen. Wir beraten Sie in unseren Büros in Berlin, Potsdam und Wittstock/ Dosse.
Rechtsanwalt Steffan und Rechtsanwalt Kraft sind seit vielen Jahren im Versicherungsrecht tätig und haben die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgreich absolviert.
Für eine kostenfreie Erstberatung im Versicherungsrecht füllen Sie bitte einfach unser Kontaktformularaus, schreiben uns eine Email oder rufen direkt an.
Rechtsanwalt Steffan berät Sie zu fast allen Rechtsfragen jetzt auch in Wittstock, Röbel, Waren und rund um die Müritz hier im Büro Kieve. Vereinbaren Sie einfach telefonisch oder per Email einen Termin im Büro Kieve oder in Sonderfällen bei Ihnen zu Hause.
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