Schiffsfonds: MPC Fonds Zweite Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG, MPC Reefer Flottenfonds 2
Der geschlossene Schiffsfonds „MPC Reefer Flotte 2“ ist ein Dachfonds, bei dem über eine Beteiligung an der Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG in 14 Schiffgesellschaften investiert wird. Deren Gesellschaftsgegenstand ist jeweils der Betrieb eines Kühlschiffs (Reefer). Der Fonds, der eine Laufzeit von 12 Jahren hat, wurde 2007 platziert. Bereits für die Geschäftsjahre 2007 und 2008 wurden die Ausschüttungen zum Teil erheblich gekürzt. Ab 2009 erfolgten keine Ausschüttungen mehr. Zwischenzeitlich musste die Beteiligungsgesellschaft ein Sanierungskonzept vorgelegen, das die Einwerbung von 17,3 Mio. € Neukapital vorsieht, um die drohende Insolvenz abzuwenden.
Urteil Landgericht Oldenburg:
Nach Presseberichten hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 09.01.2014 bereits die Landessparkasse Oldenburg wegen unterlassener Aufklärung über die tatsächlich erhaltenen Provisionen zum Schadensersatz i.H.v. 14.500,- €.
Aufklärungspflichtverletzungen infolge der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts und ggf. durch eine mangelhafte Beratung durch den Anlagevermittler oder die Hausbank eröffnen die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, die auf Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind.
MPC Reefer Flottenfonds 2, Prospekt fehlerhaft:
Im Anlageprospekt werden die Kapitalbeschaffungskosten mit ca. 24,67 Mio. Euro allerdings ohne die 5 % Agio ausgewiesen. Auf die Nichtberücksichtigung des Agios wird lediglich in einer Fußnote hingewiesen. Die Provisionen wären danach deutlich mit ca. 30,5 Mio. Euro anzugeben gewesen. Damit liegen die Weichkosten des Fonds etwa bei 24 % des Anlagekapitals und sind damit aufklärungspflichtig.
Für fehlerhafte Prospekte haften nicht nur die jeweilige Bank oder Sparkasse, die den Fonds unter Verwendung des Prospekts vertrieben hat, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Gründungsgesellschafter des Fonds, die Triton Schiffahrts GmbH, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die MPC Münchmeyer Petersen Steamship GmbH & Co. KG. Da die Provisionen vorliegend über 15 % des Anlagekapitals ausmachten, waren sowohl die vermittelnde Hausbank (BGH, Urteil vom 19.12.2006 – XI ZR 56/05) als auch der Anlageberater (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2007 – XI ZR 243/05) zur Aufklärung des Anlegers verpflichtet.
Justus rät:
Wir vertreten bereits Anleger des MPC Reefer Flottenfonds. Aufgrund der zehnjährigen absoluten Verjährung und der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung von Schadenersatzansprüchen sind Anleger gehalten, ihre Schadenersatzansprüche nun zeitnah durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und durchsetzen zu lassen.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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