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LEBENSVERSICHERUNGEN – WIDERRUF

    JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als eine der führenden Fachkanzleien in Deutschland empfohlen.

    Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf. Wir haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt und weit über 1000 Widerrufsbelehrungen geprüft.

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    Nutzen Sie unseren Lebensversicherungs-Cecker: Widerspruchsprüfung in 60 Sekunden!

    ⇒ Widerrufschecker Lebensversicherung

    Wir bieten bei der Frage der Widerrufsmöglichkeit unseren kostenfreien Onlinechecker an. Dieser gibt eine gute Ersteinschätung. Wenn Sie eine genauere Prüfung ihrer Police, des Antrages und der Widerrufsbelehrung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt wünschen, so erheben wir hierfür die geringe Pauschale iHv. 120,- zzgl. MwST..

    Auf widerruf-kündigung.de finden Sie mehr zum Widerruf und Kündigung ihrer Versicherung (Widerrufscheck)

    Lebensversicherungen

    Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

    Risikolebensversicherung:
    Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversicherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

    Kapitallebensversicherung:

    Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

    Lebensversicherungen, Widerruf und Widerspruch
    Lebensversicherungen, Widerruf und Widerspruch

    Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

    Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

    Welche Versicherungsverträge sind betroffen?

    VVG Reform zum 01.01.1991:

    Mit der VVG Reform 1991 wurde erstmals ein Rücktrittsrecht für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen eingeführt. Der maßgebliche Gesetzestext findet sich unter § 8 Abs. 4 VVG a.F. und bezieht sich ausschließlich auf das Antragsmodell. Die Widerrufsfrist beträge 10 Tage. Beim Abschluss von Lebensversicherungen im Antragsmodell muss der Kunde (Versicherungsnehmer) bei der Antragsstellung über sein Rücktrittsrecht aufgeklärt werden und er muss auch schon bei Antragsstellung die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erhalten. § 8 Abs. 4 VVG a.F. besagt, dass wenn die Widerrufsbelehrung fehlte oder fehlerhaft war oder die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurden, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten. Der Vertrag muss dann rückabgewickelt werden.

    Ab dem 28.07.1994 wurde das Widerspruchsrecht auf das Policenmodell ausgeweitet, § 5 VVG a.F.

    Bei Verträgen, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, bekommt der Kunde nicht direkt mit dem Antrag alle Unterlagen ausgehändigt, sondern erst wenn er die Versicherungspolice zugeschickt bekommt. Die 14-tägige Widerspruchsfrist beginnt erst, wenn der Kunde die Unterlagen erhalten hat (Posteingang). Später galt dann eine 30-tägige Widerrufsfrist. Wenn die Widerspruchsbelehrung fehlte oder falsch war oder die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen nicht ausgehändigt wurden, kann der Kunde den Vertrag rückabwickeln und eine Nutzungsentschädigung bekommen.

    Ab dem 01.01.2008 wurde das Recht auf eine Rückabwicklung eingeschränkt:

    Die Widerrufsbelehrungen sind in sehr vielen Fällen immer noch falsch und angreifbar, aber den Kunden steht keine Nutzungsentschädigung mehr zu. Man bekommt bei einer Rückabwicklung nur noch den Rückkaufswert ausbezahlt.

    Justus Urteilssammlung zum Widerruf Widerspruch von Lebensversicherungen

    Widerspruch – Wie geht das?

    Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. 80 % der Lebensversicherer haben fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

    Hier finden Sie unser  Musterschreiben Widerspruch

    Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn die Versicherung schon gekündigt ist

    Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
    Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
    In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

    Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

    Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
    Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher immer.

    Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

    Prinzipiell enstehen beim Widerruf oder Widerspruch einer Lebensversicherung keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann ein Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
    Eine Übersicht der Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie mit unserem Prozesskostenrechner.

    ⇒ Widerrufschecker Lebensversicherung

    Mit unserem neuen Online-Widerrufschecker können sie selbst ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach prüfen. Folgen Sie einfach den wenigen Schritten und erfahren in ca. 60 Sekunden, ob Sie ihre Rentenversicherung oder Lebensversicherung noch heute widerrufen können.
    Wenn Sie eine genauere Prüfung der Belehrung oder des Vertrages und schriftliche Erstberatung durch einen unserer speziaisierten Rechtsanwälte wünschen, so senden Sie uns bitte eine Email über das Kontaktformular.

    Wir bieten bei der Frage der Widerrufsmöglichkeit unseren kostenfreien Onlinechecker an. Dieser gibt eine gute Ersteinschätung. Wenn Sie eine genauere Prüfung ihrer Police, des Antrages und der Widerrufsbelehrung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt wünschen, so erheben wir hierfür die geringe Pauschale iHv. 120,- zzgl MwST..

    Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.


    Ansprechpartner:

    Ansprechpartner:
    Michael Kraft
    Rechtsanwalt
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56
    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    E-Mail: Steffan@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56

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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
    Profilbild von „Re Wo“
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
    Profilbild von „Ingo Strietelmeier“
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Profilbild von „Dirk“
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Profilbild von „Uwe Morowski“
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
    Profilbild von „Fensterlando Fensterreinigung“
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Profilbild von „Andreas Brinkmann“
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Profilbild von „Carsten Bohn“
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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