JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als eine der führenden Fachkanzleien in Deutschland empfohlen.
Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf. Wir haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt und weit über 1000 Widerrufsbelehrungen geprüft.
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Lebensversicherungen
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.
Risikolebensversicherung: Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversicherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen. Kapitallebensversicherung: Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.
Lebensversicherungen, Widerruf und Widerspruch
Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung
Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen – Urteil vom 7.5.2014 – IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.
Mit einem Widerspruch Ihrer
Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben
Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer
Nutzungsentschädigung. 80 % der Lebensversicherer haben fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge
noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder
einfordern können.
Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn die Versicherung schon gekündigt ist
Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14). Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu. In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):
Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte. Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher immer.
Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?
Prinzipiell enstehen beim Widerruf oder Widerspruch einer Lebensversicherung keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann ein Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte. Eine Übersicht der Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie mit unserem Prozesskostenrechner. Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung – LV Check
Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt. Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformularoder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Die Barmenia Lebensversicherung a.G. ist eine der größten Lebensversicherer Deutschlands. Die Versicherungsgruppe mit Sitz in Wuppertal beschäftigt rund 3.800 Mitarbeiter...
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Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen der Canada Life Lebensversicherungs- und Rentenversicherngsverträge der Canada Life Assurance können meist noch heute durch Widerspruch rückabgewickelt werden....
Viele Widerrufsbelehrungen der Nürnberger Lebensversicherung enthalten falsche Formulierungen oder Angaben. Davon sind insbesondere viele ältere Verträge von 1994 bis 2007...
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