ConRendit: Vollständigen Schadenersatz
Landgericht Duisburg, Urteil vom 31.07.2015, Az. 6 O 463/12
Wir konnten vor dem Landgericht Duisburg, Urteil vom 31.07.2015, Az. 6 O 463/12, für unsere Mandantschaft die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung erreichen. Das Gericht stützte seine Einschätzung auf die Nichtaufklärung über das Totalverlustrisiko, welches auch diesem geschlossenen Fonds inne wohnt. Allerdings wurden im Rahmen des Verfahrens auch andere, immer wiederkehrende Beratungsdefizite insbesondere der ConRendit Fonds diskutiert.
Vielen unserer Mandanten wurden die Beteiligungen an Conrendit Fonds mit einer festen Laufzeit verkauft, so wie es den Kurzprospekten fälschlicherweise auch entnommen werden ist. Im Gesellschaftsvertrag ist eine feste Laufzeit indes nicht festgehalten. Die Gesellschaften sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, der Anleger hat lediglich ein Kündigungsrecht. Wer dieses Kündigungsrecht ausübt, muss aber mit erheblichen Nachteilen rechnen, da nirgendwo im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist, wie der Wert des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters ermittelt wird. Je nach Bewertungsmethode errechnen sich hier ganz unterschiedliche Beträge. Die Gesellschaft hat zudem das Recht, die Rückzahlung nach erfolgter Kündigung für die Dauer eines Jahres unverzinst auszusetzen.
ConRenit Containerfonds: Typische Aufklärungsfehler
Daneben sind uns bei der Bearbeitung vieler weiterer Fälle immer wiederkehrende Defizite bei den Beratungen zu den ConRendit Fonds aufgefallen:
- Keine Aufklärung über die tatsächlich an die Bank gezahlten Vertriebsprovisionen, dem Emissionsprospekt sind je nach Fonds zwischen 7,5% – 8 % der Beteiligungssumme zu entnehmen
- Viele Vermittler stuften die Beteiligung an diesen Fonds in eine falsche Risikoklasse ein und stellten diese als sichere Investments dar
- Häufig keine oder verspätete Prospektübergabe, so dass Sie keine Möglichkeit hatten, sich mit der Beteiligung vertraut zu machen
- Werbung mit einem zu positiv dargestellten Marktumfeld und angeblichen Absicherungen innerhalb des Fonds
Insgesamt bestehen damit gute Aussichten, sich gegen Falschberatungen in diesem Bereich zur Wehr zu setzen und den Verlust durch Schadenersatzansprüche gegenüber Bank sowie freien Beratern ersetzt zu bekommen.
Gern helfen wir Ihnen weiter!