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Schiffsfonds in Insolvenz

    Schiffbeteiligungen und drohende Insolvenz:  Wir raten Anlegern, sich beraten zu lassen

    ©Gerald Altmann/pixabay.com

    Der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge befinden sich hunderte Schiffsfonds infolge des weltweiten Konjunkturabschwungs in teilweise massiver Schieflage oder schon in der Insolvenz, darunter selbst Fonds namhafter Anbieter wie MPC Capital oder Lloyd (s. Ausgabe 5/2010).
    Im Fall der Insolvenz der Schiffsfondsgesellschaft, scheiden Ansprüche gegen die Gesellschaft aus und es droht der Totalverlußt der Einlagen.
    Im worst case fordert der Insolvenzverwalter noch zur Zahlung von Resteinlagen oder Rückzahlung von erhalten Ausschüttungen zur Insolvenzmasse auf.

    Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge ungeeignet:
    Aufgrund der günstigen Tonnagebesteuerung waren Schiffsbeteiligungen in den vergangenen Jahren beliebte Kapitalanlageformen. Aufgrund hoher Provisionszahlungen von Seiten der Kapital suchenden Reeder bzw. Fondsinitiatoren empfahlen Banken Ihren Kunden solche Schiffsbeteiligungen zu Boomzeiten gerne. Nicht immer waren Anleger richtig beraten, derartige Beteiligungen zu zeichnen. Aufgrund der erheblichen unternehmerischen Risiken gelten Schiffsbeteiligungen insbesondere für Kleinanleger als völlig ungeeignet, insbesondere, wenn die Anlage als wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge dienen soll. In Boomzeiten wird häufig übersehen, dass immer auch eine konjunkturelle Talfahrt folgt. Nur der genaue Zeitpunkt ist ungewiss.

    Werteinbrüche von 80 % bei Schiffsfonds: drohene Insolvenz
    Konjunkturbedingte Einbrüche der Chartereinnahmen einiger Schiffsfonds betragen inzwischen bis zu 80 Prozent der kalkulierten Werte. Finanzierungsdarlehen der Fonds können teilweise nicht mehr bedient werden. In dieser Situation fordern Fondsbetreiber unter Hinweis auf eine drohende Insolvenz, die regelmäßig einem Totalverlust der Einlage gleichkommt, von Privatanlegern die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen oder weitere Kapitalleistungen in Form von Nachschüssen. Bspw. das Fondshaus Dr. Peters verklagt Anleger nach Ablauf einer Frist von drei Monaten, wenn diese sich weigern, in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen.

    Schiffsfondsgesellschaften oer Insolvenzverwalter klagen auf Rückzahlung von Ausschüttungen:
    Wer solchen Drohungen ohne Prüfung der Rechtslage nachgibt, geht das Risiko ein, bereits eingetretene Vermögensschäden durch weitere Zahlungen in ein „Fass ohne Boden“ nur weiter zu vertiefen. Anleger sollten daher rechtzeitig kompetenten anwaltlichen Rat einholen. „Finanztest“ rät Anlegern von in Schieflage geratenen Schiffsbeteiligungen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

    Vor dem Hintergrund der drohenden oder bestehenden Insolvenz vieler Schiffsfonds sind daher die Möglichkeiten eines individuellen Ausstiegs aus dem Fonds oder Schadenersatz gegen den Berater oder Vermittler zu prüfen. Die Möglichkeiten sind hier:

    • Widerruf/Kündigung des Beteiligungsvertrages
    • Schadensersatzansprüche gegen Vermittler/Berater
    • Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft sowie Treuhänder und Vertrieb bei Vorliegen zurechenbarer Pflichtverletzungen
    • Prospekthaftungsansprüche bei fehlerhaftem Emissionsprospekt
    • Einwendungen gegen Darlehensvertrag bei finanzierten Beteiligungen

    Aufgrund von (Fehl-)Anreizen für Bankberater durch erhebliche Provisionen von Seiten der Initiatoren ist davon auszugehen, dass eine beträchtliche Zahl von Anlegern gute Aussichten hat, Schiffsbeteiligungen wegen einer Falschberatung der Bank rückabzuwickeln. Statt erfolglosen Fondsbetreibern weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen, können Anleger sich so ggf. vollständig schadlos halten.

    Was ist ein Schiffsfond?

    Mehr zu Sanierung und Nachschusspltlichten erfahren Sie hier
    Mehr zu Schiffsfonds allgemein lesen Sie hier

    Für die kostenfreie schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, gehen Sie einfach auf das Kontaktformular und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:
    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    E-Mail: Steffan@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56

     

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    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
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    19:46 24 Aug 19
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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