2014 wurde das Insolvenzverfahren zu sechs Schiffonds des Emissionshauses Orange Ocean GmbH & Co. KG eröffnet. Es gibt jedoch noch andere Wege sich als Anleger sein “Geld zurück zu holen”.

Geld zurück durch Beraterhaftung
Die Anleger der genannten Schiffsfonds haben unabhängig von den Insolvenzverfahren gute Chancen auf Schadenersatz. Denn sollten Orange Ocean-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem der Bulker-Fonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Die Fonds wurden von Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen auch noch nach der Lehman-Pleite im September 2008 verkauft, wobei oft die negativen Entwicklungsaussichten verschwiegen wurden.
Außerdem hätten die Banken über die Höhe der internen Vertriebskosten ungefragt aufklären müssen, was in den meisten Fällen unterblieben ist. ( BGH Urteil vom 19.10.2017, Az.: III ZR 565/16)
Leitsatz: Anlagevermittler und Anlageberater haben den Erwerber einer von ihnen vermittelten Kapitalanlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn diese eine Größenordnung von 15% des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. In die Berechnung der Vertriebsprovisionen ist ein auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio einzubeziehen-
Da dies jedoch oft in den Verkaufsprospekten genannt wurde, kann man diesen Vorwurf nur dann geltend machen, wenn das Verkaufsprospekt „nicht rechtzeitig“ gemäß der Rechtsprechung übergeben wurde. Dies ist bei Orange Ocean jedoch sehr häufig der Fall gewesen, wonach die Prospektübergabe erst mit der Zeichnung der Beteiligung in der Bankfiliale oder sogar später erfolgte.
Ob eine ordnungsgemäße Beratung erfolgte, muss im Einzelfall geprüft werden.
JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen Orange Ocean-Investoren raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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