Insolventer Schiffsfond Nordkontor MS Victoria Grader – Anleger drohen Verluste
Seit dem 20.10.2017 ist das Insolvenzverfahren über den Schiffsfond Nordkontor MS Victoria Trader durch das Amtsgericht Leer eröffnet worden (Az.: 8 IN 109/17). Wie aber werden dessen Anleger davon betroffen?

Schicksal des Schiffsfond Nordkontor MS Victoria Trader
Gegen die ursprünglichen Erwartungen der Anleger hat sich der Schiffsfonds Nordkontor MS Victoria Trader nicht als rentabel erwiesen. Vielmehr drohen die Anleger des Schiffsfonds nach dem Insolvenzantrag hohe Verluste. Diese Entwicklung lässt sich auch auf die wirtschaftlichen Probleme für viele Schiffsfonds zurückführen, die infolge der Finanzkrise im Jahr 2008 entstanden sind.
Schadensersatzansprüche gegen MS Victoria Trader wegen Falschberatung
Grundsätzlich besteht zugunsten der Anleger ein Anspruch auf ordnungsgemäße Beratung im Rahmen der Vermittlung des Schiffsfond MS Victoria Trader. Dieser äußert sich darin, dass der künftige Anleger auch über die möglichen Risiken aufzuklären ist, wobei man die Kapitalanlage nicht nur als sicher und vorzugswürdig anpreisen darf. Schiffsfonds wie der Nordkontor MS Victoria Trader sind beispielsweise häufig von langen Laufzeiten und schwieriger Handelbarkeit der Anteile begleitet. Darüber wird jedoch im Rahmen eines Beratungsgesprächs selten aufgeklärt. Dies führt dann zur Fehlerhaftigkeit der Anlageberatung, was die Anleger berechtigt, Schadensersatzansprüche gegen den Schiffsfonds MS Victoria Trader wegen verletzter Aufklärungspflichten geltend zu machen.
Drohende Verjährung ist zu beachten
Mögliche Schadensersatzansprüche für die Anleger des Schiffsfonds MS Victoria Trader sind aber nur dann durchsetzbar, wenn sie nicht bereits verjährt ist. Auch für solche wegen Falschberatung gilt die absolute zehnjährige Verjährungsfrist. Dabei verjähren die Ansprüche taggenau 10 Jahre nach der Unterzeichnung ihrer Beitrittserklärung.
JUSTUS rät, dass Sie sich schnellstmöglich beraten lassen, falls Sie als Anleger des Schiffsfond MS Victoria Trader mit hohen wirtschaftlichen Verlusten rechnen. Um zu erfahren, ob Ihnen Ansprüche gegen die Gesellschaft zustehen, füllen Sie einfach das unverbindliche Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


"Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt
Susanne Störmer, Rechtsanwältin
Stephanie Schulze, Rechtsanwältin
Knud J. Steffan, 