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GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.

    Gesellschaftsbeteiligungen
    Gesellschaftsbeteiligungen

    “Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
    durch den man euch zieht, auch noch zu trinken.”

    Erich Kästner

    In Kürze:

    1. Anleger in Gesellschaftsbeteiligungen droht der Totalverlußt ihrer Einlagen.
    2. Sie sollten vor Eintritt der 10 jährigen Verjährung Schadenersatzansprüche gegen die Berater oder Vermittler (meist Finanzberater) geltend machen.
    3. Wir bieten kostenfreie Erstberatung vom Fachanwalt und Klärung der Kostendeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung

    Die Gesellschaftsbeteiligung und der graue Kapitalmarkt als sichere Weg in die Altersarmut:

    Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

    Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
    Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.

    Der graue Kapitalmarkt

    Obwohl Gesellschaftsbeteiligunen wie Göttinger Gruppe, Phönix Kapitaldienst, Capital Sachwert, Deltoton, Albis und viele mehr nach meiner Ansicht seit Jahrzehnten die größte Betrugsmaschinerie zu Lasten von Verbrauchern darstellt, ist Sie bis heute quasi staatlich gefördert und ungeregelt. Der sogenannte graue Kapitalmarkt boomt, ein Selbstbedienungsladen für Gauner, Betrüger und Ganoven, die die Altersvorsorge von Millionen Bürgern verprassen.

    Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

    Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
    Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Diese absolute Verjährung hat unsere Regierung und der Gesetzgeber zum Schutz der Kapitalanlagebetrüger eingeführt. Sie gilt daher auch unabhängig von der Kenntnis des Anlegers und Verbrauchers. Ansonsten gibt es kaum Regelungen.
    Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
    Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.

    JUSTUS rät:

    Fragen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

    Unterschreiben Sie bitte NIE eine Gesellschaftsbeteiligung. Wenn Sie dies getan haben, erklären Sie sofort den Widerruf oder die ausserodentliche Kündigung bei blind pool-Gesellschaftsbeteiligungen. Sie verbrennen ansonsten sicher ihr Geld und Ihre Altersvorsorge, was übrigens die einzige Sicherheit bei ihrer Beteiligung sein wird.  Fordern Sie Schadenersatz so lange dieser noch nicht verjährt ist. Dies bitte vor Ablauf der 10 jährigen Verjährung taggenau nach Zeichung.

    Kostenfreie Erstberatung

    Rufen Sie uns an oder füllen für eine Erstberatung das Kontaktformular aus. Wir kennen uns mit dem staatlich unterstütztem Kapitalanlagebetrug aus.

    Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

     

    Ansprechpartner:
    Stefanie Saßning
    Rechtsanwältin
    E-Mail: Sassning@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56
    Wolfgang Kapitza
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    Assessor jur. und Bankkaufmann (IHK)
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

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    Rechtsanwältin
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    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    E-Mail: Steffan@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56

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    4.3
    Basierend auf 18 Rezensionen
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    Xoloxx Marketplace
    Xoloxx Marketplace
    05:49 28 May 20
    Ende April Unterlagen geschick bis heute trotz Nachfrage keine Rückmeldung, kann diese Kanzlei nicht empfehlen. Wirbt mir kostenloser Erstberatung.
    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.mehr
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirmehr
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgmehr
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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