Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG – ein Schiffsfonds der MPC AG – Rückabwicklung möglich?
Fehlende Aufklärung über Risiken im Beratungsgespräch
Häufig werden Anleger nicht ordnungsgemäß beraten, bevor sie eine Beteiligung an ei-nem Schiffsfonds wie dem Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG von der MPC AG zeichnen. Beratungsfehler ergeben sich nach unserer Auffassung u.a. daraus, wenn über das Wechselkursrisiko nicht aufgeklärt wurde. Dies ist unseres Erachtens erforder-lich, wenn die Beteiligungsgesellschaft Darlehen in hohen Summen in Fremdwährungen aufgenommen hat. Bei schlechten Kursentwicklungen steigen dann die Zinskosten für die Gesellschaft.
So vertreten wir Anleger des Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG von der MPC AG, die u.a. nicht darauf hingewiesen wurden, dass es bei einer Schiffsfondsbeteiligung zu einem Teil- oder gar Totalverlust kommen kann, Nachschüsse gefordert werden können, nur beschränkte Vertriebsmöglichkeiten bestehen und nach Verkauf der Anteile eine Nachhaftung von 5 Jahren besteht.
Häufig fehlerhafte Prospekte
Schadenersatzansprüche entstehen auch, wenn über die beschriebenen Risiken im Prospekt nicht übersichtlich, vollständig und verständlich aufgeklärt wird.
Es ist deshalb es bei allen Schiffsfondsbeteilgungen wie z. B. an dem Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG von der MPC AG sinnvoll, auch den Verkaufsprospekt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf Prospektfehler überprüfen zu lassen. Denn die Rechtsprechung hat bereits detaillierte Anforderungen an Prospekte entwickelt. So muss sich einem Prospekt beispielsweise klar und deutlich entnehmen lassen, wie viel Prozent der Einlage tatsächlich für Investitionszwecke zur Verfügung stehen und wie viel Prozent für Vermittlungs- und Verwaltungskosten ausgegeben werden. Diese Angaben betreffen die Wirtschaftlichkeit der Gesellschaft und damit die Werthaltigkeit der Beteiligung des Anlegers. So muss ein Anlageinteressent ohne Umstände erkennen können wenn nur ca. 75% seines Kapitals investiert und ganze 25% für die so genannten Weichkosten ausgegeben werden. Dies ist nach unserer Ansicht im Fall des Prospekts zum Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG von der MPC AG nicht möglich, so dass wir von mindestens einem Prospektfehler ausgehen.
Schadenersatzansprüche gut durchsetzbar bei Prospektfehlern:
Liegt ein Prospektfehler vor oder wurde der Anleger im Beratungsgespräch nicht vollständig und richtig aufgeklärt, lassen sich im Rahmen der Schadenersatzansprüche die Einlagen zurückfordern. Mit einem fehlerhaften Prospekt lassen sich Schadenersatzansprüche besonders gut durchsetzen.
Schwere Lage des Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG von der MPC AG
Der Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG von der MPC AG hat in 14 Einschiffgesellschaften investiert und ist damit als Dachfonds konzipiert und im Jahr 2006 aufgelegt. Die prospektierten Ausschüttungen wurden bereits im Jahr 2008 nicht mehr vollständig ausgezahlt und inzwischen ganz eingestellt. Im Dezember 2012 wurden die Anleger nun um Aufstockung des Kapitals gebeten, damit die steigenden Fremdwährungsverbindlich-keiten bedient werden können.
JUSTUS rät:
Verjährung läuft
Spätestens mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung vom Dezember 2012 haben die Anleger Kenntnis, dass sie falsch beraten wurden. Betroffene Anleger sollten sich daher zeitnah rechtlichen Rat einholen, denn die Verjährung könnte danach spätestens zum Ende des Jahres 2015 drohen. Sollten Anleger schon eher von einer Falschberatung Verdacht geschöpft haben ist unbedingtes Handeln geboten.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de


