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Ownership feeder quintett – totalverlust rückt dramatisch nah
Ownership Feeder Quintett – Totalverlust rückt dramatisch nah
– Verkauf von zwei weiteren Einschiffsgesellschaften soll beschlossen werden –
Der im Jahr 2007 aufgelegte Schiffsfonds OwnerShip Feeder Quintett GmbH & Co. KG investierte knapp 88 Mio. Euro in fünf Feederschiffe (“Zulieferer” für größere Schiffe). Drei Container- und zwei Mehrzweckfrachtschiffe wurden in Form von Einschiffsgesellschaften betrieben.
Die wirtschaftlichen Erwartungen der Anleger konnten bei Weitem nicht erfüllt werden. Schon relativ schnell gerieten aufgrund der schlechten Marktlage mehrere Schiffe in finanzielle Schwierigkeiten. Schon im Jahr 2014 wurden daraufhin die Anteile an der Hoheriff Container Schiffahrts GmbH & Co. KG verkauft.
Weiterer Verfall des Dachfonds
Mit Schreiben vom 25.09.2015 informiert die Ownership Treuhand GmbH die Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett UG & Co. KG über die Ablehnung der Bank zur weiteren Finanzierung der beiden Schiffe MS „K-Water“ und MS „O.M. Aestatis“. Offensichtlich ist der finanzierenden Bank bewusst, dass sich die schlechte Marktlage auch in Zukunft nicht verbessern wird. Die Bank hat die Verbindlichkeiten sofort fällig gestellt.
Nun soll zur Vermeidung der Insolvenz der Einschiffsgesellschaften über den Verkauf der Schiffe abgestimmt werden. Die Gesellschaft stellt insoweit auf angebliche vorliegende Kaufangebote der Bank ab, die weit über dem derzeit am Markt erzielbaren Preisen liegen sollen. Ob sich dieses Angebot tatsächlich wird umsetzten lassen, kann von unserer Seite nicht beantwortet werden, es erscheint jedoch günstiger als die Insolvenz der Schiffsgesellschaften.
Ausblick mit Schrecken
Unabhängig davon welches der Szenarien tatsächlich eintritt, ein erheblicher Verlust Ihrer Einlage ist damit in jedem Fall verbunden. Von den ursprünglich fünf Schiffsgesellschaften an denen der Dachfonds beteiligt war bleiben nur zwei übrig. Selbst bei bester wirtschaftlicher Entwicklung werden die Einkünfte der verbleibenden Gesellschaften nicht reichen, Ihnen Ihr eingesetztes Kapital zurückzuzahlen. Es droht der Totalverlust.
Chance auf Schadensersatz und Rückabwicklung
Eine Beratung z.B. ohne Hinweis auf das bestehende Totalverlustrisiko oder die Empfehlung des Fonds zur Altersvorsorge deuten auf eine Falschberatung hin. Auch sind auf doppelte Risiken eines Dachfonds und Vermittlungsprovisionen hinzuweisen. Beratungsmängel können einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber den beratenden Banken und Vermittlern begründen sowie zur Rückabwicklung der Beteiligung führen.
Gerne beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, bitte sprechen Sie uns an.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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