MS Conti Tansanit – Verluste für Anleger nach Insolvenz
Gegen die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit, welche schon im Sommer 2016 Insolvenz angemeldet hatte, wurde am 14. Dezember 2017 vom Amtsgericht Lüneburg das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 47 IN 66/16).
Conti eröffnete ihre Fonds, an denen sich Anleger mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro beteiligen konnten, im Jahre 2011. Jetzt drohen den Meisten betroffenen Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage. Außerdem könnte der Insolvenzverwalter Ausschüttungen des Fonds, welche manche Anleger erhalten haben, zurückfordern.
Eine letzte Möglichkeit, für die Anleger ihr Geld zurück zu bekommen, stellt der Weg über Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung dar. Fehlerhaft ist eine Anlageberatung, wenn die Anleger nicht umfassend über bestehende Risiken des Fonds aufgeklärt wurden. Gerade Schifffonds, wie die der MS Conti Tansanit, sind als spekulative Kapitaleinlage mit einigen Risiken verbunden. Sie sind durch eine erschwerte Handelbarkeit der Anteile, eine lange Laufzeit und die Möglichkeit des Totalverlusts gekennzeichnet. Oft wird in Beratungsgesprächen eine Beteiligung an Schifffonds trotz der hohen bestehenden Risiken empfohlen. Die zählt schon als Falschberatung, welche Schadensersatzansprüche der Anleger gegen die beratende Bank oder Vermittler begründen kann.
JUSTUS rät
Wir raten betroffenen Anlegern von MS Conti Tansanit Schadenersatzansprüch wegen Falschberatung rechtzeitig durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Es ist unsicher, ob Forderung des Insolvenzverwalters überhaupt rechtmäßig sind und Gewinnausschüttungen wirklich zurückgezahlt werden müssen.
Betroffene Anleger sollten prüfen lassen, ob die überhaupt zur Rückzahlung verpflichtet sind und ob sie nicht mit Schadensersatzansprüchen gegen die Vermittler oder einen eventuellen Treuhänder aufrechnen können. Des Weiteren könnte auch der Einwand der Entreicherung geltend gemacht werden. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Gebühren. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
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Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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