Das nächste Schiff geht unter
Schiffsfonds HT-Twinfonds ist insolvent
Den Schiffsfonds geht es nicht gut. Die Überkapazitäten auf der einen Seite und die gesunkene Nachfrage auf der anderen Seite haben dafür gesorgt, dass die Investition in Schiffsfonds keine sichere Anlage mehr darstellt. Neustes Opfer der Insolvenzfalle ist der HT-Twinfods der von der Hansa Treuhand aufgelegt worden ist.
Totalverlust für die Anleger
Für Anleger ist somit das Worst-Case-Szenario eingetreten. Anleger müssen sich darauf einstellen, dass ein Totalverlust des investierten Geldes droht. Beachtet man, dass die Investition in den Schiffsfonds regelmäßig der Altersvorsorge dienen sollte, kann man davon ausgehen, dass viele Anleger vor unruhigen Zeiten stehen. Statt den angepriesenen hohen Renditen, wurden die Anleger des HT-Twinfonds bereits in der Vergangenheit dazu aufgefordert etwaige Gewinnausschüttungen an den Fonds zurückzugeben.
Schadensersatz aufgrund nicht fachgerechter Beratung
Die Anleger des HT-Twinfonds sollten den Vermögensverlust jedoch nicht so einfach hinnehmen. Vielmehr besteht die Möglichkeit selbst in die Offensive zu gehen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Beratung geltend zu machen. Anlageberater müssen den potentiellen Anleger regelmäßig über jegliche Risiken der Anlage aufklären. Eine Investition in einen Schiffsfonds bietet in guten Jahren die Chance auf eine höhere Rendite, birgt aber zugleich das Risiko hoher Verluste. Über u.a. diese Risiken muss der Anleger im Rahmen der Beratung aufgeklärt werden. Betrachtet man den negativen Trend der Hansa Treuhand in den letzten Monaten (mehrere Schiffe sind mittlerweile insolvent) kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Investition in den HT-Twinfonds eine sichere Altersvorsorge darstellt.
JUSTUS rät:
Achten Sie immer auf die 10-jährige absolute Verjärung. Diese beginnt taggenau mit der Falschberatung zu laufen. Danach sind Schadenersatzansprüche z.b. wegen Falschberatung bei der Vermittlung von Schiffsfonds verjährt. Sie sollten daher vorher einen Fachanwalt für Bank- udn Kapitalmarktrecht aufsuchen.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen Ihnen keine Gebühren. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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