Kann ein Bankkunde sein Darlehen nicht bedienen, droht oft die Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung durch die Bank. Eine Studie der Verbraucherzentrale Hamburg ergab das zwei Drittel von 300 überprüften Darlehensverträgen fehlerhaft waren. Diese Auffassung können wir nur bestätigen. Für den Darlehnsnehmer eröffnen sich daher, je nach dem welcher Teil des Vertrages betroffen ist, verschiedenste Möglichkeiten Ansprüche gegen Deutsche Banken und Sparkassen geltend zu machen.
Bürgschaften dienen Banken zur Absicherung von Darlehen. Gerichte haben den Banken hier enge Grenzen gesetzt. Die Bürgschaften unter nahen Verwandten sind oft sittenwidrig. Das gleiche gilt bei Übersicherung odas auch für bestimmte Varianten der Mithaftung.
Erwerb und Finanzierung von Immobilieninvestitionen, fehlgeschlagene Kapitalanlagen, “Schrottimmobilien”
Kreditbetrug
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