Am 06.08.2018 erhielten viele Anleger ein Schreiben der Liquidatorin über die Lloyd Treuhand GmbH, womit sie aufgefordert werden ihre Ausschüttungen zurück zuzahlen. Grund dafür wäre, dass diese Ausschüttungen ihnen nur als Darlehen gedient hätten. Nach den Liquidatoren sind laut einer Klausel Gesellschaftsvertrag alle Ausschüttung nur als Darlehen ausgezahlt worden uns müssten daher rückerstattet werden.

Grund für das Rückzahlungsverlangen
Bei der Beteiligung an geschlossenen Fonds wie z.B. Schiffsfonds werden Anleger zu Mitgesellschaftern und haften somit auch für Verluste der Gesellschaft.
Trotzdem sind die Rückforderungen der Ausschüttungen durch den Insolvenzverwalter nicht immer gerechtfertigt. Dafür ist ausschlaggebend, auf welcher rechtlichen Grundlage der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen überhaupt zurückfordert.
Lloyd Treuhand GmbH – Hoffnungsschimmer für Anleger
Trotz der Aufforderung die Gelder wieder zurück zu zahlen, gibt es Hoffnung für Anleger. Der Vertrag ähnelt sehr stark einem Gesellschaftsvertrag über welches das LG Hamburg 2015 (LG Hamburg, Urteil vom 30.01.2015 – 317 S 49/14) nach Presseberichten schon entschieden hatte. Laut dem Gericht, welches zu Gunsten des Anlegers entschied, waren die Klauseln über die Rückforderungsmöglichkeit der Ausschüttungen unwirksam, da sie nicht verständlich und klar genug waren.
Aufgrund der Regelungen des Gesellschaftsvertrages befinde sich das variable Kapitalkonto, welches für die Beurteilung ob eine Auszahlungen als Darlehen gewährt wird oder nicht, immer im Minus. Daher hatte das LG Hamburg die Ausschüttungsrückforderung auf der Grundlage eines Darlehens als nichtig erklärt.
Justus rät
Sollten Sie ebenfalls zur Rückzahlung der an Sie erstatteten Ausschüttungen aufgefordert worden sein und haben Sie im Rahmen Ihrer Beteiligung hohe Verluste erlitten, zögern Sie sich nicht, mit uns so schnell wie möglich in Kontakt zu treten. Für unsere kostenfreien Erstberatung nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns gleich an!
Foto: © Alex Dutemps/pixabay.com
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56