Die Münchmeyer Peter Capital AG – oder kurz „MPC Capital“ genannt, ist eine der führendenden Emittenten von Schiffsfonds.
Die von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen sind in der Regel unternehmerische Beteiligungen, die generell ein hohes Ertragspotenzial haben sollen.
Den ersten MPC Schiffsfonds initiierte MPC im Jahr 1994, viele weitere folgten. Laut Unternehmensangaben wurden bis Ende März 2012 weitere 126 Schiffsbeteiligungen mit 223 Schiffen und einem Emissionsvolumen von insgesamt rund drei Milliarden Euro aufgelegt. Dabei arbeitet das Unternehmen mit Sitz in Hamburg mit renommierten Reedereien und Werften zusammen.
Die anhaltend schwierige Situation in der Schifffahrt ist aber auch an MPC Capital nicht spurlos vorüber gegangen. Verschiedene MPC Schiffsfonds oder Schiffsbeteiligungen sind bereits auf Grund der Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Von der MPC Capital AG wurden u.a. folgende Schifffonds aufgelegt:
- MPC Fonds – “Santa-B Schiffe”
- MPC Fonds 204 – „Santa L Schiffe“
- MPC Fonds 209 – MS “Merkur Sky”
- MPC Fonds 243 – MS “Santa Vanessa”
- MPC Fonds MS Santa Giorgina
- MPC Fonds 256 – MS “Mendelssohn Star”
- MPC Fonds 283 – MPC Offen Flottenfonds – „Santa B Schiffe“
- MPC Fonds 287 – MPC Reefer-Flottenfonds
- MPC Fonds 308 – MS “Santa Letitia” und MS “Santa Liana”
- MPC Fonds 311 – MPC Reefer Flottenfonds 2
- MPC Fonds 372 – MS “Santa Lorena” und MS “Santa Luciana”
- MPC Fonds 375 – “Santa P-Schiffe 2”
- MPC Fonds 376 – Offen Produktentanker Flotte
- MPC Fonds 387 – MPC Deepsea Oil Explorer
- MPC Fonds 395 – CPO Nordamerika Schiffe 1
Aufklärungspflichten bei MPC Schiffsfonds
Ein Anleger hat aber den Anspruch, umfassend und wahrheitsgemäß über die oben beschriebenen Risiken aufgeklärt zu werden. Ein Vermittler muss seinen Kunden anleger- und anlagegerecht beraten.
Die Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die stets mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden ist. Ferner ist über die Möglichkeit der Rückforderung von geleisteten Ausschüttungen aufzuklären, soweit die Gewinne tatsächlich nicht durch den Fonds erwirtschaftet wurden.
Wenn diese Beteiligungen über eine Bank vermittelt sind, muss die Bank zudem ungefragt über die Innenprovisionen aufklären, die sie für die Vermittlung des entsprechenden MPC Fonds erhält. Dies ist seit vielen Jahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Schadenersatzansprüche bei MPC Schiffsfonds
Werden die oben genannten Risiken verschwiegen, hat der Anleger Anspruch auf Schadensersatz gegen den Berater oder die beratende Bank. Er muss dann so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht gezeichnet.
JUSTUS Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Vertretung und Beratung von Schiffsfondsanleger. Die Erstberatung ist kostenfrei.
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