Schiffonds der Nordcapital Bulkerflotte 1: Schadenersatzansprüche der Anleger wegen Falschberatung – immer noch durchsetzbar

Mögliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen die Deutsche Bank AG oder die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
Der Schiffsfonds Bulkerflotte 1 wurde im Jahr 2008 durch das Emissionshaus Nordcapital GmbH aufgelegt. Dessen Vertrieb und Vermittlung erfolgte durch Banken wie die Deutsche Bank AG oder durch die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG. Dabei fand aber den Anlegern gegenüber eine vollständige Aufklärung über Risiken, (Weich-)Kosten, Vertriebsprovisionen oder Einzelheiten der Fremdfinanzierung vor Zeichnung der Beitrittserklärung nicht ordnungsgemäß statt.
Obwohl noch damals ein Rückgang der Charterraten wegen Überkapazitäten auf den Weltmeeren nicht ausgeschlossen war, wurde die Anlage als sicher angepriesen. Später mussten die Anleger leider selbst erfahren, dass dies nicht der Fall war und ihnen ein Totalverlust drohte.
Gerichtliche Verfahren gegen die Deutsche Bank AG – auch vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich
Der Bundesgerichtshof hat bereits ein Urteil des Berliner Kammergerichtes gegen die Deutsche Bank AG wegen Falschberatung bestätigt und deren Nichtszulassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Im März 2016 wurde die Deutsche Bank AG durch das Berliner Kammergericht deswegen verurteilt, weil sie ihre Anleger über den mehr als 20 % betragenden Weichkostenanteil und eine bei über 65 % des Gesamtinvestitionsvolumens liegende Fremdfinanzierung der Schiffe nicht aufgeklärt hat.
Im Mai dieses Jahres entschied auch das Landgericht Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt hat. Im Rahmen eines Beratungsgespräches klärte deren Berater den klagenden Anleger über die Stellung des Kommanditisten, das Totalverlustrisiko des Anlagekapitals oder über die mögliche Rückzahlungspflicht nach § 172 Abs. 4 HGB von ausgeschütteten Kommanditanteilen nicht auf.
Schadensersatzansprüche der Schiffonds Bulkerflotte 1-Anleger – noch bis zum Jahresende möglich
Eine Rückabwicklungsmöglichkeit für die Anleger, die sogar keine Verluste mit sich bringt, stellt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Deutsche Bank AG oder die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wegen Falschberatung dar. Dies gilt auch für den Fall, wenn sie den Fondsprospekt nicht rechtzeitig vor der Zeichnung der Beitrittserklärung erhalten haben.
Was die am Schiffonds Bulkerflotte 1 beteiligten Anleger aber jedenfalls beachten müssen, ist die drohende Verjährung zum 31.12.2017. Damit diese gehemmt und eine Durchsetzung der Ansprüche gegen die Deutsche Bank AG oder die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG ermöglicht wird, ist eine schnellstmögliche Geltendmachung erforderlich.
Justus rät:
Sollten Sie als Schiffonds Bulkerflotte 1-Anleger durch die Deutsche Bank AG oder die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG über die Risiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sein und haben Sie im Rahmen Ihrer Beteiligung hohe Verluste erlitten, zögern Sie sich nicht, mit uns so schnell wie möglich in Kontakt zu treten. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei dem Vorgehen gegen die Vermittler gerne weiter, um eine vollständige Rückabwicklung zu ermöglichen.
Die Erstberatung ist kostenfrei. Aufgrund der drohenden Verjährung bieten wir Anlegern ein schnelles und kostengünstiges Schlichtungsverfahren an, da oftmals eine schlüssige Klage in der Zeit nicht mehr möglich ist. Hierdurch wird die Verjährung gehemmt und ggf. auch schon eine EInigugn erzielt.
Ruden Sie uns an oder schreiben uns über das Kontaktformular.
Lesen Sie hier mehr zu Schiffsfondbeteiligungen, Schadenersatz und Verjährung.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
ich habe im Internet gelesen, daß es keine Verjährun gibt. Es handelt sich um einen Prozess mit der Deutschen Bank, den ich gewonnen habe. Daraus ist aber ein solvh roßr Schaden entstanden, daß ich gerne mit Ihnen darüber sprechen möchte.
mfg
Karin Harttmann
wegen Falschberatung der eutschen Bank teht mir ein Schadenersatz zu. Bitte beraten Sie mich hierzu am Telefon.
Danke
Karin Harttmann
Sehr gern, wir schreiben Ihnen morgen hierzu.
mit freundlichen Grüßen
K. Steffan