Die HCI MS Hammonia Berolina hat es auch erwischt
Nächster Schiffsfonds der insolvent ist
In mehreren Artikeln hatten wir bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Containerschifffahrt sich auf einem direkten Weg ins Minusgeschäft für Anleger befindet. So nun auch beim HCI MS Hammonia Berolina Schiffsfonds. Das Amtsgericht Reinbek hat das Insolvenz-verfahren am 20.01.2017 eröffnet. Die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Hammonia Berolina stehen somit vor unruhigen Zeiten. Seit 2006 bestand für Anleger die Möglichkeit sich am Schiffsfonds, organsiert durch die HCI Capital AG, zu beteiligen. Zehn Jahre später ist die Ge-fahr des Totalverlustes der Investitionen allgegenwärtig.
Schadensersatz wegen Falschberatung
Den Verlust der Investitionen sollten die Anleger der HCI MS Hammonia Berolina jedoch nicht einfach hinnehmen. Die Schiffsfondskrise existiert seitdem Jahr 2008. Folglich musste unter anderem dieser Aspekt bei der Beratung regelmäßig beachtet werden. Generell muss im Rahmen eines Beratungsgesprächs für eine Anlage über jegliche Risiken (z.B. Totalverlust der Einlage oder Wiederauf-leben der Kommanditistenhaftung) aufgeklärt werden. Neben diesen Risiken muss auch auf Provisionsrückvergütungen in einem Beratungsgespräch aufmerksam gemacht werden. Findet keine Aufklärung über diese Thematiken statt liegt eine Falschberatung vor, mit der Folge, dass der geschädigte Anleger Schadensersatzansprüche gegen die beratende Institution geltend machen kann.
Überdies besteht die Möglichkeit der sog. Prospekthaftung. Diese liegt dann vor, wenn sich Fehler aus dem bei der Beratung übergebenen Prospekt ergeben.
Verjährung bei Schiffsfonds nicht außer Acht lassen
Geschädigte Anleger sollten jedoch nicht vergessen, dass potentiell existierende Schadens-ersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren. Im Fall der HCI MS Hammonia Berolina darf mittlerweile die absolute zehnjährige Verjährungsfrist nicht außer Acht gelassen wer-den.
Es ist somit ratsam sich von einem Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Verjährung gehemmt und jegliche Schadensersatzan-sprüche geltend gemacht werden. Rechtsfolge eines erfolgreichen Schadensersatzanspruchs ist, dass der Anleger finanziell so gestellt werden muss, wie wenn er die Fondsbeteiligung gar nicht unterzeichnet hätte.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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