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Ideenkapital verkauft navalia-flotte
Ideenkapital verkauft Navalia-Flotte
Schiffsfonds
Ideenkapital – Aktuelles
Das in Düsseldorf ansässige Emissionshaus Ideenkapital platzierte nach eigenen Angaben zwischen 1994 und 2011 2,9 Milliarden Euro Eigenkapital im deutschen Beteiligungsmarkt. Nach aktuellen Medienberichten soll Ideenkapital nach erfolgreicher Abstimmung im Umlaufverfahren, dass lediglich mit einer kurzen Fristsetzung versehen wurde, annähernd die gesamte Navalia-Flotte (mit Ausnahme eines Frachters) veräußert haben. Umfang dieses Geschäftes mit dem US-Investmenthaus Apollo Global Management sind 14 Frachtschiffe zu einem Preis von etwa 200 Millionen Euro. Unter der Navalia-Flotte verbirgt sich eine Beteiligung bei der rund 6.500 Anleger annähernd 220 Millionen Euro Eigenkapital in die Schiffsflotte investiert hatten.
Entgegen vieler Hoffnungen der Anleger reicht der Erlös aus dem Verkauf mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zur Bedienung der bestehenden Verbindlichkeiten. Der Verkauf dient demnach nur zur Stabilisierung der angeschlagenen finanziellen Situation.
Ideenkapital – Möglichkeiten für Anleger
In vielen Fällen haben Anleger auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist die Möglichkeit ihre Kapitalanlage abzustoßen. So besteht auch bei den Schiffsfonds der Ideenkapital durchaus die Möglichkeit, dass die Anleger nur mangelhaft über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wurden. Fehlt es beispielsweise an einer Aufklärung der Anleger über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, kommen Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlagenberatung gegen den Berater in Betracht.
Justus rät:
Anleger die nicht länger auf den ausbleibenden Aufschwung im Schiffsmarkt warten wollen, sondern vielmehr an der Sicherung ihrer Einlage interessiert sind, sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen und ihre Ansprüche prüfen lassen. So kann ein erfolgreicher Schadensersatzanspruch gegen den Anlageberater dazu führen, dass der Anleger von diesem so zu stellen ist, als hätte er die Anlage nicht erworben. Daneben kommen weitere Schadensersatzansprüche in Betracht, die am Einzelfall geprüft werden müssen.
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
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