Eine Mediation („Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Wann ist eine Mediation sinnvoll?
Ein Mediationsverfahren ermöglicht Ihnen wesentlich schneller, flexibler und kostengünstiger als durch eine Klage eine gütliche Einigung zu erzielen. Die Teilnehmer einer Mediation haben stets die Kontrolle über das Mediationsverfahren und können ihre Lösung selbst gestalten. Sie laufen also nicht Gefahr, eine von außen getroffene Entscheidung akzeptieren zu müssen, mit der sie nicht einverstanden sind.
Im Mediationsverfahren werden – mit Hilfe des Mediators – neben der rechtlichen Situation insbesondere die Interessen und Konflikthintergründe der Beteiligten gewürdigt und bilden die Grundlage für eine gemeinsame Lösung. Oft können dadurch auch die Beziehungen zwischen den Konfliktparteien erhalten oder verbessert werden.
Anders als im Gerichtsverfahren sollen im Rahmen einer Mediation beide Konfliktparteien gewinnen – ein Win-Win-Ergebnis wird angestrebt. Wenn also die Erfolgsaussichten einer Klage gering sind, wenn das finanzielle Risiko einer Klage zu groß ist oder wenn von einem zu lang dauernden Rechtsstreit auszugehen ist, lohnt es sich, die Konfliktlösung mit einer Mediation anzugehen. Denn diese bringt zu geringeren Kosten schnelle, meist positive Ergebnisse.
Für welche Anwendungsgebiete ist ein Mediationsverfahren geeignet?
Konflikte bei denen ein Mediationsverfahren zur Lösung beitragen kann, kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Nachfolgend einige häufige Anwendungsfelder und die üblichen Mediatorenbezeichnungen
Familie – Familienmediator
Ehe / Scheidung – Familienmediator
Erbschaft – Je nach Schwerpunkt Familienmediator oder Wirtschaftsmediator
Nachfolgeregelung – Wirtschaftsmediator
Wirtschaft – Wirtschaftsmediator
Bau – Baumediator
Miete
Schule
Software – IT-Mediator
Telekommunikation – IT Mediator
Informationstechnik oder EDV – IT Mediator
Nachbarschaft
Umwelt – Umweltmediator
Täter/Opfer Ausgleich
Wir führen für Sie Mediationsverfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Wirtschaftsrecht durch.
Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?
Es gibt für den Ablauf eines Mediationsverfahrens unterschiedliche Konzepte. Am häufigsten werden Sie in der Mediation auf ein Phasenmodell mit fünf Phasen stoßen.
Phase I: Arbeitsbündnis, Vereinbarungen zum Verfahren
Phase II: Bestandsaufnahme, Ermittlung der regelungsbedürftigen Themen
Phase III: Bearbeiten der Konfliktfelder, Suche nach den Interessen hinter den Positionen
Phase IV: Aufspannen des Lösungsraums, Lösungsalternativen erarbeiten und bewerten
Phase V: Gestaltungsphase, Beschreibung der Lösung, Abschluss des Mediationsverfahrens
Kosten des Mediationsverfahrens:
Bitte erfragen Sie die Kosten der Mediation im Rahmen unserer kostenfreien Erstebratung.
Schlichtung oder Schlichtungsverfahren:
Schlichtungsverfahren oder Gütesverfahren sind vom Gesetzgeber vorgesehen um streitige Fragen, Beschwerden und Ansprüche durch eine Schlichtungsstelle, Schiedsgutachter, Ombudsmann oder eine Beschwerdestelle aussergerichtlich regeln zu können. Der jeweilige Schlichtungsspruch ist zwar nicht wie ein Urteil vollstreckbar, aber Versicherer und Banken halten sich in der Regel einen Schlichtungsspruch. Der wesentliche Vorteil liegt für den Verbraucher darin, dass das Verfahen im Vergleich zu einem Klageverfahren kostengünstig ist und die Verjährung von Ansprüchen gehemmt wird. Auf diese Weise kann man also z.B. bei noch unsichern Prozessaussichten und hohen Kostenrisiken die drohende Verjährung erstmal für etwa ein Jahr hinaus zögern.
Rechtschutzversicherungen berücksichtigen Mediationsverfahren und Schlichtungsverfahren
Die Rechtsschutzversicherungen haben sich ebenfalls auf das neue Mediationsgesetz eingestellt. Einige Versicherer haben die Mediation in ihren Standardtarif integriert, andere sehen dieses nur optional vor. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bieten bereits mehr als 75 Prozent der deutschen Rechtsschutzversicherer Kostenschutz für Mediation an.
Für Mediationsverfahren und Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleistern ist Frau Barbara Rybol als Wirtschaftsmediatorin für Sie tätig.
Für eine Ersteinschätzung sollten Sie uns bitte ihren Sachverhalt möglichst knapp aber genau schildern und den Gegenstandswert ihrer Forderung benennen. Wir schreiben Ihnen dann, ob dies ein Fall für eine Mediation, eine Schlichtung oder ein Ombudsmannverfahren sein kann und wir Sie zu welchen Konditionen weiter beraten und vertreten können.
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