Atlantic Flottenfonds reicht Insolvenzantrag ein
Der Atlantic Flottenfonds, in den zahlreiche Anleger vertrauensvoll ihr Geld investiert haben, reichte nunmehr einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bremen (Az.: 504 IN 9/12, 504 IN 11/12, 504 IN 13/12, 504 IN 15/12) ein. Überraschend war dies allerdings nicht, da der Atlantic Flottenfonds nicht der einzige Schiffsfonds ist, der sich gegenwärtig in der Krise befindet.
Zum Insolvenzantrag führte nach Mitteilung der Geschäftsführung letztendlich die Weigerung der Banken, die weitere Finanzierung des Atlantic Flottenfonds mitzutragen.
Allerdings muss dies für Anleger nicht zwangsläufig bedeuten, dass diese ihr Geld nie wiedersehen.
Die Geschädigten haben die Möglichkeit bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater zu verfolgen und auch geltend zu machen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Anlageberater gegenüber den Anlegern nicht ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes haben Anlageberater grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu erfüllen. So haben die Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufzuklären.
Auch besteht die Pflicht über gegebenenfalls geflossene Provisionen zu informieren.
Vorliegend können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern zudem auch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage.
Ferner unterstützen wir sie auch gern bei der Anmeldung bestehender Insolvenzansprüche.
Justus rät:
Bei Unklarheiten bezüglich der Rechtslage ist betroffenen Anlegern zu empfehlen sich rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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