JUSTUS Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien in Sachen Prisma Life und bei der Rückabwicklung und dem Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen. Wir haben über 1000 Verfahren gegen die PrismaLife und die AFA AG (seit 2023 Onesty Finance GmbH) geführt und dies in nahezu allen Fällen mit Erfolg. Hier finden Sie einen kleinen Ausschnitt der von uns erzielten erfolgreichen Urteile in Sachen PrismaLife AG.
Prisma Life und AFA AG (seit 2023 Onesty Finance GmbH)
Seit 2000 vertreibt das liechtensteinische Versicherungsunternehmen PrismaLife AG fondgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Zur Fondsauswahl gehören Einzelfonds, Dach- und Mischfonds, gemanagte Strategien, vermögensverwaltende Superfonds und Garantiefonds.
Die Aktiengesellschaft gehört zu hundert Prozent Sören Patzig, der ebenfalls Chef der Allgemeinen Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) mit Sitz in Cottbus ist. Die meisten Kunden des Unternehmens – ungefähr 95 Prozent – kommen aus Deutschland, 5 Prozent aus Österreich. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 5. Dezember 2016 über erhebliche finanzielle Probleme, genauer einem „erheblichen Liquiditätsengpass“ und der aktiven Suche nach Investoren zur Erhöhung des Eigenkapitals die Rede.
Prisma Life: Nettopolice bzw. Kostenausgleichsvereinbarung
Mit Unterzeichnung des einheitlichen Antragsformulars schließt der Versicherungsnehmer zusätzlich zum Versicherungsvertrag auch eine separate Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolice), in der er sich zur Zahlung der Transaktionskosten, wie Maklerprovision und Abschlusskosten, an die PrismaLife AG in monatlichen Raten verpflichtet. Was dem Versicherungsnehmer häufig nicht bewusst ist, ist der Umstand, dass im Fall der vorzeitigen Kündigung der Versicherung die Kostenausgleichsvereinbarung nicht gekündigt wird und gemäß einer Bestimmung im Antragsformular nicht kündbar ist. Der Versicherungsnehmer sieht sich daher trotz Kündigung einer fortlaufenden Zahlungspflicht ausgesetzt. Nach unserer Ansicht höhlt die Kostenausgleichsvereinbarung das Abzugsverbot für Abschluss- und Vertriebskosten gemäß § 169 VVG aus und verstößt gegen das Transparenzgebot.
In der Rechtsprechung der unteren Instanzen zeichnet sich ab, dass dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht für die Kostenausgleichsvereinbarung zugestanden wird. Bislang gibt es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof hat die Prisma Life AG jedoch die Revision zurückgenommen bzw. erklärt, auf ihren Anspruch auf weitere Zahlung zu verzichten (vgl. Pressemitteilung des BGH vom 19. März 2013, Nr. 45/2013).
AFA AG als Vermittler heißt jetzt Onesty Finance GmbH :
In unseren Fällen tritt zumeißt die AFA AG aus Berlin als Vermittler und Berater auf. Auch wurde die Kostenausgleichsvereinbarung in jüngeren Verträgen immer direkt mit der AFA AG geschlossen. Diese verklagt bundesweit Anleger auf Zahlung der Vermittlungsprovisionen nach Kündigung der Lebensversicherung. Laut Handelsregister hat sich die AFA AG am 20.05.2023 in die Onesty Finance GmbH ungewandelt.
Widerspruch und Schadenersatz statt Kündigung gegen die AFA AG oder PrismaLife:
Im Falle einer Kündigung zahlen Sie regelmäßig noch die vollen Kosten aus der Kostenausgleichungsvereinbarung. Wir haben große Erfolge mit der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Falschberatung und/oder den in vielen Fällen möglichen Widerspruch aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. 8 O 5305/15) die Fehlerhaftigkeit einer Belehrung der Prisma Life festgestellt. Der Kläger verlangte Rückerstattung der geleisteten Versicherungsbeiträge aus seiner fondsgebundenen Lebensversicherung sowie der daraus gezogenen Nutzungen. Laut Auffassung des Landgerichts Nürnberg Fürth hätte der Versicherungsnehmer sich binnen dreißig Tagen vom Vertrag lösen können und nicht wie angegeben binn zwei Wochen.
4/2018: Revision der Prisma Life vor dem BGH abgeschmettert Die Prisma Life ist zu Rückzahlung weit über dem Rückkaufswert verurteilt worden. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist von BGH zurückgewiesen worden. Hier weiterlesen
FAQ: Fragen und Antworten zu Prisma Life Rentenversicherungen
Kann ich meine Prisma Life Versicherung widerrufen?
Die älteren Verträge enthalten meißt falsche Widerrufsbelehrungen, so dass die Versicherungsverträge unproblematisch noch heute wirderrufen werden können. Ab 2011 hat die PrismaLife ihre Belehrungen geändert. Hier muss im Einzelfall geprüft werden.
Kann ich die Kostenausgleichsvereinbarung kündigen?
Ja! Die Prisma Life behauptet, dass diese nicht kündbar sei und fordert nach einer Kündigung der Rentenversicherung den vollen Betrag aus der Kostenvereinbarung bzw. verrechnet die Kosten mit zurück zu zahlenen Beiträgen. Dies ist rechtswidrig.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung der AFA AG oder PrismaLife erhalten. Wie verhalte ich mich?
Zahlen Sie nicht und wenden sich zeitnah an uns oder einen anderen spezialisierten Rechtsanwalt. In den von uns bundesweit bearbeiteten über 300 Fällen konnten wir Zahlungsaufforderungen ganz abwehren oder zumindest durch Aufrechnung und Vergliech erheblich absenken.
Kündigung oder Widerruf?
Im Falle einer Kündigung erhält der ehemalige Versicherungsnehmer den festgelegten Rückkaufswert der Police. Ein Widerruf dagegen wickelt den Vertrag rückwirkend ab, die gemeinsame Willenserklärung durch den Vertrag ist nicht mehr bindend. Bei falscher Widerrufsbelehrung durch den Versicherer im Vertrag kann noch heute der Widerruf erklärte werden. Auch wevn der Vertrag schon gekündigt und abgewickelt ist. Der ehemalige Versicherte erhält dann die bisher bezahlten Versicherungsbeträge zurück und muss grds. keine Kosten zahlen.
Welche Rolle spielt die AFA AG, der Vermittler?
Die AFA AG ist der Hauptvertriebspartner der PrismaLife. In über 95 % unserer Fälle hat die AFA AG die Verträge der PrismaLife an den Mann/Frau gebracht. Nach unserer Information sind die Gesellschaften personell miteinander verflochten. Die AFA AG nutzt die Nettotarife der PrismaLife und vereinbart vergleichsweise hohe Vertriebskosten in einer sog. Kostenvereinbarung. Früher hat die PrismLife die Kostenvereinbarung selbst geschlossen, inwischen schließt diese die AFA AG mit dem Versicherten. Die Kosten werden von der PrismaLife eingezogen. Will der Verbraucher kündigen, zieht die PrismaLife ungefragt, sämtliche Kosten der Gesamtlaufzeit von den Beiträgen ab. Unser Ansicht nach sind natürlich beide Verträge miteinander verbunden.
Justus rät:
Steigen Sie jetzt aus durch Widerspruch oder Rücktritt. Auch nach Kündigung und Rückabwicklung können Sie noch widerrufen bzw. widersprechen oder Schadenersatzansprüche gegen den Berater geltend machen. Dies mit der Folge, dass Sie die eingezalten Einlagen und u.U. auch die Vertragskosten (Kostenausgleichungsvereinbarung) zurück erhalten.
Wir sind spezialisierte Anwälte in Sachen PrismaLife, AFA AG
JUSTUS Rechtsanwälte konnte schon zahlreiche erfolgreiche Urteile gegen Forderungen der PrismaLife und AFA AG für Versicherungsnehmer erzielen,. Auch haben wir hier schon über 500 Widerspruchsbelehrungen überprüft und eine Vielzahl von guten Vergleichen aussergerichtlich erzielt.
Lassen Sie sich kostenfrei und bundesweit beraten. Senden Sie uns einfach Ihren Vertrag und ihre Widerspruchsbelehrung und/oder die Zahlungsaufforderung der PrismaLife / AFA AG zu. Für Erstanfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformularoder senden uns eine Email.
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