JUSTUS Rechtsanwälte ist bundesweit die Kanzlei mit den meisten Verfahren und Erfolgen gegen die PrismaLife und die AFA AG. Hier finden Sie einen Ausschnitt der von uns erzielten erfolgreichen Urteile in Sachen PrismaLife AG.
PrismaLife AG
Seit 2000 vertreibt das liechtensteinische Versicherungsunternehmen PrismaLife AG fondgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Zur Fondsauswahl gehören Einzelfonds, Dach- und Mischfonds, gemanagte Strategien, vermögensverwaltende Superfonds und Garantiefonds.
Die Aktiengesellschaft gehört zu hundert Prozent Sören Patzig, der ebenfalls Chef der Allgemeinen Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) mit Sitz in Cottbus ist. Die meisten Kunden des Unternehmens – ungefähr 95 Prozent – kommen aus Deutschland, 5 Prozent aus Österreich. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 5. Dezember über erhebliche finanzielle Probleme, genauer einem „erheblichen Liquiditätsengpass“ und der aktiven Suche nach Investoren zur Erhöhung des Eigenkapitals die Rede.
Prisma Life: Nettopolice bzw. Kostenausgleichsvereinbarung
Mit Unterzeichnung des einheitlichen Antragsformulars schließt der Versicherungsnehmer zusätzlich zum Versicherungsvertrag auch eine separate Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolice), in der er sich zur Zahlung der Transaktionskosten, wie Maklerprovision und Abschlusskosten, an die PrismaLife AG in monatlichen Raten verpflichtet.
Was dem Versicherungsnehmer häufig nicht bewusst ist, ist der Umstand, dass im Fall der vorzeitigen Kündigung der Versicherung die Kostenausgleichsvereinbarung nicht gekündigt wird und gemäß einer Bestimmung im Antragsformular nicht kündbar ist. Der Versicherungsnehmer sieht sich daher trotz Kündigung einer fortlaufenden Zahlungspflicht ausgesetzt. Nach unserer Ansicht höhlt die Kostenausgleichsvereinbarung das Abzugsverbot für Abschluss- und Vertriebskosten gemäß § 169 VVG aus und verstößt gegen das Transparenzgebot.
In der Rechtsprechung der unteren Instanzen zeichnet sich ab, dass dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht für die Kostenausgleichsvereinbarung zugestanden wird. Bislang gibt es hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof hat die Prisma Life AG jedoch die Revision zurückgenommen bzw. erklärt, auf ihren Anspruch auf weitere Zahlung zu verzichten (vgl. Pressemitteilung des BGH vom 19. März 2013, Nr. 45/2013).
AFA AG als Vermittler und Berater:
In unseren Fällen tritt zumeißt die AFA AG aus Berlin als Vermittler und Berater auf. Auch wurde die Kostenausgleichsvereinbarung in jüngeren Verträgen immer direkt mit der AFA AG geschlossen. Dies verklagt auch Anleger auf Zahlung nach Kündingung der Lebensversicherung. Lesen Sie hier mehr zur AFA AG
Widerspruch und Schadenersatz statt Kündigung gegen die AFA AG oder PrismaLife:
Im Falle einer Kündigung zahlen Sie regelmäßig noch die vollen Kosten aus der Kostenausgleichungsvereinbarung. Wir haben große Erfolge mit der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Falschberatung und/oder den in vielen Fällen möglichen Widerspruch aufgrund fehlerhafter Widerspruchsbelehrung. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 31. März 2016 (Az. 8 O 5305/15) die Fehlerhaftigkeit einer Belehrung der Prisma Life festgestellt. Der Kläger verlangte Rückerstattung der geleisteten Versicherungsbeiträge aus seiner fondsgebundenen Lebensversicherung sowie der daraus gezogenen Nutzungen. Laut Auffassung des Landgerichts Nürnberg Fürth hätte der Versicherungsnehmer sich binnen dreißig Tagen vom Vertrag lösen können und nicht wie angegeben binn zwei Wochen.
4/2018: Revision der Prisma Life vor dem BGH abgeschmettert
Die Prisma Life ist zu Rückzahlung weit über dem Rückkaufswert verurteilt worden. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist von BGH zurückgewiesen worden. Hier weiterlesen
Justus rät:
Steigen Sie jetzt aus durch Widerspruch oder Rücktritt. Auch nach Kündigung und Rückabwicklung können Sie noch widerrufen bzw. widersprechen oder Schadenersatzansprüche gegen den Berater geltend machen. Dies mit der Folge, dass Sie die eingezalten Einlagen und u.U. auch die Vertragskosten (Kostenausgleichungsvereinbarung) zurück erhalten.
Wir sind Spezialisten in Sachen PrismaLife, AFA AG
JUSTUS Rechtsanwälte konnte schon zahlreiche erfolgreiche Urteile gegen Forderungen der PrismaLife und AFA AG für Versicherungsnehmer erzielen,. Auch haben wir hier schon über 500 Widerspruchsbelehrungen überprüft und eine Vielzahl von guten Vergleichen aussergerichtlich erzielt.
Kostenfreie bundesweite Erstberatung:
Lassen Sie sich kostenfrei und bundesweit beraten. Senden Sie uns einfach Ihren Vertrag und ihre Widerspruchsbelehrung und/oder die Zahlungsaufforderung der PrismaLife / AFA AG zu. Für Erstanfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformularoder senden uns eine Email.
Nutzen Sie auch unsere kostenfreie Abendberatung für Berufstätige!
Warnung der Verbraucherzentrale Hamburg vor AFA und Prisma Life Prisma Life gegen Verbraucherzentrale Hamburg Das für Versicherungen zuständige Team hatte...
PrismaLife AG – BGH hält weiterhin an der Wirksamkeit der Kündigung der Kostenausgleichsvereinbarung fest PrismaLife AG Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte...
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Impressum.