PrismaLife AG – Beschwerde vom Bundesgerichtshof abgelehnt

PrismaLife AG – Beschwerde vom Bundesgerichtshof abgelehnt

Viele Gerichte der verschiedensten Instanzen hatten in den letzten Jahren die Möglichkeit zu der Rückabwicklung von Rentenversicherung, welche von der Prisma Life AG zwischen 2011 und 2007 geschlossen wurden, Stellung zu beziehen.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof Gelegenheit bekommen, selbst zu dieser Thematik Stellung zu beziehen.

PrismaLife AG - Beschwerde vom Bundesgerichtshof abgelehnt
PrismaLife AG – Beschwerde vom Bundesgerichtshof abgelehnt

Kläger bei Vorinstanzen erfolgreich

Das OLG Koblenz hatte die PrismaLife AG in der Vorinstanz zur Zahlung von 42.718,20 Euro zuzüglich Zinsen und Kosten an den Kläger verurteil, obwohl der Rückkaufswert der Rentenversicherung des Klägers lediglich 13.100 Euro betrug.

Die PrismaLife AG versuchte erst mit einer Revision gegen dieses Urteil vorzugehen, welche das OLG jedoch ablehnte. Daraufhin legte die Prisma Life AG Beschwerde ein, welche der BGH jedoch mit Beschluss vom 06.12.2017 zurück wies.

Dies zeigt, dass Prisma Life AG Kunden eine gute Chance haben Rückzahlungen zu erhalten, welche um einiges höher ausfallen, als der Rückkaufswert, welcher von PrismaLife errechnet wird.

Wir sind Spezialisten in Sachen PrismaLife

JUSTUS Rechtsanwälte konnte schon zahlreiche erfolgreiche Urteile gegen Forderungen der PrismaLife AG für Versicherungsnehmer erzielt. Mehr als 500 Widerspruchsbelehrungen haben wir schon überprüft und dabei auch eine Vielzahl von guten Vergleichen aussergerichtlich erzielen können. Somit haben wir die nötige Erfahrung auf die komplexen Bedingungswerke Ihres Vertrages gut zu reagieren.

Kostenfreie bundesweite Erstberatung:

Lassen Sie sich kostenfrei und bundesweit beraten. Senden Sie uns einfach Ihren Vertrag und ihre Widerspruchsbelehrung und/oder die Zahlungsaufforderung der PrismaLife AG zu. Für Erstanfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder senden uns eine Email.

Foto: © Peggy und Marco Lachmann-Anke/ pixabay.com

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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