PrismaLife AG – Beschwerde vom Bundesgerichtshof abgelehnt
Viele Gerichte der verschiedensten Instanzen hatten in den letzten Jahren die Möglichkeit zu der Rückabwicklung von Rentenversicherung, welche von der Prisma Life AG zwischen 2011 und 2007 geschlossen wurden, Stellung zu beziehen.
Jetzt hat der Bundesgerichtshof Gelegenheit bekommen, selbst zu dieser Thematik Stellung zu beziehen.

Kläger bei Vorinstanzen erfolgreich
Das OLG Koblenz hatte die PrismaLife AG in der Vorinstanz zur Zahlung von 42.718,20 Euro zuzüglich Zinsen und Kosten an den Kläger verurteil, obwohl der Rückkaufswert der Rentenversicherung des Klägers lediglich 13.100 Euro betrug.
Die PrismaLife AG versuchte erst mit einer Revision gegen dieses Urteil vorzugehen, welche das OLG jedoch ablehnte. Daraufhin legte die Prisma Life AG Beschwerde ein, welche der BGH jedoch mit Beschluss vom 06.12.2017 zurück wies.
Dies zeigt, dass Prisma Life AG Kunden eine gute Chance haben Rückzahlungen zu erhalten, welche um einiges höher ausfallen, als der Rückkaufswert, welcher von PrismaLife errechnet wird.
Wir sind Spezialisten in Sachen PrismaLife
JUSTUS Rechtsanwälte konnte schon zahlreiche erfolgreiche Urteile gegen Forderungen der PrismaLife AG für Versicherungsnehmer erzielt. Mehr als 500 Widerspruchsbelehrungen haben wir schon überprüft und dabei auch eine Vielzahl von guten Vergleichen aussergerichtlich erzielen können. Somit haben wir die nötige Erfahrung auf die komplexen Bedingungswerke Ihres Vertrages gut zu reagieren.
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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