Prisma Life und AFA gegen Verbraucherzentrale

Warnung der Verbraucherzentrale Hamburg vor AFA und Prisma Life

Prisma Life und AFA gegen Verbraucherzentrale
Prisma Life und AFA gegen Verbraucherzentrale

Das für Versicherungen zuständige Team hatte in einer Mitteilung gewarnt, dass ihnen zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern aus zwölf Bundesländern vorliegen würden, die sich über unangemessen hohe Abschlusshonorare der Vertriebsorganisation Afa AG beklagten. Zudem treffe die Afa mit ihren Kunden Vergütungsvereinbarungen, welche auch bei einer Kündigung des Lebensversicherungsvertrags weiter zu bedienen seien.

Prisma-Eigner ist die Onesty Group, die von dem deutschen Finanzunternehmer Sören Patzig geleitet wird. Patzig ist auch Vorstand der Cottbuser Afa. Deren Vertreter vertreiben die Mehrzahl der Prisma Life -Policen.

Einstweilige Verfügung gegen Verbraucherzentrale

Laut Berichten des Handelsblattes wollen sich nun die Prisma Life sowie die Afa AG gegen diese Warnungen durch eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale wehren. Hierdurch soll die Warnmeldung von der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg genommen werden.

Nach dem Geschäftsbericht 2015 drohte die Insolvenz:

Im Jahr 2014 hatte Prisma Life wegen Fehlern des vorherigen Managements seine Bilanzen bereinigen müssen und einen Verlust von 45 Millionen Euro erlitten. Hier gab es schon Gerüchte um eine Insolvenz der Prisma Life. Prisma Life musste in dem Geschäftsbericht für 2015 erhebliche finanzielle Probleme einräumen. “Sollten die verschiedenen Bemühungen und Verhandlungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, könnte die Prisma Life AG spätestens im April 2017 in einen erheblichen Liquiditätsengpass geraten”, warnt die Unternehmensführung im Geschäftsbericht. Nach dieser Warnung vor einer Insolvenz wurden dann allerdings 2016 und 2017 positive Jahresüberschüsse erzielt.

Justus Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer der Prisma Life in Kündigungen, Schadenersatz und gegen Klagen des Versicherers. Wir haben in über 100 Gerichtsverfahren geführt und die Rechtsprechung zur Kündigung der Kostenvereinbarungen entscheidend mit geprägt.

Lesen Sie HIER alles zu unseren Erfolgen, Klagen und Urteilen gegen die Prisma Life und die Afa AG.

Justus rät:

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foto: Nosheep/ pixabay.com

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