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Garbe logimac ag: widerruf der beteiligung möglich
Widerrufsbelehrungen der Garbe Logimac AG sind fehlerhaft;
OLG bestätigt Urteil des LG Mannheim
Aktualisierung: Der Widerruf der Beteiligung ist noch heute möglich
BGH entscheidet: Widerrufsbelehrung der Garbe Logimac AG ist fehlerhaft
vom 6. Mai 2015
Mit Beschluss vom 10.02.2015 (II ZR 163/14) hat der Bundesgerichtshof die Widerrufsbelehrung der Garbe Logimac AG (nunmehr Logis Fonds I) für fehlerhaft angesehen und mitgeteilt, die entsprechende Rechtsansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts in diesem Punkte zu teilen. Erschwerend hinzukam, dass auch noch besondere Hinweise über Fernabsatzgeschäfte in der Widerrufsbelehrung enthalten waren. Damit dürfte einer Vielzahl der geschädigten Garbe Logimac Anleger ein Widerrufsrecht zustehen, welches zu einer Auszahlung von Teilen der Einlage führen kann.
Widerruf gegen die Rückforderung der Ausschüttungen?
Ferner kann ein Widerruf auch gegen die aktuellen (2018) versandten Zahlungsaufforderungen der Gesellschaft bzw. deren Rechtsanwälte (nbs partners) weiterhelfen.

Nach Presseberichten ist ein Urteil des LG Mannheim zu Gunsten Anleger gegen die Garbe Logimac AG rechtskräftig.
Danach sind die Widerrufsbelehrungen, welche die Garbe Logimac AG verwendete unrichtig.
Sobald daher z.B. wie in dem ausgeurteilten Fall ein Widerruf wegen eines Haustürgeschäftes möglich ist, so kann der Anleger die ihm ungünstige Beteiligung u.U. noch heute widerrufen.
Allerdings erhält er dann nicht Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher Einlagen und Zinsen, sondern auf das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben. Dies muss die Gesellschaft berechenen, angeben und auszahlen.
Ein hieraus entstehender Restschaden kann bei Vorliegen einer Falschberatung vor einer Verjährung gegen den jeweiligen Berater/Vermittler geltend gemacht werden.
Mehr zum Schadenersatz und Garbe Logimac AG lesen Sie bitte hier.
Kostenfreie Erstberatung:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Hier können Sie gleich ihren Zeichnungsschein oder dei Zahlungsaufforderung mit hochladen. Für die Erstberatung entsteht Ihnen keine Gebühr. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Fax: 030 / 440 449 56
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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