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Solar millenium offiziell in der insolvenz
Solar Millenium offiziell in der Insolvenz
Die Solar Millenium AG aus Erlangen, ein in der Branche der erneuerbaren Energien tätiges Unternehmen, hat nunmehr offiziell Insolvenz angemeldet. Die Solar Millenium AG ist in der Branche keine unbekannte Größe: vielmehr sind in der Vergangenheit zahlreiche Großvorhaben wie riesige Solarkraftwerke angekündigt worden, die die Mitbewerber aufhorchen ließen. Gründe für den Gang zum Insolvenzgericht sind offiziell der bislang geplatzte Verkauf der US-Sparte sowie die Verzögerung beim Einstieg von Investoren für eine Anlage in Spanien.
Von der Insolvenz betroffen sind auch über 14.000 Anleger, die in verschiedene Fonds investiert hatten, die von dem Unternehmen zur Finanzierung von Umweltenergie-Großprojekten aufgelegt wurden. Diese müssen jetzt um den Verlust ihrer Einlagen fürchten. Solar Millenium wurde noch vor einem Jahr als solides Unternehmen mit einem Marktwert von rund 500 Millionen Euro gehandelt; jedoch hatte man sich mit großspurigen Vorhaben wohl übernommen, der Aktienkurs ist bereits auf unter 50 Cent gefallen.
Das Unternehmen warb offenbar gezielt mit dem Appell an das „grüne Gewissen“ der potentiellen Anleger, indem die Bedeutung der Tätigkeit des Unternehmens für die Energiewende und die Umwelt in den Vordergrund gestellt wurden. Die betroffenen Anleger müssen jetzt die Erfahrung machen, dass die Investition in vermeintlich ökologisch sinnvolle Anlageformen nicht zwangsläufig wirtschaftlich rentabel ist.
Der Gründer des Unternehmens, Hannes Kuhn, hat angeblich vor wenigen Wochen seinen Wohnsitz nach England verlegt; die Folge sind möglicherweise Probleme bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen deutscher Anleger. Eben gegen diesen Gründer laufen nach Pressemitteilungen bereits staatsanwaltliche Ermittlungen.
Für die Anleger könnte dies nur ein schwacher Trost sein; zwar sollen in der Insolvenz bestehende Projekte dem Vernehmen nach zunächst weitergeführt werden. Allerdings bleibt zu beachten, dass die Anleger im Ernstfall die eingebrachte Summe erst nach anderen Gläubigern wie beispielsweise Lieferanten erhalten; ein Totalverlust kann daher die Folge sein.
Dennoch sollten die betroffenen Anleger versuchen, ihre Ansprüche beispielsweise im Rahmen des Schadensersatzes geltend zu machen. Denn gerade im vorliegenden Fall scheint es wichtig, zu prüfen, ob der jeweilige Berater beim Abschluss auch wirklich über sämtliche Risiken der Anlage aufgeklärt hat; häufig standen bei den Vertragsgesprächen nämlich wohl eher Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkte im Vordergrund als harte Fakten bezüglich der Rentabilität der Investition. Daneben ist auch zu beachten, ob auch beispielsweise Provisionen an den Anlageberater ausgewiesen wurden; ist dies nicht der Fall, kann dies zu einem Recht auf Rückabwicklung des Vertrages führen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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