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Albis finance ag, nordleas ag, classic-plus: 78 % verlußt
Albis Finance AG – Müssen sich Anleger mit niedrigem Auseinandersetzungsguthaben zufrieden geben?
Schon seit geraumer Zeit befindet sich die Albis Finance AG (ehemals NordLeas AG) in der Schieflage.
Anstelle der in Aussicht gestellten Renditen erweist sich die Beteiligung immer mehr als Verlust.
Dabei wurde die Rothmann-Beteiligung einst im Rothmann Anleger Report mit den Worten gepriesen „die Anlegersicherheit ist sehr hoch“.
Zur Rechtfertigung der Schieflage wird immer wieder angeführt, dass die weltweite Finanzkrise schuld sei.
Verluste von 78 % möglich
In einer Mitteilung der Albis Finance AG vom 17.02.2011 wurde bekannt, dass das gegenwärtige Auseinandersetzungsguthaben bei Verträgen der Sorte „Classic-Plus“ nur noch 22% der ursprünglichen Zeichnungssumme erfassen soll.
Beispielsweise würde ein betroffener Anleger aus einem ursprünglichen Vertrag von etwa 10.225,84 € nur noch 2.241,02 € erhalten.
Rückzahlung nur noch in Raten möglich
Hinzu kommt, dass dieser geringe Auseinandersetzungsbetrag auch noch in fünf Raten gezahlt werden soll und es somit bis zu fünf Jahre dauern kann, bis man das vollständige Auseinandersetzungsguthaben erhält. Hierfür werden wiederum Liquiditätsengpässe als Begründung angeführt.
Allerdings dürfte die weltweite Wirtschaftskrise wohl kaum der einzige Grund für die Schieflage sein.
Vielmehr scheint das Fondskonzept an sich das größere Problem zu sein.
Insbesondere die erheblichen Emissionskosten in Höhe von 20 % des Zeichnungsvolumens sowie enorme laufende Kosten dürften wohl eher der Grund für die finanziellen Probleme des Fonds sein.
Schadensersatzansprüche?
Es besteht allerdings die Möglichkeit sich mit der Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nicht zufrieden zu geben und Schadensersatz aufgrund von Prospekthaftung zu fordern.
Lesen sie hier mehr zu:
Übernahmeangebote der CentauriBeteilugungsgesellschaft mbH !
Justus rät:
Wenn man sich als Anleger unsicher ist, ob man das Auseinandersetzungsguthaben, das einem vorgeschlagen wird, wirklich annehmen soll, besteht die Möglichkeit sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der im Kapitalanlagerecht erfahren ist.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de