AFA AG und PrismaLife

AFA AG: Gesellschaftliche Struktur:

Die AFA AG ist ein Finanzvertrieb und heißt seit seit dem 20.05.2023 Onesty Finance GmbH. Unter anderem bietet sie ihren Kunden fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen der in Lichtenstein ansässigen PrismaLife AG an. Dabei werden die Versicherungsverträge zumeist durch selbständige Berater der AFA AG vertrieben. Neben dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer zugleich auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Vermittler unterzeichnen, mit der die Vermittlungs- und Beratungsleistung abgegolten werden soll. Die Vereinbarung sieht häufig eine Provision von 4 – 6 % der Gesamtbeitragssumme des Versicherungsvertrages vor, zu zahlen in 60 oder 48 Monatsraten.

AFA AG heißt jetzt Onesty
AFA AG und Onesty

Der Vorstandsvorsitzende Sören Patzig gründete die AFA AG im Jahr 1992. Die AFA AG wirbt in ihrem Unternehmensprofil damit im Gegensatz zu anderen Finanzberatungen keinem Banken- oder Versicherungskonzern verpflichtet zu sein, sondern frei und unabhängig zu beraten.

Neben der AFA AG gründete der Vorstandsvorsitzende Sören Patzig auch die in Österreich ansässige Onesty Group. Dieser gehört u.a. Markus Brugger, bis Oktober 2014 CEO von Prisma Life und ebenso ehemaliger AFA -Vorstand an.

Die Onesty Group AG ist wiederum Aktionär der PrismaLife AG. Aus dem Geschäftsbericht der PrismaLife AG geht die Onesty Group GmbH als Muttergesellschaft hervor.

AFA AG heißt jetzt Onesty Finance GmbH

Kunden der AFA AG bekommen jetzt Post von der Onesty Finance GmbH. Die AFA AG hat sich laut Handelsregister am 20.05.2023 in die Onesty Finance GmbH umgewandelt. Dies kann ein Alarmsignal sein, soweit man Ansprüche gegen die Gesellschaft hat. Denn natürlich ist die Beschränkung der Haftung und die Gefahr einer Insolvenz bei einer GmbH weit höher als bei einer Aktiengesellschaft. Letztlich sind Namensänderungen von Gesellschaften aber meißt auch dem fraglichen Ruf einer Gesellschaft geschuldet.

AFA Top Sachwert Netto mit Zusatzversicherung XL

Die fondsgebundenen Rentenversicherung der AFA AG investiert laut Zertifikat in:

25% db x-trackers MSCI World TRN Index ETF
25% Schroder ISF Swiss Small & Mid Cap A Acc
25% Raiffeisen-HealthCare-Aktien VTA
25% Templeton Growth (Euro) Fund

Interessenkonflikt und Verflechtung mit PrismaLife

Es stellt sich daher die Frage, ob über die Gesellschaftlichen Verflechtungen im Rahmen der Beratung durch die Vermittler der AFA AG aufgeklärt werden muss.

In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass dem Makler kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person oder Gesellschaft zustande kommt, mit der er, der Makler, gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise „verflochten“ ist.

BGH: Kein Anspruch auf Maklerlohn bei institutionellem Interessenkonflikt:

In einem ähnlich gelagerten Fall hat der BGH (Urteil vom 01.03.2012, III ZR 213/11) entschieden, dass der geltend gemachte Anspruch auf Maklerlohn wegen einer Verflechtung des Maklerunternehmens mit der Versicherungsgesellschaft nicht besteht. Für eine derartige Verflechtung genügte danach, dass ein institutionalisierter Interessenkonflikt vorliegt. Dieser wurde dadurch belegt, dass die Produkte des Versicherungsunternehmens mit dem Namen des Maklerunternehmens versehen waren. Zudem stand auch in der Vergütungsvereinbarung, dass das Maklerunternehmen die Produkte von dem Versicherungsunternehmen vertreibt. Danach war jedoch nicht mehr davon auszugehen, dass eine unabhängige Maklerleistung erbracht würde, sondern ausschließlich die Produkte von dem Versicherungsunternehmen empfohlen werden sollten. Danach wurde ein Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns abgelehnt.

JUSTUS rät:

Sollte die AFA AG / Onesty Financa GmbH oder die Prisma Life AG mit einer Forderung aus der Vergütungsvereinbarung an Sie herantreten, so lassen Sie Ihre abgeschlossenen Versicherungsunterlagen und Vergütungsvereinbarungen von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Justus Rechtsanwälte, insbesondere Rechtsanwältin Grit Rahn ist seit Jahren bundesweit in vielen erfolgreichen Klageverfahren gegen die AFA AG und PrismaLife tätig.

Lesen Sie hier mehr über unsere Klagen, Urteile und Erfolge gegen die AFA AG, Onesty Finance GmbH und PrismaLife

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Kontaktformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56

Bild: ©StartupStockPhotos/pixaby.com

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