- „mezzcaps“ – commerzbank-kunden vor einlagenverlust- mezzanine finanzierung (1)
- Accessio ag und dab bank ag (6)
- Albis finance ag, nordleas ag, classic-plus: 78 % verlußt (1)
- Allianz premium management fond der commerzbank geschlossen; justus reicht erste klage ein (1)
- Alpina gmbh & co. vermögensaufbauplan 4 kg (1)
- Apo bank: zinscap-darlehen, kreditklauseln; kickback (5)
- Aufklärungspflicht bei doppelprovision (1)
- Bafin: forum immobilien + finanzanlagen gmbh zur abwicklung des einlagegeschäfts aufgefordert (1)
- Bausparverträge (2)
- Berlin invest-fonds nr.7 - Ärztetreuhand fonds - gründungsgesellschafter zu schadensersatz verurteilt (1)
- Berliner anderson holding ag ist insolvent (1)
- Beweislast für die kausalität in kapitalanlagefällen (1)
- Bgh: die grundsätze der fehlerhaften gesellschaft sind auch nicht auf mehrgliedrige stille gesellschaften anwendbar (1)
- Bgh: vertriebsorganisation von kapitalanlagen haftet für strafbares verhalten ihres handelsvertreters (1)
- Bundesgerichtshof stellt eine haftung der gründungsgesellschafter für fehlerhafte anlageberatung fest (1)
- Bwf stiftung (4)
- Capital advisor fund; widerruf bei fondsbeitritt möglich (1)
- Carpevigo ag: gesellschafterversammliúng und sanierung (1)
- Cis deutschland ag; garantiehebelplan’08 premium; carpe diem; dsi; genohaus fonds (14)
- Debi select fonds (6)
- Deikon / boetzelen anleihen (6)
- Deltoton ag, frankonia sachwert ag (5)
- Ergo: riester-kunden haben zu hohe verwaltungskosten gezahlt (1)
- Eugh zur ad-hoc-meldung – unternehmen müssen anleger früher informieren (1)
- Fachanwalt für bank– und kapitalmarktrecht (1)
- Flugzeugfonds und ihre risiken (1)
- Garbe logimac ag: widerruf der beteiligung möglich (1)
- Gesetzesänderungen und urteile in bankrecht und wirtschaftsrecht (3)
- Global financial invest (gfi): schadenersatz gegen vorstand (1)
- Griechische staatsanleihen – anleger können schadensersatz fordern – wegen falschberatung gegenüber der bank (1)
- Helios life fonds uk – anleger können schadensersatz fordern (1)
- Kanam usa xxii und kanam usa real estate partners (1)
- Kick-back im bankrecht und kapitalanlagerecht (10)
- König & cie. britische leben renditefonds – zukunft des fonds weiterhin unklar (1)
- Kreditverkauf: kreditkündigung und zwangsvollstreckung (1)
- Midas mittelstandfonds nr. 2: nur für risikobereite anleger geeignet (1)
- Mkv münchener kapital- & vermögensverwaltung kg: schadensersatzanspruch gegen den treuhänder (1)
- Pmia: premium management immobilen-anlagen und commerzbank ag (1)
- Prokon – genussrechte in erneuerbare energien (1)
- Prorendita 4: schadensersatz möglich (1)
- Prospekthaftung wegen prospektfehler auch ohne vorlage des prospekts möglich! (1)
- Prozesskostenfinanzierer juragent ag prozesskostenfonds 1.- 4. kg (1)
- Rwb private capital gesellschaftsbeteiligungen (3)
- S&k - gruppe, dcm ag, shb ag (8)
- Sam ag – dubioser forderungskauf angeboten (1)
- Schweizer banken müssen „kick-backs“ weitergeben! betroffen sind auch tausende deutsche (1)
- Solar millenium offiziell in der insolvenz (1)
- Steuerberaterhaftung bei vermittlung einer kapitalanlage (1)
- Thormann capital gmbh - ein schneeballsystem? (1)
- Trend capital ag: anleger sollten schadenersatzansprüche prüfen lassen (1)
- Unwirksamkeit von banken-agb zu kontoführungsgebühren bei darlehenskonten (1)
- Versehentlich doppelte ausführung eines depotübertragungsauftrags - bgh vom 01.06.2010 (1)
- Verurteilung eines ehemaligen ikb-pressesprechers wegen irreführender angaben in pressemeldung rechtskräftig (1)
- Wbg leipzig-west: wirtschaftsprüfer muss lauf gutachten haften (1)
- Wgf ag stellt antrag auf eigenverwaltung nach der insolvenzordnung (1)
- Wgf ag: ansprüche, insolvenz, kaufangebote und verjährung (1)
Global financial invest (gfi): schadenersatz gegen vorstand
Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG (GFI):
Die GFI hatte den Ankauf von Kapitallebensversicherungen und anderen Kapitalanlagen angeboten und als Kaufpreis den doppelten Betrag des Rückkaufwertes zugesichert. Dies mit dem Werbeslogan “Verkaufen Sie…und erhalten Sie das DOPPELTE”.

Dabei schlossen die Anleger mit einem als Treuhänder auftretenden Rechtsanwalt einen Abtretungsvertrag und einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abtretung von Rechten und zum Zwecke der Kündigung der Lebensversicherungen und anderer Anlagen.
Gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag wurde der Treuhänder auch von Kunden beauftragt, die Lebensversicherungen bzw. die Vermögensanlagen zu kündigen und die Abwicklung vorzunehmen und einen Kaufvertrag für Rechnung und im Namen des Kunden mit der Global Financial Invest AG (GFI) abzuschließen.
Investitionen der Global Financial Invest AG
Mit den eingeworbenen Geldern sollte ein „Immobilienhandel mit System und Sicherheit“ betrieben werden. Dabei wollte die Global Financial Invest AG notleidende Immobilienportfolios u.a. aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen erwerben und später wieder zu einem höheren Preis veräußern.
Durch dieses Prinzip sollte eine „Realabsicherung“ der Anlagegelder bestehen, die unabhängig vom Weiterverkauf der Immobilien als „Gegenwert im doppelten Sachwert“ angepriesen wurde.
Untersagungsverfügung der BaFin:
Mit diesem Geschäftsmodell hatte die Global Financial Invest AG nach Ansicht der BaFin unerlaubt das Einlagengeschäft gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 2. Alt. KWG betrieben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt der GFI AG im Jahre 2012 aufgrund dieses Geschäftsmodells das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften.
Dies bedeutet für die zahlreichen betroffenen Anleger, dass ihnen die eingezahlten Rückkaufswerte ihrer Lebensversicherungen zurückerstattet werden müssen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtete die GFI AG, die angenommenen Gelder der Anleger sogar unverzüglich zurückzuzahlen. Soweit keine Rückzahlung erfolgte – wie wohl bei allen Anlegern – ist nun auch keine mehr zu erwarten, da die Gesellschaft zahlungsunfähig ist.
Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GFI:
Über das Vermögen der Global Financial Invest AG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20.03.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az. 810 IN 85/15). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der Schuldnerin wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt.
Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand
Nach unserer Auffassung haftet der Vorstand der Global Financial Invest AG den Verkäufern von Lebens- und Rentenversicherungen auf Schadensersatz gem. § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften.
Hierzu sind schon zahlreiche Klagen gegen die Vorstandsmitglieder anhängig und es sind auch schon Versäumnisurteile ergangen.
JUSTUS rät:
Anleger oder Kunden der GFI Global Financial Invest AG sollten ihre Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen und geltend machen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56