Erfolg gegen die Prisma Life AG- keine ordnungsgemäße Widerrufbelehrung (LG Potsdam 13 O 51/18)
Am 21.11.2006 stellte unsere Klägerin nach einem Vermittlungsgespräch einen Antrag auf Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung bei der Prisma Life AG. Durch eine Reihe von Fehlern bei der Widerrufs-/ Rücktrittsbelehrung fing die Widerrufsfrist des Vertrages nie an zu laufen. Nach einem erfolgreichen Rücktritt unser Klägerin, hat Prisma Life hat die geleisteten Versicherungsbeträge in Höhe von 9.900 Euro an die Klägerin zurückzuzahlen.

Rücktrittsbelehrung formell und inhaltlich falsch
Die in dem Antragsformular enthaltene Rücktrittsbelehrung genügt nicht den Anforderungen des § 8 Abs. 5 Satz 3 VVG, wobei sogar mehrere Fehler zu finden sind.
Es fehlt eine drucktechnische Hervorhebung, bei der die vom BGH aufgestellten Maßstäbe gelten.
Des Weiteren ist die Belehrung der Prisma Life AG hier auch inhaltlich falsch. Es fehlt der Hinweis auf die Notwendigkeit die 30-Tage Frist für einen rechtzeitigen Widerruf zu wahren.
Hinzu kommt, dass die Rücktrittsbelehrung in der Schlusserklärung nicht unterschrieben worden ist.
Auch die Unterschrift unter dem Formular zählt nicht, da sie keinen direkten Bezug zu der Rücktrittsbelehrung aufweist. Der Gesetzgeber fordert die Bestätigung der Belehrung als solcher durch Unterschrift und lässt einen Verweis allein nicht genügen. (LG Berlin, Urteil vom 17.11.2017 – 23 O 15/17).
Eine ordnungsgemäße Rücktrittsbelehrung war auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Klägerin bei dem Abschluss des Vertrages durch einen Versicherungsmittler beraten wurde(BGH, Urteil vom 21. Juni 2017 – I ZR 176/15).
Da eine Rücktrittsfrist nicht zu laufen begann, konnte die Klägerin auch im Februar 2017 noch den Rücktritt ausüben.
Urteil: LG Potsdam 13 O 51/18 – noch nicht rechtskräftig
Justus rät:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut erfolgreich eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der PrismaLife AG und Kunden der AFA AG. Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Telefax: 030-440 449 56
Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Besitzer einer Lebensversicherung von Prismalife.
Mich würde interessieren, ob bei mir der Widerruf nicht korrekt ist.
Können Sie mich bitte kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Finkenzeller
Kein Problem. Senden Sie uns doch bitte ihre Widerrufsbelehrung aus ihrem Vertrag oder Antrag per EMail zu. Wir checken kostenfrei, ob ein Widerruf oder Ausstieg möglich ist.
Ihr Justus Team