Erfolge unserer Kanzlei gegen Onesty Finance GmbH früher AFA AG
JUSTUS Rechtsanwälte konnte erfolgreich für eine Mandantin Ansprüche aus zwei Vergütungsvereinbarungen Onesty Finance GmbH, früher AFA AG für die Vermittlung von Rentenversicherungen der PrismaLife AG abwenden.

Landgericht Berlin urteilt gegen AFA AG inzwischen Onesty Finance GmbH (LG Berlin Az. 24 O 23/21)
Das Landgericht Berlin ging dabei davon aus, dass unsere Mandantin fehlerhaft beraten wurde und damit ein Anspruch auf Vergütung von weiteren 10.000 € nicht bestand.
„Die Klägerin hat aber die Beklagte jedenfalls insoweit fehlerhaft beraten, als sie ihr den Abschluss der Versicherungsverträge auf der Grundlage des AFA Global Werte Stabilisierungs-Fonds empfahl. Auch wenn die Angaben dazu, welches Risiko die Beklagte bei der Anlage einzugehen bereit war, sich widersprechen, war die Beklagte jedenfalls unstreitig allenfalls mit einem „mittleren“ Risiko einverstanden.
Diesen Anforderungen entspricht die Anlage nicht, da sie in der Gewichtung fast ausschließlich in den Masterfonds „Warburg Value Fund C“ investiert. Bei diesem handelt es sich nach dem Vortrag der Beklagten um einen Fonds mit hohem Risiko. –
JUSTUS Rechtsanwälte vertritt seit vielen Jahren sehr erfolgreich geschädigte Anleger, denen durch die Vermittler der Onesty Finance GmbH (AFA AG )fondsgebundenen Rentenversicherungen der Prisma Life AG und/ oder der Barmenia LV a.G. bzw. und/ oder auch Berufsunfähigkeitsversicherungen vermittelt worden sind. Die Vermittlung ist in den meisten Fällen mit sogenannten Vergütungsvereinbarungen der Onesty GmbH mit einer Laufzeit von 60 Monaten verbunden.
Die Beratungen sind in den uns zugetragenen Fällen oft zum Teil weder anleger- noch anlagegerecht. Dies führt – wie auch im Fall vor dem LG Berlin – zu Schadensersatzansprüchen der Betroffenen. Auch besteht in den vielen Fällen die Möglichkeit zum Widerruf und/ oder zur Kündigung der Vereinbarungen.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass die inzwischen vollzogene Umwandlung der AFA AG in die Onesty Finance GmbH hieran was ändert.
Justus rät:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte und hier Rechtsanwältin Grit Rahn betreut erfolgreich eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der PrismaLife AG, Barmenia Lebensversicherung und Kunden der AFA AG/Onesty Finance GmbH. Wir können auch Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die AFA AG als auch der Abwehr von Forderungen jetzt der Onesty Finance GmbH unterstützen.
⇒ kostenfreie Erstberatung
Für die kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular und geben den Sachverhalt möglichst genau an und laden die wesentlichen Unterlagen gleich hoch. Gern können Sie uns auch eine Email senden.
Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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