Debi Select Classic 2 GmbH & Co. KG: OLG München bestätigt Prospektfehler
Debi Select Classic 2 GmbH & Co. KG: Mit Beschluss vom 24.06.2013 hat das OLG München jüngst unsere Rechtsauffassung geteilt...
Debi Select Classic GbR,
Debi Select flex GbR und
Debi Select Classic fonds 2 GmbH & Co. KG
Debi Select Gruppe (Einführung):
Die Debi-Select-Gruppe umfasst drei einzelne Fondsgesellschaften: den Debi Select classic Fonds GbR, den Debi Select classic Fonds 2 GmbH & Co. KG sowie der Debi Select flex GbR. Diese drei Fondgesellschaften sind unter der Debi Select Verwaltungs GmbH zusammengefasst. Die Debi Select Gruppe betätigt sich im Bereich des Spezial-Factorings. Factoring ist der Verkauf von kurzfristigen Forderungen an eine Factoringgesellschaft.
Die von den Anlageberatern oftmals als absolut sicher angepriesenen Debi-Select-Fonds sind als Altersvorsorge nicht geeignet: Abgesehen von immer wieder auftauchenden beunruhigenden Mitteilungen über die finanzielle Lage der Fonds, wurden die Anleger lange im Unklaren über die Höhe des Fondsvermögens und die tatsächliche Lage der Fonds gelassen.
Debi Select: Haftung des Gesellschafters grundsätzlich unbegrenzt
Anlegern wurde in der Vergangenheit häufig von Anlageberatern und Anlagerberatungsgesellschaften Beteiligungen an den Debi Select Fond mit der Zusage vermittelt, dass die Beteiligung eine absolut sichere Anlageform ohne Verlustrisiken darstellen würde. Nach der BGH Rechtsprechung müssen Anlageberater Anleger über die jeweiligen Risiken einer Beteiligung aufklären. Bei einer Beteiligung an einem Debi Select Fond muss vor allem darüber aufgeklärt werden, dass bei einer Beteiligung an einer GbR grundsätzlich eine Vollhaftung mit dem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft besteht. Zudem ist die Haftung im Außenverhältnis grundsätzlich unbegrenzt. Folglich kann eine Beteiligung an einem Debi Select Fond nicht als sichere Anlageform ohne Verlustrisiken dargestellt werden.
Schadenersatz und Rückabwicklung gegen den Anlageberater:
Liegt eine fehlerhafte Beratung vor, kommt grundsätzlich eine Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Der Anleger ist so zu stellen, als habe er die Beteiligung nie erworben. Weiter ist der Anlageberater verpflichtet den Anleger auch von etwaigen Nachhaftungsansprüchen gegenüber der Fondsgesellschaft freizustellen sowie die im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen.
In einer Vielzahl von Urteilen ist gerade in Sachen Debi Select schon eine fehlerhafte Anlageberatung festgestellt und die Beratungsgesellschaft entsprechend verurteilt worden.
JUSTUS Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von Debi Select Anlegern aussergerichtlich und gerichtlich.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
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