AFA AG und PrismaLife AG; gesellschaftliche Verflechtung bestätigt

Die AFA AG ist ein Finanzvertrieb. Unter anderem bietet sie ihren Kunden fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen der in Lichtenstein ansässigen PrismaLife AG an. Dabei werden die Versicherungsverträge zumeist durch selbständige Berater der AFA AG vertrieben. Neben dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer zugleich auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Vermittler unterzeichnen, mit der die Vermittlungs- und Beratungsleistung abgegolten werden soll. Ein Vorstand der AFA AG ist über eine dritte Gesellschaft kapitalmäßig und personell mit der PrismaLife AG verflochten.
BGH: Kein Anspruch auf Maklerlohn bei institutionellem Interessenkonflikt (gesellschaftliche Verflechtung):
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass dem Makler kein Vergütungsanspruch zusteht, wenn durch seine Tätigkeit ein Hauptvertrag mit einer Person oder Gesellschaft zustande kommt, mit der er, der Makler, gesellschaftsrechtlich oder auf andere Weise „verflochten“ ist. So hat der BGH bereits in einem ähnlich gelagerten Fall im Urteil vom 01.03.2012, III ZR 213/11 entschieden, dass der geltend gemachte Anspruch auf Maklerlohn wegen einer Verflechtung des Maklerunternehmens mit der Versicherungsgesellschaft nicht besteht.
Klage der AFA AG abgewiesen
In einem nunmehr vor dem OLG Dresden verhandelten Fall, hat das OLG eine entgegenstehende Entscheidung des Landgerichtes Dresden aufgehoben und die Klage der AFA AG auf Zahlung der Vermittlungsprovision abgewiesen.
Das Gericht führt unter anderem aus, „dass es dem Zeugen im Rahmen des Anlegergesprächs schließlich oblegen hätte, auf die personelle Verflechtung zwischen dem Vorstand der Klägerin und der Anlagegesellschaft hinzuweisen. Wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den Vermittlern, der Anlagegesellschaft, den Treuhändern und unter Umständen den sonstigen am Projekt Beteiligten sind dem Anleger zu offenbaren, weil solche Verflechtungen die Gefahr einer Interessenkollision in sich bergen.“
Justus rät: Kostenfreie Erstberatung
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut erfolgreich eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der PrismaLife AG und Kunden der AFA AG. Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder Versicherungsrecht.
Für weitere Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin.
Ansprechpartner:

Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56