Der Lebensversicherer FWU hat Insolvenz angemeldet. Was dies nun für die zahlreichen Versicherungsnehmer und Anleger der FWU und früher der Atlantic Lux bedeutet ist noch fraglich. Wir tragen die News und aktuellen Geschehnisse zur Causa hier laufend für Sie zusammen.
Aktuell / News: FWU – Sanierung ist gescheitert
Die Versicherungsgesellschaft FWU Life Insurance LUX steht nun vor der Liquidierung oder Übernahme. Hunderttausende Versicherungsnehmer bangen nun um ihre Lebensversicherungen und Einlagen. Lesen Sie HIER mehr zu dem aktuellen Beschluss der italienischen Aufsichtsbehörde CNN vom 19.01.2025.

Gründe für die Insolvenzanmeldung der FWU Life Insurance Lux
Die FWU sah sich Forderungen der Luxemburger Versicherungsaufsicht CAA nach einer finanziellen Besserstellung von Kunden mit Altverträgen gegenüber, dei sie mangels Eigenkapital offenbar nicht erfüllen konnten. Dabei ging es um Beitragserhalt-Garantien, die der Versicherer seinerzeit gegeben hatte. Die Insolvenz war die Folge. Die Aufseher verhängten deshalb ein Auszahlungsverbot, so dass auch Tausende Versicherte in Deutschland nicht an ihr Geld kommen.
Wenn FWU Lux nicht binnen drei Monaten das nötige Eigenkapital nachgewiesen hat, will die Aufsicht der Gesellschaft die Versicherungslizenz entziehen.
Tausende Kunden auch in Deutschland sind von der Pleite des Luxemburger Lebensversicherers FWU Life Lux betroffen
An der 1983 gegründeten FWU-Gruppe ist der Rückversicherer Swiss Re beteiligt, neben dem Gründer Manfred Dirrheimer und seiner Familie. Die FWU vertreibt fast ausschließlich fondsgebundene Lebensversicherungen. Verbraucherschützer und kritisieren solche Verträge wegen der hohen Kosten.
Die Kanzlei Justus vertritt seit vielen Jahren zahlreihe Versicherte bei der FWU Life und Atlantic Lux bei Widerruf und der schnellen Rückabwicklung der Lebensversicherungsverträge.
Aktuelles zur FWU / AtlanticLux, Stand 7.11.2024:
Die FWU Life Insurance Lux SA hat am 19. Juli 2024 dem Commissariat aux Assurances (CAA) mitgeteilt, dass sie die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Deckung der Mindestkapitalanforderung, der Insolvenz Kapitalanforderung und der Deckung von versicherungsvertraglicheren Plichten nicht mehr erfüllt.
Deshalb wurde von der luxemburgischen Finanzaufsicht, der CAA, das Vermögen der Versicherung eingefroren und die Versicherung wurde aufgefordert, innerhalb eines Monats einen kurzfristigen Finanzierungsplan zur Wiederherstellung der Mindestkapitalanforderungen binnen 3 Monaten vorzulegen.
Mittlerweile wurde der FWU Life Insurance Lux S.A. ein Zahlungsaufschub von 6 Monaten gewährt und ein Aufsichtskommissar ernannt, der für alle Handlungen und Entscheidungen der Versicherung seine Zustimmung geben muss.
Am 22. Oktober 2024 teilte die FWU dem CAA mit, dass es die MCR- Deckungsanforderungen wieder erfülle.
CAA friert Vermögen der FWU weiter ein
Derzeit ist die CAA jedoch nicht davon überzeugt, dass die Deckungsanforderungen tatsächlich bereits erfüllt sind und überprüft noch die aktuelle Finanzlage und die Risiken.
Die CAA hat daher mitgeteilt, dass die bisher ergriffenen Schutzmaßnahmen insbesondere das Einfrieren des Vermögens der Versicherung, die Einsetzung eines Treuhänders und der gerichtlich genehmigte Zahlungsaufschub vorläufig in Kraft bleiben.
Die FWU bleibt demnach weiterhin in der Pflicht, innerhalb einer Frist bis spätestens 19. Januar 2025 nachzuweisen, dass die Versicherungsverbindlichkeiten durch zulässige repräsentative Vermögenswerte gedeckt sind.
Besondere Aufklärungspflichten der Berater bei ausländischen Lebensversicherungen:
Der Rechtsrahmen für Lebensversicherungen im europäischen Binnenmarkt ist keineswegs einheitlich und Vertrags-, Insolvenz- und anderen nationalen Gesetze je nach Mitgliedstaat unterscheiden sich.
So gibt es z.B. für Versicherer mit Sitz außerhalb Deutschlands i.d.R. keinen Schutz, der mit dem durch die Protektor Lebensversicherungs-AG vergleichbar ist.
Dirrheimer verlagerte Sitz der FWU ins Ausland:
Weil die bayerische Unternehmerfamilie um Dr. Manfred Josef Dirrheimer die FWU Life Insurance Lux S.A. ins Ausland verlagerte, greift das deutsche Sicherungssystem Protektor Lebensversicherungs-AG nicht.
Daraus ergibt sich die Frage, ob Versicherungsmakler bei ausländischen Versicherern besondere Aufklärungspflichten haben, bei deren Verletzung sie sich schadenersatzpflichtig machen. Zumindest gibt es Urteile, die eine besondere Aufklärungspflicht bejahen und entsprechend auch den Versicherungsnehmern Schadenersatz bei Nichtaufklärung zugesprochen haben (u.a. Urteil des Saarländisches Oberlandesgerichts vom 5. März 2021 (5 U 37/20).
Schadenersatzsansprüche gegen Berater und Vermittler der FWU
Im Beratungsprotokoll oder auf dem Versicherungsantrag müsste daher ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass im Ausland eine andere Rechtsordnung gelten kann und wie sich diese konkret unterscheidet. Ist dies nicht geschehen, so können Sie ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen, soweit diese nicht inzwischen verjährt sind.
Was können sie als Versicherungsnehmer der FWU tun?
Zunächst mal sollten Sie sich individuell durch einen spezielisierten Rechtsanwalt/in beraten lassen. Insbesondere sollte das Bestehen von Schadenersatzansprüchen und deren Verjährung sofort geprüft werden, da notfalls die Verjährung gehemmt werden sollte.
Auch die Frage, ob Sie die Beiträge weiter zahlen sollten oder nicht, muss individuell beantwortet werden.
Würden Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, so könnte dies die Höchststandsicherungsgarantie gefährden. Bei einem vorschnellen Wideruf oder Widerspruch des Versicherungsvertrages ist ebenfalls Vorsicht geboten.
Ob die Versicherungsnehmer tatsächlich einen Schaden erlangen und wie hoch dieser ausfällt, hängt letztlich davon ab, ob der Lebensversicherer binnen der Frist die nötige Solvenz nachweisen kann oder nicht. Im letzteren Fall tritt die Liquidation des Versicherers ein.
Justus Rechtsanwälte vertritt schon eine Vielzahl von FWU/AtlanticLux Anleger und Versicherungsnehmer. Wir haben über 20 Jahre Erfahung und Expertise im rechtlichen Umgang mit fondgebundnenen Lebensversicherungen und beraten Sie kostengünstig und zeitnah per EMail. Warten Sie nicht bis ggf. Ansprüche verjährt oder untergegangen sind, sondern lassen sie sich jetzt beraten.
JUSTUS rät:
Beantragen Sie als Versicherungsnehmer und Anleger jetzt eine schriftliche Erstberatung zu den Fragen der Insolvenz der FWU und dem weiteren Vorgehen. Wir haben viel Erfahrung mit den fondsgebundenen Lebensversicherungen der FWU und beraten Sie kostenfrei zu ihren Möglichkeiten sowie Schadenersatz gegen Berater und Vermittler.
Senden Sie uns einfach eine Email oder rufen direkt an.



"Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt
Susanne Störmer, Rechtsanwältin
Stephanie Schulze, Rechtsanwältin
Knud J. Steffan,
Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht).
Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen: