Beispiele zur Rückabwicklung bei Clerical Medical durch Widerspruch oder Widerruf:
Wir zeigen Ihnen hier vier Beispiele aus unserer Praxis zur Rückabwicklung der Versicherung nach Widerruf im Vergliech zum Rückkaufswert nach einer Kündigung.
I. Wealthmaster Feeder Plan:
gezahlte Beiträge: 100.000
Rückkaufswert be Kündigung: 132.900
Zahlung nach Widerspruch: 167.524
II. Perfomancemaster Rente:
gezahlte Beiträge: 25.000
Rückkaufswert bei Kündigung: 17.160
Zahlung nach unserem Widerspruch: 26.400
III. Wealthmaster Classic:
gezahlte Beiträge: 22.260
Rückkaufswert bei Kündigung: 19.984
Zahlung nach Widerruf: 28.605
Clerical Medical Performancemaster Noble Berlin 20.10.2017: Rundschreiben der CMI (Scottish Widows) zu Performancemaster Noble
Mit einem Runschreiben schrieb Anfang Oktober Clerical Medical/ CMI viele unserer Mandanten mit “Performancemaster Noble” Vertrag an. Clerical Medical (Scottish Widows) rät betroffenen „Performancemaster Noble“ Anlegern, den Fonds zu wechseln. Die Versicherten sollen vom “CMIG Guaranteed Access 80%” (kurz: CMIG GA 80) in einen anderen Fonds der CMI Fonds-Palette wechseln. Begründet wird dies damit, dass der Fonds nur sehr geringes Wachstumspotential habe, da er nicht weiter in Aktien investieren könne.
Versicherungsnehmer sollten die Widerspruchsmöglichkeiten prüfen lassen und erstmal den Vertrag unverändert lassen. Denn eine Vielzahl der Widerspruchsbelehrungen sind – wie bei vielen Versichern – fehlerhaft und der Widerspruch durchaus lukrativ.
Clerical Medical: Positive Rechtssprechung für Anleger:
In den letzten Monaten sind gegen die britische Lebensversicherungsgesellschaft Clerical Medical Investment Group Ltd. weiterhin viele Urteile ergangen, die sie zur Zahlung verpflichten. So ergingen u.a. Urteile vom LG Bremen, LG Heidelberg, LG Wiesbaden, LG Oldenburg. Dabei wurde den betroffenen Anlegern entweder Schadenersatz zugesprochen oder auch die Erfüllungsansprüche bestätigt. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch, dass die Gerichte die Auffassung des BGH aus seinen Urteilen vom 11.07.2012 übernommen haben und die Rechte der Anleger stärken.
Clerical Medical
Ansprüche gegen Clerical Medical Investment Group Ltd.:
Kernpunkt der möglichen Ansprüche von Anlegern gegen Clerical Medical Investment Group Ltd. sind entweder Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung vor Vertragsabschluss, die zur Rückabwicklung der Anlage, auch möglicherweise verbundener Geschäfte (Darlehen, u.a.), berechtigen. Daneben wurden aber auch Erfüllungsansprüche zuerkannt, die insbesondere für Versicherungen mit einem fest vereinbarten Auszahlungsplan in Frage kommen. Bei letzteren Ansprüchen ist es auch für ältere Verträge (vor 2004) noch möglich, Zahlungen zu erwirken, denn hier läuft die Verjährungsfrist von 3 Jahren erst ab Ende des Jahres, in dem die Clerical Medical Investment Group Ltd. ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen eingestellt hat. Denn gerade bei älteren Versicherungsverträgen ist für Schadenersatzansprüche die absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren zu beachten.
Rentenmodelle: EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept
Die Produkte von Clerical Medical Investment Group Ltd. wurden seinerzeit häufig im Rahmen vielversprechend lautender „Rentenmodelle” verkauft und dabei oft fremdfinanziert, u.a. der EuroPlan, die Lex-Konzept-Rente, die PerformancePlus Rente nach dem RentaPlan Konzept u.v.m. Zwar haben die positiven Urteile des BGH, wie sich nun zeigt, die Rechte der Anleger gestärkt, aber dennoch ist es nicht einfach, die Ansprüche in jedem einzelnen Fall durchzusetzen. Denn in einem Klageverfahren kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Die Sachverhalte sind meist sehr umfangreich und schwierig. Es kommt deshalb auf die allgemeinen und besonderen Erfahrungen im Kapitalmarktrecht an.
Versicherungsnehmer von Lebens- und Rentenversicherungen können auch heute noch ihre unrentabele oder risikoreiche Lebensversicherung widerrufen, mit erheblichem wirtschaftlichem Vorteil. Dies selbst nach schon erfolgter Kündigung und Abrechnung.
Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte hat bundesweit bereits zahlreiche Klagen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. eingereicht. Unter dem Druck der auch nach Presseberichten zahlreichen Klagen ist es zudem durchaus möglich, bereits außergerichtlich erfreuliche Einigungen zu erzielen.
Betroffene Anleger können im Rahmen einer Erstberatung prüfen lassen, welche Ansprüche ihnen gegen die Clerical Medical Investment Group Ltd. oder auch andere Beteiligte zustehen und ob die positive Rechtsprechung auch auf ihren Fall anwendbar ist. Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir auch die Verjährung und teilen Ihnen mit, welches Vorgehen wir für sinnvoll halten und welche Kosten auf Sie zukommen würden.
Kostenfreie Erstberatung:
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. Für die Erstberatung entsteht Ihnen in Sachen Clerical Medical keine Kosten. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
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