Zwei wichtige Urteile des BGH (PKV): Privatversicherte können die Rückzahlung von Beiträgen verlangen. Die Richter aus Karlsruhe entschieden, dass eine mangelhafte Begründung zu keiner wirksamen Beitragserhöhung führen kann. Die Rückforderung lohnt sich und wirkt für die Zukunft.
Wie funktioniert die Beitragserhöhung ?
Was ist das Problem? Die Versicherungsmathematiker berechnen regelmäßig beim Versicherungsbeginn die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung. Sie berechnen, ob die während des Vertrags gezahlte Summe ausreicht, um die notwendigen erwartenden Behandlungskosten und Ausgaben zu decken. Dabei werden auch Faktoren wie die Lebenserwartung berücksichtigt.
Eine nachträgliche Beitragsanpassung durch den privaten Krankenversicherer ist nur zulässig, wenn die Erhöhung der Leistungsausgaben einen bestimmten Grenzwert überschreitet.
Allerdings haben viele Versicherer in den vergangenen Jahren ihre Prämien erhöht, ohne dies angemessen zu begründen.
Der Sachverhalt
In den Fällen vor dem BGH (IV ZR 314/19 und IV ZR 294/19) verklagten die Versicherungsnehmer ihren Anbieter – die AXA Versicherung. Sie argumentierten, dass der Versicherer die Beitragserhöhungen aus den vergangenen Jahren nicht begründet habe.
Nach Ansicht der Kläger ist der Versicherer seiner Verpflichtung im Hinblick auf die Beitragserhöhungen von 2014 bis 2017 nicht nachgekommen. Sie verlangten daher die Rückzahlung der zu-viel-gezahlten Prämien.
Die Urteile: PKV zur Rückzahlung verurteilt
Die Karlsruher Richter entschieden, dass die besagten Erhöhungen aus den Jahren 2015 und 2016 nicht rechtswirksam waren.
Grund dafür war, dass die AXA-Versicherung keine nachvollziehbare Begründung für die Erhöhung geliefert hat. Somit haben die Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung. Die unzureichende Begründung kann jedoch nachgeholt werden. Legt der Versicherer eine Begründung zu einem späteren Zeitpunkt vor, wird die Erhöhung ab diesem Zeitpunkt wirksam. Dabei hat er „auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie zum Beispiel des Rechnungszinses, anzugeben“.
Konsequenzen für die PKV Branche
Diese beiden Urteile des BGH sind die ersten höchstrichterlichen Urteile, in welchen die Versicherer zur Rückzahlung wegen der Unwirksamkeit von Prämienanpassungen verurteilt worden sind.
Auch wenn sie sich an der Begründung der AXA-Versicherung bis zum Jahr 2017 orientieren, sind auch viele andere Versicherer ihrer Begründungspflicht für Erhöhungen nicht nachgekommen.
Deshalb ist dieses Urteil auf fast alle Fälle von Beitragserhöhungen in der Vergangenheit ohne ordnungsgemäße Darlegung der Gründe anwendbar.
Je weiter die Prämienerhöhungen zurückgehen, desto besser dürften die Chancen sein. Vor zehn Jahren haben die meisten Anbieter die Prämienanpassungen kaum begründet.
FAQ – PKV
1. Wann habe ich Anspruch auf eine Erstattung?
Bei jeder Erhöhung schickt der Versicherer in der Regel ein vorformuliertes Schreiben mit der Mitteilung. Wenn er diese Erhöhung nicht rechtfertigt – also zB gar keinen Grund angibt – dann können Sie die Rückzahlung verlangen.
Ihr Anspruch ist die Differenz zwischen dem, was Sie seit der Erhöhung bezahlt haben, und dem, was Sie ohne die Erhöhung hätten bezahlen müssen. Dies sind meist mehrere tausend Euro. Wenn Sie jedoch eine Erstattung erhalten, müssen Sie den erhaltenen Steuervorteil wieder zurückzahlen.
Ja. In vielen Fällen muss der Versicherungsnehmer vor Gericht klagen, um eine Erstattung zu erhalten. Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Ansonsten lohnt es sich nicht, nur gegen Beitragserhöhungen aus den letzten drei Jahren zu klagen.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung durch einen Experten. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen uns direkt an. Für die Prüfung der Erhöhung und Berechnung des Rückforderungsbetrages benötigen wir die letzten Beitragserhöhungen sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen ihrer privaten Krankenversicherung.
Justus rät:
Wenn Sie als Versicherungsnehmer betroffen sind, sollten Sie die Beitragserhöhungen Ihrer Versicherung nicht einfach hinnehmen, sondern Ihre Vertragsunterlagen durch einen unserer Fachanwälte überprüfen lassen.
Die beiden neuen Urteile des BGH zeigen, dass die Gerichte in vielen Fällen verbraucherfreundlich sind.
Nutzen Sie unser Angebot zur kostenfreien Erstberatung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen uns direkt an. Für die Prüfung der Erhöhung und Berechnung des Rückforderungsbetrages benötigen wir die letzten Beitragserhöhungen sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen ihrer privaten Krankenversicherung.
Mehr zum Thema “Versicherungsrecht” finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56