Augenlasern: Krankenversicherung muss Kosten übernehmen

Bezahlen Krankenkassen eine Lasik OP an den Augen?

Viele Betroffene, die ihre Augen lasern lassen möchten, stellen sich die Frage, ob die Operation am Auge eine Kassenleistung darstellt. Als Kassenpatient kann in der Regel nicht damit gerechnet werden, dass eine Erstattung der Gebühren durch die Krankenkasse stattfindet. Auf Kasse ist also in der Regel nicht möglich. Dies liegt vor allem daran, dass das Augenlasern im Basistarif nicht als erstattungsfähige Leistung enthalten ist. Bei Privatkassen könnten die Behandlungskosten unter Umständen teilweise oder sogar ganz erstattet werden, denn wer privat versichert ist, hat schon bessere Chancen, dass eine Übernahme durch die private KV stattfindet. Privatpatienten sollten sich dennoch vorab bei den Privatkassen informieren. Denn welche private Krankenversicherung zahlt, hängt auch maßgeblich von der medizinischen Notwendigkeit ab.

Augenlasern: Auch private Krankenversicherungen verweigern oft die Übernahme von Laseroperationen (Lasik-OP)

Viele Augenfehler lassen sich durch Lasern dauerhaft korrigieren. Häufig weigert sich jedoch die private Krankenkasse, die Kosten hierfür zu übernehmen und verweisen darauf, dass es sich bei Fehlsichtigkeit nicht um eine Krankheit handele.

BGH: notwendige Heilbehandlung

Der Bundesgerichtshof hat jedoch am 28. März 2017 (AZ. IV ZR 533/15) entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit von beispielsweise 2,75 und 3 Dioptrien eine Krankheit im Sinne der Bedingung der Krankenkassen ist und die Laserbehandlung eine entsprechende notwendige Heilbehandlung sein kann.

Wenn Sie privat krankenversichert sind und Ihre Sehschärfe durch eine Laserbehandlung korrigieren lassen wollen, empfiehlt es sich, vor der Behandlung eine Kostenzusage bei der Krankenversicherung einzuholen. Sollte diese ablehnen, sollten Sie sich mit der Ablehnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wenden.

Justus rät:

Wir helfen Ihnen weiter, wenn die Krankenkasse die Kostenzusage für das Augenlasern oder sonstige notwendige Heilbehandlungen verweigert. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine Erstberatung über das Kontaktformular oder rufen uns an.

 

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
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