Hausratversicherung Anwalt Berlin

Sie haben ein Problem mit Ihrer Hausratversicherung und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Sie sind sich unsicher, ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten? Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Anliegen bezüglich Ihrer Hausratsversicherung und unterstützen Sie bei der weiteren Vorgehensweise.

Hausratsversicherung dient der Vorsorge

Was ist eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor Schäden durch beispielsweise einen Einbruch oder Brand. Dabei ist Hausrat das, was sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung befindet und der Einrichtung, dem Ge- oder Verbrauch dient, also Ihre Möbel, Musikinstrumente, Wertsachen, elektronischen Geräte, Bücher, Kleidung, Lebensmittel etc.

Ähnlich wie bei einer Renten- und Lebensversicherung ist diese Art der Versicherung zur Vorsorge bestimmt. Dabei ist es ganz gleich, ob es sich um den Besitz in der Mietwohnung handelt oder um den Hausrat im eigenen Haus.

Durch die hohe Bedeutung der Versicherung sollte diese gut durchdacht und geplant werden, insbesondere was die genauen Gegenstände im Haushalt betrifft. Eine Planung und Absprache mit einem Versicherungsberater sollte daher im Voraus immer stattfinden.

Was sind Hausratschäden?

Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die sich in der Wohnung befinden. Dazu gehören Möbel, Kleidung und elektronische Geräte. 

Wenn diese Gegenstände durch beispielsweise,

  • Feuer und Blitzschlag,
  • Sturm und Hagel,
  • undichte Wasserleitungen,
  • Einbruchsdiebstahl und Vandalismus,

abhanden oder zu Schaden kommen, spricht man von Hausratschäden.

Welche Schäden werden von der Hausratversicherung übernommen?

Von der Hausratversicherung werden nur Kosten für Gegenstände übernommen, die nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind zum Beispiel Laptop, Couch oder auch Kleidung. Alle Schäden an Objekten, die fester Bestandteil des Hauses sind, wie Einbauschrank oder Wand, werden in der Regel nicht von der Hausratversicherung übernommen. Diese muss die Gebäudeversicherung tragen.

Auch bei Schäden an dem Hausrat, welche außerhalb des Gebäudes entstehen, springt die Hausratsversicherung ein. Das bedeutet, wenn beispielsweise  der Laptop aus dem Hotelzimmer gestohlen wird, ist dieser mitversichert. Die sogenannte Außenversicherung ist jedoch in Verträgen oftmals unterschiedlich und individuell geregelt. Ältere Verträge sehen meistens den Versicherungsschutz nur innerhalb von Europa vor und nur für drei Monate vor.

Generell sind die Versicherungsbedingungen entscheidend für den Umfang der Haftpflichtversicherung. Der Standardschutz jeder Hausratversicherung umfasst wie bereits erwähnt mSchäden bei Sturm und Hagel, Feuer und Blitzschlag, undichten Wasserleitungen, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Darüber hinaus sind jedoch auch Zusatzversicherungen möglich. Wenn Versicherungsnehmer von Naturkatastrophen bedroht sind, lohnt es sich in den meisten Fällen, eine solche Zusatzversicherung für Elementarschäden abzuschließen.

Lesen sie auch ” Unwetterschäden: Schadenersatz nach Sturm und Gewitter”. Klicken Sie dafür hier.

Neben Primärschäden, werden auch die Sekundärschäden von der Hausratversicherung übernommen, beispielsweise wenn die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist und Hotelkosten anfallen. Auch sogenannte Schutzkosten und Einlagerungskosten bei Transport und die Lagerung der zu reparierenden Gegenstände werden übernommen.

Was wird nicht von der Hausratversicherung übernommen?

Bei grober Fahrlässigkeit weigert sich die Haftpflichtversicherung in der Regel für den kompletten Schaden aufzukommen. Diese liegt vor, wenn beispielsweise die Haustür nicht ordnungsgemäß abgeschlossen oder das Fenster offen gelassen wurde und der Schaden dadurch erst möglich wurde. Schäden, die durch Feuer entstehen sind zwar vom Standardschutz mit abgesichert, jedoch ist damit lediglich ein offenes Feuer gemeint. Schäden durch Schwelbrände und implodierende Elektrogeräte sind daher nicht mitversichert und können nur durch ergänzende Klauseln mitversichert werden. Elementarschäden durch Naturkatastrophen sind in der Regel ebenfalls nicht mitversichert.

Hausratversicherung zahlt nicht: Das rät Justus

Es gibt viele Fälle, in denen die Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommen will. Es ist ein Albtraum für Betroffene: Nach einem Wasserrohrbruch sind die Möbel hinüber, nach einem Brand ist das Inventar der Wohnung komplett zerstört oder nach einem Einbruch sind die Einbrecher nicht ermittelbar und somit die gestohlenen Wertsachen für immer weg. Die Wiederanschaffung der verloren gegangenen Sachen würde für viele Betroffene eine große finanzielle Herausforderung bedeuten. Die Betroffenen verlassen sich dann oft auf das Eingreifen der Versicherung und der Übernahme der Kosten.

Was ist jedoch zu tun, wenn die Hausratversicherung nicht zahlen will?

Gerade bei höheren Summen weigern sich die Versicherer oft diese zu übernehemen. Betroffene sollten sich jedoch nicht davon beeindrucken lassen, da Versicherungen oftmals auf fehlende Kenntnis der Versicherungsnehmer hoffen. Umso wichtiger ist es dann, einen Anwalt zu involvieren, der mit seinem Fachwissen gegen die Hausratversicherung vorgehen kann. Dadurch hat der Betroffene sehr gute Chancen, sämtliche Ansprüche gegenüber der Hausratversicherung durchzusetzen. Man selbst ist oftmals verwirrt bei so vielen Versicherungsbedingungen, die so unterschiedlich ausgelegt werden können. Deshalb lohnt es sich immer, einen Experten um Rat zu fragen. 

Lesen Sie Hier mehr zum Versicherungsrecht

Unsere Anwälte für Versicherungsrecht werden Ihnen gerne bei unklaren Fragen helfen. Bei einer kostenlosen Erstberatung schätzen wir vorab für Sie Ihre Erfolgschancen ein und empfehlen Ihnen in weiteren Schritten Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Für die Prüfung des Versicherungsfalls und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Foto: © geralt/ pixabay.com

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Eine Antwort auf „Hausratversicherung Anwalt Berlin“

  1. Gut zu wissen, dass die Hausratversicherung auch bei Schäden außerhalb des Gebäudes haftet. Ich dachte, dass sie nur Schaden in dem Haus übernehmen würde. Ich möchte eine solche Versicherung abschließen und informiere mich zum Thema. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

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VERSICHERUNGSRECHT82
Versicherungsrecht Das Versicherungsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber. Versicherungsrecht Es umfasst Rechtsvorschriften für die Sozialversicherung und die Privatversicherung (Privatversicherungsrecht). Versicherungen sind Verträge zwischen zwei Parteien, dem Anbieter und dem Versicherungsnehmer. In ihnen sind Leistungen festgelegt, die bei einem Unglücksfall zur Auszahlung kommen sollen. Rechtsnormen im Versicherungsrecht: Neben den allgemeinen Rechtsnormen des BGB, HGB, AGBG etc. v.a. das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Sie können uns in allen Versicherungsstreitigkeiten beauftragen. Insbesondere sind wir tätig bei folgenden Versicherungen:
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