Die Hochwasserlage durch die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und NRW bleibt kritisch. Und schon jetzt ist klar: Die Hochwasserschäden, Sach- und Personenschäden sind erheblich. Welche Versicherung jetzt greift, erkläret Justus Rechtsanwälte in diesem Artikel. Wir sind seit vielen Jahren auf das Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten bundesweit Versicherungsnehmer.

Die Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz hat in Gemeinden wie Ahrweiler oder Erftstadt bislang kaum vorstellbare Zerstörungen an Häusern, Wohnungen und Autos angerichtet. Aber auch in anderen Gebieten in Deutschland sind und werden weiter Hochwasserschäden entstehen, die versichert sind. Bei der Geltendmachung der Hochwasserschäden und schon beim Abschluss einer passenden Versicherung ist allerdings Einiges zu beachten.
Bei Hochwasserschäden zahlt die Naturgefahrenversicherung oder Elementarversicherung
Bei Hochwasserschäden an Gebäuden und am Hausrat hilft eine einfache Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht weiter. Kommt es zu Überflutungen etwa durch Starkregen, benötigen Sie als Zusatz eine Naturgefahrenversicherung oder Elementarversicherung bzw. Elementarschadenversicherung.
Grundsätzlich sollte für Flutschäden oder Überschwemmungsschäden eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen sein. Darin sind neben Überschwemmungsschäden auch Schäden durch Erdbeben, -senkungen, -rutsche, Schnee- und Eisdruck sowie Vulkanausbrüche versichert. Die Elementarversicherung übernimmt die Kosten für die Schadensfeststellung, Schadenbeseitigung, Aufräum-, Säuberungs- und Trocknungsarbeiten, Renovierung, Sanierung oder Wiederaufbauarbeiten. Teilweise wird der Zeitwert, teilweise der Neuwert des Gebäudes erstattet. Es werden also die anfallende Kosten für Aufräumarbeiten und für die Renovierung gedeckt. Es kommt aber immer auf den vereinbarten Versicherungsschutz an, der sich aus den Versicherungsbedingungen ergibt.
Welche Versicherung greift bei Hochwasserschäden am Auto?
Greift hier die Kfz-Versicherung und wenn ja welche? Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung in Betracht. Sollte durch das Auto ein sogenannter Drittschaden verursacht werden, könnte hier auch die Kfz-Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig sein. Ein Drittschaden ist ein Schaden, der durch das Auto an fremden Sachen oder Personen entstanden ist.
Welche Versicherung greift bei Wohnungs- und Hauseigentümer im Schadenfall und was ist zu tun?
Hier greift die Elementarschadenversicherung. Hauseigentümer sollten den Schadensfall möglichst zeitnah – idealerweise noch am selben Tag – der Versicherung melden und weiter den Kontakt mit der Versicherung suchen. Sämtlich Schäden sollten Sie von Anfang an durch Fotos- oder Filmaufnahmen dokumentieren. Auch sollten Sie die zeitlichen und tatsächlichen Abläufe schriftlich aufgezeichnen und Zeugen benennen.
Was zahlt die Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung bei Flutkatastropen?
Bei Beschädigung von Hausrat übernimmt die erweiterte Hausratversicherung Reparaturen in und am Haus und gegebenenfalls auch die Neuanschaffung einzelner Gegenstände. Bei der normalen Gebäude- und Hausratversicherung sind am Gebäude regelmäßig nur Leitungswasserschäden und keine Überflutungsschäden versichert.
Haftung des Versicherungsvermittlers bei Nichtabschluss einer Elementarschadenversicherung
Versicherungsvermittler sind dazu verpflichtet, ihren Kunden beim Abschluss einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung auch eine Elementarschaden-Versicherung anzubieten. Bei Neuabschluss muss der Vermittler auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung hinweisen. Bei bestehenden Versicherungsverträgen muss der Betreuer des Vertrages regelmäßig jährlich nachfragen, ob der Versicherungsnehmer Bedarf an weiterem Versicherungsschutz hat und die Beratungen dokumentieren. Fehlt es an der Beratung, kann dies zu Schadenersatzansprüchen des Geschädigten gegen den Vermittler führen.
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