Die Rechtsschutzversicherung:
Rechtsschutzversicherungen dienen der Absicherung der Kosten eines Rechtsstreits in einem eintretenden Rechtsschutzfall.
Leider werden bei neueren Verträgen immer mehr Risikoausschlüsse in den Versicherungsvertrag (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen, ARB) eingebaut, so dass es immer häufiger zu einer Ablehnung der Deckung des Rechtsschutzfalles kommt. Hier lohnt es sich einen versierten Rechtsanwalt mit einer Deckungsanfrage, Prüfung und ggf. Deckungsklage zu beauftragen.

Welche Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll?
Eine Rechtsschutzversicherung kann durchaus sinnvoll sein. Wer sonst angesichts des Kostenrisikos davor zurückschrecken würde, sein Recht auch vor Gericht durchzusetzen, muss sich mit der Police weniger Gedanken machen. Allerdings zahlen Rechtsschutzversicherungen nur für bestimmte Streitigkeiten und sind auch nicht gerade günstig.
Ob und in welchem Umfang sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt, ist auch von Ihren Lebensumständen abhängig. Deshalb sollten Sie sich fragen, in welchen Lebensbereichen rechtlicher Ärger auf Sie zukommen könnte. Pendeln Sie jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit oder befürchten Sie Ärger im Job? Dann könnte es sich lohnen, einen Verkehrs- oder Arbeitsrechtsschutz abzuschließen. Auch als Mieter schlafen Sie mit Rechtsschutz vielleicht besser, schließlich gibt es um Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Kündigungen immer wieder Streit. Haben Sie Kapitalanlagen, Lebensversicherung und wollen kündigen, widerrufen oder Schadenersatz, so prüfen Sie ob die RSV hier Risikoausschlüsse vorsieht.
Empfehlung einer RSV durch Finanztip:
Guten Rechtsschutz bekommen Sie für weniger als 350 Euro im Jahr.
Empfohlene Tarife:
- Arag Aktiv Komfort,
- Auxilia Jurprivat,
- Huk24 PBV Plus
Ihre RSV will nicht zahlen? Haben Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherung oder einer konreten Deckungsablehnung ihrer Versicherung. Wir überprüfen gern ihre Deckungsablehnung und teilen Ihnen mit, ob sich ein Vorgehen gegen den Rechtsschutzversicherer lohnt (Deckungsklage, Ombudsmann). In über 25 % unserer Nachfragen, wurde nach Ablehnung doch die Deckung erteilt.