Worum es geht bei Beitragserhöhung?
Jedes Jahr beschweren sich tausende Privatversicherte über eine besonders hohe Beitragserhöhung. Und immer wieder stellt sich heraus, dass viele der in den letzten zehn Jahren geforderten Tariferhöhungen unberechtigt waren. Denn die privaten Krankenversicherer haben bei den Erhöhungen nicht die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Aktuelles zur Rückforderung von Krankenversicherungsbeiträgen:
09.2020: Landgericht Bonn erklärt Prämienerhöhung der DKV für unwirksam, da deren Versicherungsbedingungen eine Erhöhung schon bei 5 % Steigerung der Kosten vorsehen. Das Gesetz sieht Erhöhung ab 10 % Kostesteugerung vor.
Immer mehr Privatversicherte klagen nach Prämienerhöhungen vor Gericht auf Rückerstattung und gewinnen oft
Private Krankenversicherungen bieten oft im Vergleich zu gesetzlichen Versicherungen einen umfangreicheren Service an, da ihr Leistungskatalog größer ist und sie Kosten für zahlreiche Vorsorgehandlungen einfach und problemlos übernehmen.
Um dies Aufrecht erhalten zu können, müssen private Krankenversicherungen ihre Beiträge an das Gesundheitssystem und die immer steigenden Kosten anpassen (Beitragsanpassungen). Dies führt zu immer höherer finanzieller Belastung der Versicherten.
Die Beitragserhöhung der PKV hat jedoch auch gesetzlichen Regeln bzw. allgemeinen Vertragsbedingungen zu folgen und müssen außerdem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden. Eine Beitragserhöhung ist danach nur zulässig, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Beitragserhöhung zugestimmt hat. Oft erfolgt dies jedoch nicht, was derzeit Inhalt einer neuen Klageflut von Versicherungsnehmern ist.
Rechtsprechung zur unwirksamen Beitragserhöhung
Bis jetzt wurden schon die AXA und die DKV von den Landgerichten Potsdam, Berlin und Frankfurt Oder wegen „nicht gegebener Unabhängigkeit des Treuhänders“ zur Rückzahlung der zu hohen Beiträge, nebst Nutzungsersatz verurteilt.
Das Landgericht Potsdam hatte in seinem Urteil in zweiter Instanz (Az: 6 S 80/16) entschieden, dass die Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung ungerechtfertigt waren, wodurch nun die Erhöhungen der AXA für die Jahre 2012 bis 2016 als unzulässig gelten.
Das Landgericht Frankfurt Oder hat am 18. Januar in einem Urteil die Beitragserhöhungen der DKV für die Jahre 2015 bis 2017 für unzulässig und somit unwirksam erklärt (Az:14 O 203/16).
Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auch weitere Versicherungen ihre Versicherungsbeiträge unzulässig erhöht haben, insbesondere die Signal Iduna und die Allianz.
OLG Köln: Keine Beitragserhöhung ohne Begründung
Das Kölner Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 28.01.2020, Az 09 U 138/19 für die Kunden der Privaten Krankenversicherungen entschieden, das Beitragserhöhungen unwirksam sind, wenn Sie nicht ordnungsgemäß begründet sind. Erstmals ging ein Verfahren wegen fehlerhafter Begründungen von Beitragserhöhungen vor ein Oberlandesgericht.
BGH entscheidet zur Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen
Ein Klageverfahren, mit dem die Krankenversicherung nach Verurteilung zur Rückzahlung der Prämien Revision erhoben hat, befindet sich nun beim Bundesgerichtshof (BGH).
Kürzlich hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 19. Dezember 2018, Az. IV ZR 255/17), dass Zivilgerichte nicht verpflichtet sind die Unabhängigkeit von Treuhändern zu überprüfen. Dieser Treuhandkonflikt verbleibt allein im Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Allerdings sind in vielen Fällen nur unzureichende Begründungen von den privaten Krankenkassen zu Prämienerhöhungen geliefert worden und diese Fehler sind weiterhin erfolgreich angreifbar.
Viele positive Urteile – und diese nehmen stetig zu – ergingen dabei gegen die AXA, DKV und DBV. Richtungsweisende Urteile in denen private Krankenkassen unwirksame Beitragserhöhungen zurückzahlen und Tarife reduzieren mussten sind u.a. LG Frankfurt/Oder (Az. 14 O 203/16) und LG Berlin (Az. 23 O 78/16).
Hier finden Sie das BGH Urteil mit Kommentierung
Beispiel: PKV-Rückforderung durch Rechtsanwalt
Der wirtschaftliche Vorteil bei erfolgreicher Geltendmachung unwirksamer Beiträge der privaten Krankenversicherung setzt sich zusammen aus dem Rückforderungsbetrag für zu viel gezahlten Beiträge und der künftigen Ersparnis aus der Beitragsreduzierung.
Justus rät:
Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben und als Versicherungsnehmer eine Prämienerhöhung erhalten haben, sollten Sie die Beitragserhöhungen nicht einfach hinnehmen, sondern Ihre Vertragsunterlagen der leztten 10 Jahre durch einen unserer spezialisierten Rechtsnnwälte überprüfen lassen.
Prüfung durch spezialisierten Rechtsanwalt, Erstberatung und Rechtsschutzanfrage
Justus rät:
Als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Beitragserhöhungen Ihrer Versicherung nicht einfach hinnehmen, sondern Ihre Vertragsunterlagen durch einen unserer Rechtsanwälte für Versicherungsrecht überprüfen lassen.
Nutzen Sie unser Angebot zur kostenfreien Erstberatung. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen uns direkt an. Für die Prüfung der Erhöhung und Berechnung des Rückforderungsbetrages benötigen wir die letzten Beitragserhöhungen sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen ihrer privaten Krankenversicherung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema private Krankenversicherung (PKV)
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Michael Kraft
Rechtsanwalt
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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