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Widerruf einer standard life lebensversicherung

    Das europaweit agierende Versicherungsunternehmen Standard Life ist ein traditionsreicher Finanzdienstleister, welcher neben privaten Krankenversicherungen und ähnlichem auch Lebensversicherungen anbietet.

    Standard Life – Warum sich der Widerruf lohnt

    Die Standard Life plc ist eine weltweit aktive britischeVersicherungsgruppe. Mit ca. 200 Mrd. Euro an Vermögensverwaltung bewegt sie sich in der Größenordnung der Allianz. Der ehemalige Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit vertreibt seit 1996 mit einer Vertretung in Deutschland Produkte zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge, seit 1999 mit einer der deutschen angeschlossenen Vertretung auch in Österreich (Graz). In den beiden Ländern hat sie nach eigenen Angaben zusammen etwa 450.000 Kunden.

    Standard Life Lebensversicherung und warum sich der Widerruf lohnt

    Mangelhafte Altersversorgung durch Standard Life Lebensversicherungen

    Die veralteten Verträge der Standard Life Lebensversicherung weisen erhebliche Mängel bezüglich der zukünftigen Altersversorgung auf.
    Viele Versicherte sind unzufrieden mit den Verträgen Ihrer Standard Life Lebensversicherung und möchten Sie sich von diesem Vertrag lösen. Denn die Versicherung erbringt nicht die erwarteten und oft versprochenen Renditen und ist auch aufgund der Risiken nich als sichere Altersvorsorge geeignet.

    Beendigung der Versicherung – aber wie?

    Zwar gibt es für die Versicherten die Möglichkeit durch eine Kündigung aus dem Vertrag auszutreten. Beachtet werden sollte hierbei allerdings, dass in solchen Fällen eine Kündigung nur innerhalb einer bestimmten Frist zu bewirken ist und Sie als Versicherter nicht den kompletten, eingezahlten Betrag zurück erhalten. Sie erhalten nur den sogenannten Rückkaufswert, also einen Abzug von Kosten und eventuellen Verlußten der fondsgebundenen Lebensversicherung. Siehe  hierzu das untere Berechnungsbeispiel.

    Widerruf der Standard Life Lebensversicherung

    Wirtschaftlich Interessanter und wesentlich einfacher ist der Widerruf der Lebensversicherung. Denn hier erhalten Sie im Gegensatz zur Kündigung oder Beitragsfreistellung in der Regel die gezahlten Beiträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück erstattet.

    Ein Widerruf ist möglich bei Verträgen, welche zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. In den meißten Fällen fehlte beim Vertragsabschluss über eine Standard Life Lebensversicherung die korrekte und vollständige Belehrung über das Widerrufsrecht.
    Dies führt dazu, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht noch heute Gebrauch machen können und in den meisten Fällen auch die gezahlten Beiträge zzgl. einer Nutzungsentschädigung wieder zurück erhalten.

    Lesen Sie hier mehr zum Widerspruch der Lebensversicherung, Kosten, Rechtsschutzversicherung und Folgen der Rückabwicklung.

    Ein Widerruf ist auch noch Jahre nach der Kündigung und erfolgten Abrechnung der Versicherung möglich. Der Vorteil bei einem Widerruf ist klar: man bekommt mindestens das Geld zurück, was man eingezahlt hat und möglicherweise sogar noch Zinsen obendrauf.

    Berechnungsbeispiel aus unserer Praxis:

    Unser Mandant hat  eingezahlt: 11.419,55 € 
    Rückkaufswert nach Küdigung: 7.385,43
    Rückzahlung nach Widerspruch: 11.443,33
    Quote gegenüber Rückkaufswert: 154,94%
    Quote gegenüber Einzahlungen: 100,21%

    Aktuelle Urteile aus 2019

    Darüber hinaus haben 2 Gerichte die von Standard Life verwendeten Widerspruchsbelehrungen für fehlerhaft gehalten:

    • LG Frankfurt mit einem Urteil vom 09.12.2019 – Der Kläger hatte eine Versicherung mit Standard Life im Jahr 2000 geschlossen. Im 2018 hatte er mit einem Schreiben die Rückabwicklung des Vertrages gefordert. Diese Rückabwicklung wurde von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt. Der Kläger hatte seine Rechte vor dem LG Frankfurt geltend gemacht. Die verwendete Widerspruchsbelehrung erwies sich als fehlerhaft, da sie nicht der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebenen Form entsprach.

    • OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 12.06.2019 

    Trotz Kündigung war der Widerruf noch möglich!

    Der Kläger hatte im Jahr 2004 eine kapitalgebundene Versicherung des Modells „AIRBAG-Kapitallebensversicherung“ geschlossen. Die in der Versicherungsbedingungen verwendete Widerspruchsbelehrung war fehlerhaft. Diese machte den Beginn der Widerspruchsfrist von einer Unterschrift des Klägers abhängig. Eine solche Bestätigung hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 jedoch nicht vorgesehen, so dass die Frist nie zu laufen begann. Die vorzeitige Kündigung aus dem Jahr 2012 steht der Rückabwicklung nicht entgegen – so das Gericht.

    Lesen Sie hier mehr aktuellen Urteilen bzgl. Widerrufe von Renten- und Lebensversicherungen.

    Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.

    ⇒ kostenfreie Erstberatung

    Für  die kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular und geben den Sachverhalt möglichst genau an und laden die wesentlichen Unterlagen gleich hoch. Gern können Sie uns auch eine Email senden.

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus@kanzleimitte.de

    Foto: USA-Reiseblogger/pixabay

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    Was unsere Mandanten sagen:

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    4.3
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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.weiterlesen
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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