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Nürnberger versicherung: widerspruch gegen lebens- und rentenversicherungsverträge

    Die Nürnberger Versicherungsgesellschaft vermittelt Versicherungen verschiedener Art, insbesondere auch Lebens- und Rentenversicherungen. Oft besteht auch heute noch die Möglichkeit bei alten Versicherungsverträgen der Nürnberger Versicherung der Erklärung auf Abschluss des Vertrages zu widersprechen.

    Widerspruch bei Lebensversicherung

    Betroffen sind Versicherungsverträge der Nürnberger Versicherung zwischen 1994 und Ende 2007. Nach alter Gesetzeslage im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erlosch gemäß des Gesetzeswortlautes in § 5a Absatz 2 VVG alte Fassung (a.F.) bei den im Policenmodell geschlossenen Versicherungsverträgen mit der Nürnberger Versicherung – trotz fehlerhafter Belehrung des Versicherungsnehmers über sein Widerspruchsrecht – das Widerspruchsrecht ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Ein Vertragsschluss im Policenmodell setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer erst nach seinem Antrag auf Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen erhielt. Der Versicherungsvertrag kam in diesem Fall zustande, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen widersprach.
    Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 07.05.2014 (IV ZR 76/11), welcher damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) folgt, verstößt die Regelung in § 5a Absatz 2 VVG a.F. gegen die Lebensversicherungsrichtlinie. Demnach ist die Befristung bei unzureichender Belehrung unwirksam. Als Folge dessen, begann die Widerspruchsfrist nie zu laufen, weswegen auch heute noch der Widerspruch erklärt werden kann. Ein Widerspruch ist auch bei bereits gekündigten Verträgen noch möglich. Die Rechtsfolgen einer Kündigung, bei welcher der Versicherungsnehmer nur den Rückkaufswert zurückerhält, unterscheiden sich von denen eines Widerspruches, welcher in seinen Rechtsfolgen für den Versicherungsnehmer wesentlich günstiger ist. Folge einer Widerspruchserklärung ist die Rückzahlung sämtlicher gezahlter Beiträge zzgl. Zinsen in Höhe von 4-7%, abzüglich des Risikozuschlages.
    Teilweise erfolgt(e) jedoch eine Neubelehrung bzw. Nachbelehrung durch die Nürnberger Versicherung über das Widerspruchsrecht. Ob eine solche Neubelehrung über das Widerspruchsrecht überhaupt zulässig ist, ist mehr als fraglich.

    Sie bietet dem Versicherungsnehmer aber die Möglichkeit, innerhalb einer vierzehntägigen Frist, den Widerspruch zu erklären und damit ein aufwändiges gerichtliches Vorgehen gegen die Nürnberger Versicherung zu vermeiden. Dies ist insbesondere ratsam, wenn der bereits ausgezahlte Rückkaufswert wesentlich geringer als die vorgenommenen Einzahlungen war bzw. wenn der Rückkaufswert wesentlich geringer wäre, wenn die Versicherung jetzt gekündigt werden würde. Dies ist v.a. dann der Fall, wenn die Versicherungsdauer nur kurze Zeit betrug bzw. die Versicherung erst vor ein paar Jahren abgeschlossen wurde.
    Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn die Nürnberger Versicherung dem Versicherungsnehmer auf den Widerspruch hin ein Zahlungsangebot unterbreitet, das nicht den o.g. Rechtsfolgen eines Widerspruchs entspricht und diverse Abzüge enthält. In diesem Fall raten wir Ihnen, dieses nicht anzunehmen und sich mit uns in Verbindung zu setzen.

    JUSTUS rät:

    Soweit Sie den Widerspruch, Widerruf oder Ausstieg aus der Lebensversicherung oder Rentenversicherung planen, aber nicht die Kosten für das Verfahren aufbringen wollen oder können, sprechen Sie uns an. Wir prüfen kostenfrei die Erfolgsaussichten und vereinbaren im Einzelfall ein Erfolgshonorar mit Ihnen.

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie und über das Kontaktformularund laden ihre Widerspruchsbelehrung gleich mit hoch.

    Ansprechpartner:
    Michael Kraft
    Rechtsanwalt
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56
    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    E-Mail: Steffan@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
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    Justus Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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    Profilbild von „Michael Sauter“
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
    Profilbild von „Hand fugmann“
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
    Profilbild von „Ingo Strietelmeier“
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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